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   OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96   

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OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96 (https://dejure.org/1996,2878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.1996 - 15 W 122/96 (https://dejure.org/1996,2878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 15 W 122/96 (https://dejure.org/1996,2878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswahl des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 70
  • FamRZ 1996, 1372
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92

    Bestellung von Betreuern ; Änderungen durch das neue BtG; Anhängige Verfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Der Verfahrenspfleger hat als gesetzlicher Vertreter des Betreuungsbedürftigen kein Vorschlagsrecht (Abweichung von OLG Hamm, FamRZ 1993, 988/990 - ebenfalls 15. Zivilsenat).

    Die mithin zulässige Beschränkung des Rechtsmittels auf die Frage der Auswahl der Person des Betreuers hat zur Folge, daß das Rechtsmittelgericht die Voraussetzungen für die Anordnung der Betreuung als solche nicht mehr zu prüfen und sich allein mit der Auswahlentscheidung zu befassen hat (Senat FamRZ 1993, 988, 989; BayObLG FamRZ 1996, 419, 420).

    Nach der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte wird bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Gefahr von Interessenkonflikten eine als Betreuer in Betracht zu ziehende Person als ungeeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt, danach unterschieden, ob die Betreuerbestellung im Anwendungsbereich des § 1897 Abs. 4 oder des § 1877 Abs. 5 BGB liegt (vgl. Senat OLGZ 1993, 387, 392 = FamRZ 1993, 988, 990; Kayser a. a. O., Seite 176).

    Im Blick darauf hält der Senat seine im FamRZ 1993, 988, 990 wiedergegebene Auffassung, auch der Verfahrenspfleger könne für den Betroffenen verbindliche Vorschläge im Sinne des § 1897 Abs. 4 BGB unterbreiten, nicht mehr aufrecht.

  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Es entspricht gesicherter Rechtsprechung der Obergerichte, daß das Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung auf die Auswahl des Betreuers gem. § 1897 BGB beschränkt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 419) und auch die in § 69 g Abs. 1 FGG genannten Angehörigen des Betroffenen zur Einlegung einer in dieser Weise von Anfang an oder nachträglich beschränkten Beschwerde berechtigt sind (vgl. Kayser, FG - Prax 1995, 173, 174 m. N. aus der Rechtsprechung der Obergerichte).

    Die mithin zulässige Beschränkung des Rechtsmittels auf die Frage der Auswahl der Person des Betreuers hat zur Folge, daß das Rechtsmittelgericht die Voraussetzungen für die Anordnung der Betreuung als solche nicht mehr zu prüfen und sich allein mit der Auswahlentscheidung zu befassen hat (Senat FamRZ 1993, 988, 989; BayObLG FamRZ 1996, 419, 420).

  • OLG Oldenburg, 11.11.1993 - 5 W 163/93

    Betreuer; Auswahl der Person; Nichte des Betreuten; Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Die von der Rechtsprechung der übrigen Obergerichte abweichende Entscheidung des OLG Oldenburg vom 11. November 1993 (FamRZ 1995, 432) nötigt nicht zur Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG .
  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 54/93

    Wunsch des Betreuten; Betreuer; Entlassung; Berücksichtigung; Rechtsgeschäft ;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Deshalb sind auch Wünsche eines Geschäftsunfähigen ggf. zu berücksichtigen (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 171 = Rpfleger 1994, 64; FamRZ 1994, 530, 531; Palandt/Diederichsen, BGB, 55. Aufl., § 1897 Rn. 17; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 1897 Rn. 11).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Die grundsätzliche gerichtliche Verpflichtung zur persönlichen Anhörung des Betroffenen bezieht sich nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift auch darauf, wen der Betroffene als Betreuer vorschlägt, und auf die sonst für die Betreuerauswahl wesentlichen Gesichtspunkte (vgl. Kammergericht BtPrax 1995, 106 = FG Prax 1995, 110= FamRZ 1995, 1442).
  • OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96

    Bestimmung der Inhaberschaft des Beschwerderechts hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auf telefonische Anfrage hat ein Mitglied des zuständigen 5. Zivilsenats des OLG Oldenburg mitgeteilt, daß der Senat diese Rechtsprechung durch bisher nicht veröffentlichten Beschluß vom 13. Februar 1996 - 5 W 21/96 - aufgegeben habe.
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 205/95

    Beschwerderecht der Mutter eines Betreuten bei Ablehnung ihres Antrags, als

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des BayObLG (MDR 1996, 174) betrifft den hier nicht zur Entscheidung anstehenden Fall, daß der Verwandte aufgrund nachträglich eingetretener Umstände eine Änderung der Auswahlentscheidung des Betreuers herbeiführen will und gegen deren Ablehnung ein Rechtsmittel einlegt.
  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Der Senat hält allerdings jedenfalls bei einer Erstbestellung die Anhörung des Betroffenen durch den erkennenden Richter grundsätzlich für erforderlich (so auch MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 278 FamFG Rn. 30 u. 32; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 278 Rn. 6; Bumiller-Harders FamFG 9. Aufl. § 278 Rn. 5; vgl. auch Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 2. Aufl. § 278 Rn. 7; - jeweils zu der Vorgängerregelung des § 68 Abs. 1 FGG: BayObLG Beschluss vom 29. April 2003 - 3Z BR 75/03 - juris Rn. 11 ff.; OLG Stuttgart BWNotZ 2007, 39, 40; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Verlängerung der Betreuung und die (erneute) Auswahl des Betreuers umfassenden Einheitsentscheidung des Landgerichts nach §§ 69 Abs. 1, 69 i Abs. 6 Satz 1 FGG (BGH FamRZ 1996, 607; Senat, FGPrax 1999, 146 sowie Beschlüsse vom 28. September 1999 - 3 W 211/99 - und 27. März 2001 - 3 W 35/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 9, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

    Insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Verlängerung der Betreuung und die (erneute) Auswahl des Betreuers umfassenden Einheitsentscheidung nach §§ 69 Abs. 1, 69 i Abs. 6 Satz 1 FGG (BGH FamRZ 1996, 607; Senat, FGPrax 1997, 104; 1999, 146 sowie Beschlüsse vom 28. September 1999 - 3 W 211/99 - und 27. März 2001 - 3 W 35/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 9, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04

    Betreuung: Eignung einer Person als Vermögensbetreuer

    Denn hierbei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104 und 1999, 146, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 3 W 245/02 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rdnr. 13).
  • BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04

    Rückforderungsansprüche bei Schenkungen an spätere Betreuerin kurz vor

    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJWE-FER 2001, 234; BayObLG FamRZ 1996, 1374), solange er ernsthaft, eigenständig gebildet und von Dauer ist; auch bei einem willensschwachen Menschen ist ein solcher natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLGZ 1996, 136 f. = BayObLG FamRZ 1996, 1374); auch bei einem geschäftsunfähigen Menschen ist sein natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahlkriterien für den Betreuer

    Auch konnte sie wirksam ihre weitere Beschwerde auf die Auswahl des Betreuers beschränken; es handelt sich hierbei um eine - auch den in § 69 g Abs. 1 FGG genannten nahen Angehörigen zustehende (OLG Hamm FamRZ 1996, 1372 f) - zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung (BGH FamRZ 1996, 607 ff; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 190; Keidel/Kuntze/Winkler-Kayser, FGG 15. Auflafe, § 69 g Rdnr. 13).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen, (BayObLG aaO; BayObLGZ 1996, 136 f. = FamRZ 1996, 1374); auch bei einem willensschwachen Menschen ist sein natürlicher Wille grundsätzlich vorrangig zu beachten, erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 17/01

    Betreuung und Verfahrenspflegschaft - Unterbringungsantrag - Anhörung im

    Zwar ist das Amt des Betreuers mit dem des Verfahrenspflegers unvereinbar, da der Verfahrenspfleger - als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1996, 1372 f.) - allein dessen Interessen zu vertreten hat und dabei notfalls auch gegen den Betreuer argumentieren, insbesondere dessen Auswahl und Bestellung in Frage stellen muss.
  • OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00

    Beachtlichkeit eines Vorschlags des Betreuten zur Person des Betreuers

    Können diese Feststellungen nicht getroffen werden, so ist dem Vorschlag des Betreuten zu entsprechen; auf eine Geschäftsfähigkeit des Betroffenen kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. insgesamt OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372: OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1373; BayObLG FamRZ 1996, 1374; Palandt/Diederichsen, BGB, 58. Aufl., Rz. 20 zu § 1897).
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01

    Gemeinschaftliche Betreuung durch die Eltern

  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03

    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das

  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

  • OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 18/01

    Betreuung - Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung - Anhörung in

  • BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04

    Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen

  • BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 358/01

    Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung auch bei Bestellung

  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03

    Anforderungen an einen Betreuervorschlag bei zweifelhafter

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.05.1996 - 15 W 122/96   

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OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.05.1996 - 15 W 122/96 (https://dejure.org/1996,15471)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 15 W 122/96 (https://dejure.org/1996,15471)
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Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Die Beschwerde kann sich auch auf die Auswahl der Betreuungsperson beschränken (vgl. BGH NJW 1996, 1825; Senat BtPrax 1996, 189/190).

    Ausreichend für die Beachtlichkeit des Vorschlags des Betroffenen ist allein, dass sein Wunsch von einem natürlichen und ernsthaften Willen getragen ist (BayObLG BtPrax 2005, 35/36; Senat BtPrax 1996, 189).

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    b) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLGZ 1996, 136; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 184; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 16; HK-BUR/Bauer § 1897 BGB Rn. 59; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (OLG Köln FamRZ 1999, 811).

    Die Rechtswirksamkeit des Vorschlags setzt lediglich voraus, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt (§ 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB) einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (BayObLG FamRZ 1999, 53; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Soergel/ Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 32).

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