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   OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00   

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OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00 (https://dejure.org/2000,1530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2000 - 15 W 133/00 (https://dejure.org/2000,1530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 15 W 133/00 (https://dejure.org/2000,1530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 21; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21, § 43 Abs. 1 Nr. 2
    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers; Bevollmächtigung des Verwaltungsbeirats zum Abschluß des Verwaltervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 226
  • NZM 2001, 49
  • ZMR 2001, 138
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
    Dies betrifft nicht nur Ansprüche der Wohnungseigentümer untereinander, sondern auch solche der Gemeinschaft gegen den Verwalter (vgl. grundlegend BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091; 121, 22 = NJW 1993, 727).

    Die Formulierung in § 43 Abs. 1 Nr. 1 und 2 WEG, daß die gerichtliche Entscheidung auf Antrag "eines" Wohnungseigentümers ergeht, betrifft in erster Linie die in dieser Vorschrift getroffene Zuständigkeitsregelung, während die Beschränkung der Antragsbefugnis für einzelne Wohnungseigentümer für die Geltendmachung der Gemeinschaft zustehender Ansprüche aus dem materiell-rechtlichen Gemeinschaftsverhältnis hergeleitet wird (BGHZ 106, 222, 225 ff.), indem der gemeinschaftlichen Verwaltung (§ 21 Abs. 1 WEG) im Hinblick auf Maßnahmen, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht auf eine Änderung des bestehenden Zustandes abzielen oder sich als Geschäftsführung zugunsten der Wohnungseigentümer in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum darstellen, der Vorrang eingeräumt wird.

    Durch § 28 Abs. 4 und 5 WEG ist vorgezeichnet, daß über alle Folgen, die sich aus der Tätigkeit des Verwalters ergeben, und über die Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind, die Gemeinschaft befinden soll und nicht der einzelne Wohnungseigentümer (BGHZ 106, 222, 227).

  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Begründung einer Mehraufwandsgebühr bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
    Der Senat hat bereits in seinem dieselbe Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Beschluß vom 28.02.2000 (15 W 349/99) zu der Regelung in Ziff. 5.2.5 des Verwaltervertrages (Mehraufwandsgebühr für nicht im Lastschrifteinzugsverfahren erfolgte Wohngeldzahlungen) entschieden, daß Regelungen des Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümer eines Beschlusses der Eigentümerversammlung bedürfen und deshalb im Verwaltervertrag wirksam nur getroffen werden können, wenn ihm ein entsprechender ausdrücklicher Beschluß der Eigentümerversammlung zugrundeliegt.
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
    Die Versammlungsniederschrift hat nach anerkannter Auffassung lediglich die Beweiskraft einer Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO, erbringt also nicht bereits allein den vollen Beweis der inhaltlichen Richtigkeit der wiedergegebenen Beschlußfassung (BayObLGZ 1984, 213, 216; NJW-RR 1990, 210; Staudinger/Bub, a.a.O., § 24, Rdnr. 118).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
    Dies betrifft nicht nur diejenigen Fälle, in denen die Gerichtskosten nach den Vorschriften der KostO von Amts wegen zu erheben sind (KG OLGZ 1977, 291, 293; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 278, 282), sondern auch diejenigen Fällen, in denen - wie hier gem. § 47 S. 1 und 2 WEG - über die Kostenbelastung konstitutiv durch das Gericht zu entscheiden ist (Keidel/Zimmermann, FG, 14. Aufl., § 13, Rdnr. 15; Japsen, FGG, 2. Aufl., § 13, Rdnr. 40; für den Zivilprozeß: BGHZ 121, 397, 400 = NJW 1993, 1865).
  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
    Im übrigen geht es in dem vorliegenden Zusammenhang nicht etwa um die Feststellung, daß der Beschluß der Eigentümerversammlung mit einem anderen als dem protokollierten Inhalt zustandegekommen ist, ein Begehren, das nach der Rechtsprechung des Senats (OLGZ 1985, 147; a.A. BayObLG a.a.O.) innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG angebracht werden muß.
  • OLG Frankfurt, 10.03.1980 - 20 W 84/80

    Antrag; Beschwerde; Rechtsanwalt; Vollmacht; Kosten; Freiwillige Gerichtsbarkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
    Dies betrifft nicht nur diejenigen Fälle, in denen die Gerichtskosten nach den Vorschriften der KostO von Amts wegen zu erheben sind (KG OLGZ 1977, 291, 293; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 278, 282), sondern auch diejenigen Fällen, in denen - wie hier gem. § 47 S. 1 und 2 WEG - über die Kostenbelastung konstitutiv durch das Gericht zu entscheiden ist (Keidel/Zimmermann, FG, 14. Aufl., § 13, Rdnr. 15; Japsen, FGG, 2. Aufl., § 13, Rdnr. 40; für den Zivilprozeß: BGHZ 121, 397, 400 = NJW 1993, 1865).
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
    Die Versammlungsniederschrift hat nach anerkannter Auffassung lediglich die Beweiskraft einer Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO, erbringt also nicht bereits allein den vollen Beweis der inhaltlichen Richtigkeit der wiedergegebenen Beschlußfassung (BayObLGZ 1984, 213, 216; NJW-RR 1990, 210; Staudinger/Bub, a.a.O., § 24, Rdnr. 118).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
    Davon unberührt bleibt die Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers, ihm individuell zustehende Ansprüche gerichtlich geltend zu machen (BGHZ 115, 253, 258 = NJW 1992, 182; 116, 392 = NJW 1992, 978).
  • BayObLG, 06.10.1986 - BReg. 2 Z 88/85

    Bindung des Erwerbers von Wohnungseigentum an den Verwaltervertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
    Dieser beschränkte Auslegungsmaßstab ist hier heranzuziehen, weil die schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem aufgrund des Eigentümerbeschlusses geschlossenen Verwaltervertrag in entsprechender Anwendung des § 10 Abs. 4 WEG auch den Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers binden (BayObLGZ 1986, 368 = NJW-RR 1987, 80; KG OLGZ 1994, 266, 268).
  • OLG Hamm, 10.01.1985 - 15 W 300/84
    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
    Die Anwendung dieser Vorschrift ist nicht nur dann entsprechend § 185 ZPO ausgeschlossen, wenn der Verwalter formell Verfahrensgegner der zu vertretenden Wohnungseigentümer ist, sondern auch dann, wenn nach dem Gegenstand des Verfahrens die Gefahr einer Interessenkollision für den Verwalter besteht (vgl. etwa KG FGPrax 1997, 182; Senat Rpfleger 1985, 257).
  • KG, 20.09.1993 - 24 W 188/93

    Vergütungsansprüche des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage nach dessen

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96

    Vertretungsrecht des Verwalters

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

  • KG, 17.05.1989 - 24 W 1484/89

    Vorliegen eines Rechtsfehlers für die Begründung einer Beschwerde; Wirksamkeit

  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit

  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

  • OLG Hamm, 27.04.1993 - 15 W 327/92

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an einem gerichtlichen Verfahren; Ansprüche

  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    (a) Allerdings wird aus drei Entscheidungen des Senats (Beschlüsse vom 6. März 1993 - V ZB 9/92, BGHZ 122, 327, 332 und vom 17. November 2011 - V ZB 134/11, NJW 2012, 1152 Rn. 6 sowie Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, ZWE 2011, 209 Rn. 31) abgeleitet, der Verwalter habe ganz allgemein keinen Anspruch auf eine Sondervergütung für solche Tätigkeiten, die im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen lägen (KG, ZMR 2009, 709, 711; OLG Hamm, NZM 2001, 49, 52; LG Dortmund, ZWE 2017, 96, 98; LG Hanau, ZMR 2010, 398; LG München I, ZMR 2012, 578, 579; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 111; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 75; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 26 Rn. 132; Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 43; vgl. im Übrigen BeckOGK/Greiner [1.8.2019], § 26 WEG Rn. 228 f. mwN).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    Zutreffend weist die weitere Beschwerde der Antragsteller darauf hin, dass eine nicht näher beschriebene Vollmacht den Verwaltungsbeirat lediglich zu einem Vertrag ermächtigt, der ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. OLG Köln NJW 1991, 1302; OLG Hamm NZM 2001, 49; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 505; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 38; Boeckh, a.a.O., Teil 2 § 5 Rz 9; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 WEG Rz. 14; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 40, je m. w. N.; vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 2006, 871; Staudinger/Bub, a.a.O., § 29 WEG Rz. 122; § 26 WEG Rz. 222).

    Er muss deshalb nur mit solchen Regelungen rechnen, die inhaltlich ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, die also auch durch die Eigentümerversammlung selbst beschlossen werden könnten (OLG Hamm NZM 2001, 49).

    Eine Änderung an einem solchen "Vertragswerk" kann dann durch den Verwaltungsbeirat nicht mehr vorgenommen werden (vgl. OLG Hamm NZM 2001, 49; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 505).

    Für diesen Fall kann bei der wie oben dargelegt gebotenen objektiven Auslegung des Eigentümerbeschlusses die Einräumung eines Ermessensspielraums des Verwaltungsbeirats bei der Gestaltung des Verwaltervertrages nur angenommen werden, wenn dies im Wortlaut der Beschlussfassung selbst zum Ausdruck kommt (so OLG Hamm NZM 2001, 49).

    So bedarf es nämlich zur Verabredung von Haftungsbeschränkungen einer ausdrücklichen Ermächtigung im bevollmächtigenden Beschluss, da ein entsprechender Vertrag über die gesetzliche Regelung in § 280 BGB bzw. § 823 BGB hinausgeht (vgl. OLG Hamm NZM 2001, 49; vgl. auch BayObLG ZMR 2003, 282; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 40; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 45; Gottschalg, a.a.O., Rz. 312).

    Liegt aber eine diesbezügliche Ermächtigung/Bevollmächtigung nicht vor, so ist der Verwaltervertrag - mangels Genehmigung - mindestens insoweit unwirksam (Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 38; vgl. auch OLG Hamm NZM 2001, 49).

  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 20/07

    Anfechtung eines die Bestellung für ungültig erklärenden Gerichtsbeschlusses

    Folge hiervon ist, dass die Wohnungseigentümer, soweit sie an dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht nicht durch einen Verfahrensbevollmächtigten mitgewirkt haben, an dem Beschwerdeverfahren nicht ordnungsgemäß beteiligt wurden (BayObLG WuM 1990, 406 f.; KG ZMR 1997, 541, 542; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 226, 227 f.; Staudinger/Bub, BGB, aaO, § 27 Rdn. 237).

    Die unterlassene Beteiligung kann in dem als Rechtsbeschwerde ausgestalteten Verfahren der weiteren Beschwerde nur nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig, noch zu erwarten ist und nur das rechtliche Gehör zu gewähren ist (Senat, Beschl. v. 9. Oktober 1997, V ZB 3/97, NJW 1998, 755, 756; ferner OLG Frankfurt am Main ZMR 1997, 667; KG ZMR 1997, 541, 542; OLG Hamm ZMR 1998, 587, 588; 2001, 138, 139).

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Nach Auffassung des OLG Köln [Beschluss vom 9. Juli 1990 - 16 Wx 173/89, Juris Nr. KÖRE 546389015 -] und des OLG Hamm [Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 15 W 133/00, Juris Nr. KÖRE 545552001-] könne eine solche Bevollmächtigung durch Mehrheitsbeschluss erfolgen.
  • OLG Hamm, 19.07.2011 - 15 Wx 120/10

    Umfang der Notgeschäftsführungsbefugnis des Verwalters; Beauftragung umfassender

    Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang eine inhaltlich entsprechende Verkürzung der Verjährungsfrist in einem Verwaltervertrag als unangemessene Benachteiligung der Wohnungseigentümer bewertet (NJW-RR 2001, 226).
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Durch Mehrheitsbeschluss kann nämlich nur ein Verwaltervertrag beschlossen werden, der ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (OLG Köln NJW 1991, 1302; OLG Hamm ZMR 2001, 138/141; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 26 Rn. 34).

    Denn es ist kein Grund zu erkennen, einen entgeltlich tätigen gewerblichen Verwalter durch Beschränkung der gesetzlichen Haftung nach Dauer und Höhe einseitig zu begünstigen (BayObLG vom 19.12.2002, 2Z BR 104/02 = BayObLGZ 2002 Nr. 72; siehe auch OLG Hamm ZMR 2001, 138/142; Müller ZWE 2001, 191/195).

  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Hinzu kommt, dass vielfach den Wohnungseigentümern vom Verwalter auch noch abverlangt wird, eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit auszuschließen (siehe dazu OLG Hamm NZM 2001, 49/53) oder doch betragsmäßig zu begrenzen, in der Regel auf die Versicherungssumme, die häufig nicht ausreichend ist.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2003 - 3 Wx 364/02

    Unwirksamkeit der Erhebung einer pauschalen Sondervergütung in einem

    Die Bearbeitung die Gemeinschaft betreffender gerichtlicher Verfahren, überschreitet den nach den §§ 27, 28 WEG von dem Verwalter geschuldeten Leistungsumfang und kann deshalb Gegenstand der Vereinbarung über eine Sondervergütung sein (OLG Hamm vom 19.10.2000 - 15 W 133/00; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 26, Rdz. 114).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines

    Wenn es aber - wie vorliegend (vgl. § 8 der Teilungserklärung) - an einer entsprechenden Vereinbarung fehlt, ist die allgemeine Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsmacht eines Verwalters durch einen Mehrheitsbeschluss oder durch Bestimmungen im Verwaltervertrag rechtlich unbedenklich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.07.2001 - 16 Wx 115/01 - = NZM 2001, 991 = OLGReport Köln 2001, 415 = ZMR 2002, 155 und 26.10.2001 - 16 Wx 181/01; BayObLG NZM 2001, 959 =ZMR 2002, 61; OLG Hamm NZM 2001, 49 = NJW-RR 2001, 226 = ZMR 2001, 133; Gottschalg ZWE 2001, 185 [186]; Schmidt, ZWE 2001, 137 [139])).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Regelung einer Zusatzvergütung nach HOAI für

    Es ist deshalb anerkannt, dass für die Tätigkeiten eines Verwalters, die den gesetzlichen Leistungsumfang übersteigen, Sondervergütungen zulässig sind und ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (Oberlandesgericht Köln NZM 2001, 470; Oberlandesgericht Hamm NZM 2001, 49, 52; BayObLG NZM 2004 587; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 26, Rdnr. 69, 72 ; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr 22).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02

    Rechtsmittelbeschwer in Eigentümersache - Eigentümerbeschluss zu Teilnahme am

  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 115/01

    Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zum Abschluss des Verwaltervertrages;

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2009 - 5 W 204/09

    Zustellung an den Verwalater im WEG -Verfahren bei Interessenkollision;

  • AG Bonn, 24.01.2018 - 27 C 136/17

    Verwalter: Pauschale Sondervergütung für Klagen?

  • OLG Hamm, 29.04.2004 - 15 W 121/04

    Folgen für den Vertreters ohne Vertretungsmacht in Bezug auf eine nach dem WEG

  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

  • LG Mönchengladbach, 09.08.2006 - 5 T 18/06

    Inhaltskontrolle nach dem BGB für vorformulierte Verwalterverträge; Überprüfung

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