Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 15 W 133/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Voraussetzungen für die wiederholte eidesstattliche Versicherung eines Selbstständigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2002, 466
Wird zitiert von ... (4)
- AG Lahr, 15.10.2014 - 1 M 692/14
Zwangsvollstreckung: vorzeitiger Antrag auf erneute Abgabe der Vermögensauskunft
Es genügt jedoch nicht, wenn lediglich glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner seine selbständige Tätigkeit weiterführt (OLG Frankfurt a. M. Rpfleger 2002, 466 OLG Stuttgart DGVZ 2001, 116 LG Saarbrücken JurBüro 2009, 102 LG Düsseldorf JurBüro 1987, 467 AG Friedberg DGVZ 2011, 92 je zu § 903 ZPO aF). - LG Limburg, 20.07.2009 - 7 T 104/09
Anforderungen an die vom Gläubiger vorzunehmende Glaubhaftmachung des Erwerbs …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Rpfleger 2002, S. 466;… ebenso OLG Stuttgart, Rpfleger 2001, S. 441) kann daher nicht davon abgesehen werden, dass derGläubiger wie hier nicht geschehen konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen zusätzlichen Vermögenserwerb darzulegen hat. - AG Ludwigslust, 09.04.2009 - 8 M 637/09
Wiederholte eidesstattliche Versicherung: Auflösung eines Bankkontos durch den …
Mit diesem Verständnis der Regelung des § 903 ZPO, der den Schutz des Schuldners vor weiteren Verfahren unter gleichzeitiger Wahrung der Belange der Gläubiger bezweckt, werden auch keine übermäßigen Anforderungen an die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast des Gläubigers gestellt; denn für den Tatbestand späteren Vermögenserwerbes genügt nach allgemeiner Auffassung die Glaubhaftmachung von Umständen, die unter Berücksichtigung der konkreten Situation des Schuldners nach allgemeiner Erfahrung den Schluss zulassen, der Schuldner sei in den Besitz von Vermögen gelangt (vgl. nur OLG Frankfurt RPfleger 2002, 466 m. w. N.). - LG Leipzig, 15.06.2006 - 1 T 483/06 2001, 116 auf die Umstände des Einzelfalles ab, während das OLG Frankfurt JurBüro 2002, 442 die Tatsache der Fortsetzung einer selbständigen (Architekten-) Tätigkeit nicht für ausreichend erachtet als Voraussetzung für ein Verfahren nach § 903 ZPO.