Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 7 T 16/01
- OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
Wird zitiert von ... (17)
- BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04
Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …
Diese von einem Teil der Rechtsprechung zuerst für den Bereich der öffentlich-rechtlichen und der zivilrechtlichen Unterbringung entwickelte Ansicht (BayObLGZ 2002, 304 ;… BayObLG, NJW-RR 2004, S. 8 f. und Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3Z BR 149/02 -, in JURIS; OLG Hamm, BtPrax 2001, S. 212 ;… Pfälz. OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, S. 137 ) stellt darauf ab, ob der Betroffene bereits mit der Erstbeschwerde gegen den damals noch vollzogenen Haftbefehl nur dessen Aufhebung oder auch die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit begehrt hat (…zustimmend auch Demharter, FGPrax 2002, S. 137 , der jedoch bezweifelt, ob damit dem vom Bundesverfassungsgericht in den Vordergrund gestellten Rehabilitierungsinteresse in allen Fällen Rechnung getragen werden kann). - OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
Feststellung der Rechtswidrigkeit
Zum Prüfungsmaßstab in diesen Fällen hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 29.5.2001 (15 W 139/01, BtPrax 2001, 212; im selben Sinne: OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137) ausgeführt:.Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern soll das Gericht auch in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173; Senat BtPrax 2001, 212/213).
- OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02
Erledigung der Hauptsache im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betr. …
Der Senat hält es für geboten, im Abschiebungshaftverfahren dieselben Kriterien anzuwenden, die er für eine feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer erledigten Unterbringungsmaßnahme bereits entwickelt hat (BtPrax 2001, 212): Gegenstand der Überprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren ist ausschließlich die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts.Der Anwendungsbereich der Vorschrift muß sich auch auf eine Konstellation erstrecken, in dem sich die Freiheitsentziehungsmaßnahme zwar als solche anderweitig erledigt, dann aber eine feststellende Entscheidung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme ergeht (so bereits Senat BtPrax 2001, 212 zu der korrespondierenden Vorschrift des § 13 a Abs. 2 S. 1 FGG).
- OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine …
Daraus folgt, dass auch die zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderliche Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts sich auf die Prüfung zu beschränken hat, ob die Sachentscheidung des Landgerichts bezogen auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung verfahrensrechtlich einwandfrei getroffen ist und sachlich rechtlicher Nachprüfung standhält (Senat BtPrax 2001, 212 in einer Unterbringungssache; Beschluss vom 26.02.2002 - 15 W 53/02 - = OLGR 2002, 332 LS in einer Abschiebungshaftsache). - OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger …
In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99;… Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28;… Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236). - BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes …
In diese Richtung deuten auch die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm (17. Zivilsenat) in zwei Entscheidungen, welche jeweils die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung betrafen (vgl. Beschluss vom 30.4.2001 15 W 83/01, nicht veröffentlicht, und Beschluss vom 29.5.2001 15 W 139/01 BtPrax 2001, 212). - OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05 In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99;… Keidel/Kayser § 70m Rn. 17;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28;… Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
- OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99;… Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28;… Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236). - OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 87/06
Zum Verfahren bei Unterbringung - Anforderungen an Begutachtung und Anhörung des …
Gegenstand der gerichtlichen Prüfung sei deshalb die Prüfung des Vorliegens der verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Genehmigung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts und nicht die lückenlose Kontrolle der Voraussetzungen der Genehmigung der Unterbringung seit ihrem Erlass durch das Amtsgericht (BtPrax 2001, 212; ebenso BayObLGZ 2002, 304; BayObLG, NJW-RR 2004, 8; Pfälz. OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137). - OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren
Wendet sich ein Betroffener mit der Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff = FGPrax 2002, 281; BayObLG BtPrax 2003, 184; OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212). - OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des …
- EGMR, 12.06.2003 - 44672/98
Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung …
- OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 W 96/09
Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der zwangsweisen Behandlung des …
- BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen …
- BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02
Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des …
- OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 180/05
- BayObLG, 25.10.2001 - 3Z BR 342/01
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Haftanordnung nach …
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