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   OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05   

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https://dejure.org/2006,2484
OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05 (https://dejure.org/2006,2484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2006 - 15 W 142/05 (https://dejure.org/2006,2484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 15 W 142/05 (https://dejure.org/2006,2484)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechtes eines Miteigentümers durch den Verwalter bei einer Entscheidung über seine eigene Neubestellung oder Abberufung; Erstreckung eines Stimmverbotes auf den Bevollmächtigten; Anfechtbarkeit eines Beschlusses einer ...

  • Judicialis

    WEG § 25 Abs. 5; ; BGB § 181

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 5; BGB § 181
    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederwahl des Verwalters: Kann er selbst Stimmrecht ausüben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stimmrechtsvertretung des WEG-Verwalters bei Abschluss des eigenen Verwaltervertrages? (IMR 2006, 196)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 161
  • NZM 2007, 253
  • FGPrax 2007, 17
  • ZMR 2007, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
    Geht man hiervon aus, so muss die Nichtanwendung des Stimmrechtsausschlusses auf die Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Rechte, selbst wenn der so gefasste Beschluss der Umsetzung durch ein Rechtsgeschäft bedarf (vgl. BGH NJW 2002, 3704, 3707), auch dann gelten, wenn der als Stellvertreter handelnde Verwalter kein Miteigentümer ist.

    Dabei kann die Übereinstimmung der zu entscheidenden Rechtsfrage, insbesondere in Bezug darauf, ob sich aus der Entscheidung des V.Zivilsenats (NJW 2002, 3704ff) ableiten lässt, dass im Bereich des Wohnungseigentumsrechts ein anderer Regelungszusammenhang betroffen ist, dahinstehen.

  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 167/89

    Selbstkontrahierungsverbot bei Ermächtigung durch die Mitgesellschafter

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass der II.Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (NJW 1991, 691f) § 181 BGB auf die Stellvertretung bei der Wahl des Geschäftsführers einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angewandt hat.
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 190/02

    Zur Frage, ob sich eine auf die Verwaltung des Sondereigentums widerruflich

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
    Schließlich bestehen auch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erteilung einer (widerruflichen) Stimmrechtsvollmacht im Rahmen eines Vertrages über die Verwaltung des Sondereigentums (vgl. im Einzelnen Senat NJOZ 2003, 975f).
  • OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
    Eindeutig bejaht worden ist diese Frage, soweit ersichtlich, bislang nur durch das Oberlandesgericht Hamburg (ZMR 2001, 997 = WuM 2002, 109 = OLGR 2002, 69; ebenso Müller, Prakt.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2003 - 3 Wx 391/02

    Wirkung einer einem Miteigentümer für konkrete Eigentümerversammlung erteilten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
    Steht die Neubestellung des Verwalters an, so hat es jeder Miteigentümer in der Hand, diesem entweder keine Vollmacht zu erteilen oder eine -wie hier-bestehende Dauervollmacht ganz oder teilweise zu widerrufen (zur auch konkludent auszuübenden Widerrufsmöglichkeit vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 395f; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1312).
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
    Hinsichtlich der Frage, wann eine per Telefax übermittelte Willenserklärung zugegangen ist, verweist der Senat auf die Entscheidung des BGH vom 21.01.2004 (NJW 2004, 1320).
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
    Im Verfahren betreffend die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG) ist gegenüber der Zurückweisung eines Anfechtungsantrages nur derjenige beschwerdebefugt, der den Antrag selbst gestellt hat, oder ihn im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung zulässigerweise noch hätte stellen können (BGH NJW 1993, 662).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
    Da der Beteiligte zu 10) die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu TOP 4 verteidigt, ist seine Beschwer (§ 45 Abs. 1 WEG) unabhängig von einer finanziellen Belastung zu bejahen (vgl. BGH NJW 2003, 3124).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 3 Wx 366/98

    Voraussetzungen für den Stimmrechtsausschluß des WEG -Verwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
    2 Z 81/85">NJW-RR 1987, 595; NZM 1998, 668; KG NJW-RR 1989, 144; OLG Düsseldorf NZM 1999, 285; NJW-RR 2001, 1668; OLG Zweibrücken WE 1991, 357; FGPrax 2002, 109).
  • OLG Hamburg, 28.01.2005 - 2 Wx 44/04

    Wohnungseigentumsrecht - Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
    Steht die Neubestellung des Verwalters an, so hat es jeder Miteigentümer in der Hand, diesem entweder keine Vollmacht zu erteilen oder eine -wie hier-bestehende Dauervollmacht ganz oder teilweise zu widerrufen (zur auch konkludent auszuübenden Widerrufsmöglichkeit vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 395f; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1312).
  • BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 36/98

    Erteilung einer Untervollmacht durch einen für eine Eigentümerversammlung

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2001 - 3 Wx 174/01

    Wohnungseigentun - Abberufung des Verwalters - Stimmverbot des

  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

  • KG, 12.09.1988 - 24 W 5887/87

    Verwalter kann sich nicht selber entlasten, auch nicht in Vertretung der ihm

  • OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Bestimmung der Beschlußfähigkeit;

  • LG Köln, 07.07.2016 - 29 S 180/15

    Verwalter kann als Vertreter nicht über die eigene Abberufung abstimmen!

    Das Amtsgericht geht unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 20.7.2006 - 15 W 142/05 - juris) davon aus, dass der Verwalter als Vertreter einzelner Wohnungseigentümer nicht gehindert ist bei der Beschlussfassung über seine eigene Abberufung aus wichtigem Grund mitzuwirken.
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

    Es entspricht der ganz herrschenden und auch in der Sache zutreffenden Auffassung, dass für den Verwalter bei der Abstimmung über seine Bestellung oder Abberufung kein Stimmrechtsausschluss besteht (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 16.07.2001 - 2 Wx 116/00, WuM 2002, 109 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 f., [...] Rn. 21; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20; OLG Hamm, Beschl. v. 20.07.2006 - 15 W 142/05, NJW-RR 2007, 161 , [...] Rn. 18; Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 25 WEG Rn. 109 f.).

    Hinsichtlich des Klagantrages zu Ziff. 3) war im Rahmen des § 49a Satz 1 GKG die Höhe des Entgelts, das dem Verwalter für die gesamte Bestellungszeit zustehen würde, zugrunde zu legen (OLG Hamm, Beschl. v. 20.07.2006 - 15 W 142/05, NJW-RR 2007, 161 , [...] Rn. 29), vorliegend also die Hälfte von 3.285,36 EUR, nämlich 1.642,68 EUR.

  • KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07

    Wohnungseigentum: Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Antragsgegner im

    Dabei kann offenbleiben, ob ein Verwalter wie ein Wohnungseigentümer, wenn er nach § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, nicht das Stimmrecht eines anderen als dessen Bevollmächtigter ausüben kann (OLG Düsseldorf ZMR 1999, 60 Rdnr. 12 nach juris; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Auflage, § 25 Rdnr. 19) oder ob der Verwalter, der selbst nicht Wohnungseigentümer ist, als Stellvertreter eines Miteigentümers dessen Stimmrechte hinsichtlich der Beschlussfassung über seine eigene (erneute) Bestellung wahrnehmen kann, weil es letztendlich um die Ausübung des Stimmrechts der Miteigentümer geht (OLG Hamm ZMR 2007, 63 Rdnrn. 16, 17 und 19 nach juris).
  • AG Weimar, 01.03.2013 - 5 C 839/11

    Beschlussfähigkeit muss nicht für jeden Beschluss gegeben sein (hier:

    Denn die Interessenkollision, die durch § 25 Abs. 5 WEG vermieden werden soll, besteht auch dann, wenn der Hausverwalter nicht selbst Wohnungseigentümer ist, sondern als Vertreter eines Wohnungseigentümers handelt (vgl. OLG Hamm ZMR 2007, 63).
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