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   OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01   

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https://dejure.org/2001,3858
OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01 (https://dejure.org/2001,3858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.12.2001 - 15 W 145/01 (https://dejure.org/2001,3858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Dezember 2001 - 15 W 145/01 (https://dejure.org/2001,3858)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 60 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 2065 Abs. 2, 2084 BGB
    Erbeinsetzung des Heimträgers in einem Ehegattentestament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1372
  • FamRZ 2002, 1666
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70

    Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    Ein in der Praxis verbreiteter Anwendungsfall dieser Art der letztwilligen Verfügung ist die Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung, daß der Vorerbe (meist der überlebende Ehegatte) nicht anderweitig über seinen eigenen Nachlaß verfügt (BGHZ 2, 35 = NJW 1951, 959; 59, 220, 222 = NJW 1972, 1987; LM Nr. 6 zu § 2065 BGB; …
  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 15 W 218/99

    Wirksamkeit einer Nacherbeneinsetzung unter auflösender Bedingung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    1 Z 128/81">1982, 331, 341; Senat FGPrax 2000, 29 = NJW-RR 2000, 78).
  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    Ein in der Praxis verbreiteter Anwendungsfall dieser Art der letztwilligen Verfügung ist die Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung, daß der Vorerbe (meist der überlebende Ehegatte) nicht anderweitig über seinen eigenen Nachlaß verfügt (BGHZ 2, 35 = NJW 1951, 959; 59, 220, 222 = NJW 1972, 1987; LM Nr. 6 zu § 2065 BGB; …
  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    Die erforderliche Vertretung unbekannter Erben in einem solchen Verfahren kann vielmehr nur durch die Bestellung eines Pflegers für die unbekannten Beteiligten gem. § 1913 BGB sichergestellt werden (BGH NJW 1983, 226; Palandt/Edenhofer, BGB, 60. Aufl., § 1960, Rdnr. 22).
  • BayObLG, 28.10.1960 - BReg. 1 Z 39/60

    Voraussetzungen einer Erbeinsetzung im Hinblick auf die Zuwendung einzelner

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    Da sein Erbscheinsantrag eine testamentarische Erbfolge betrifft, mußte das Verfahren so gestaltet werden, daß den als gesetzliche Erben in Betracht kommenden Personen das rechtliche Gehör gewährt wurde (BayObLGZ 1960, 432).
  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
    Zulässig sind dabei auch Bedingungen, die an ein bestimmtes Verhalten des Bedachten oder eines Dritten anknüpfen, sofern dieses Verhalten nicht gerade in der Bestimmung des Bedachten liegt (BayObLGZ 1965, 457, 462 f.; Staudinger/Otte, a.a.O., § 2065, Rdnr. 13).
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