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   OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07   

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https://dejure.org/2007,2756
OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07 (https://dejure.org/2007,2756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.2007 - 15 W 145/07 (https://dejure.org/2007,2756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 15 W 145/07 (https://dejure.org/2007,2756)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung im Grundbuch; Notwendigkeit der Berichtigung des Grundbuches aufgrund des wirksamen Ausschlusses eines Gesellschafters; Erforderlichkeit des Nachweises eines wichtigen Grundes für ...

  • Judicialis

    GBO § 22; ; GBO § 29; ; BGB § 709; ; BGB § 714; ; BGB § 737

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22 § 29; BGB § 709 § 714 § 737
    Grundbuchberichtigung bei Ausschluss eines GbR-Gesellschafters aus wichtigem Grund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchberichtigung bei GbR als Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 258
  • Rpfleger 2007, 601
  • NZG 2008, 21
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Fehl geht schließlich auch die Rüge der weiteren Beschwerde, die Vorinstanzen hätten die Bedeutung der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 2001, 1056) zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts verkannt.

    Die Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGH NJW 2001, 1056) bleibt entgegen dem Standpunkt der weiteren Beschwerde ohne Bedeutung für die Beurteilung der gesellschaftsvertraglichen Grundlagen für die Erteilung einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung zur Verfügung über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens.

  • OLG Karlsruhe, 14.05.1996 - 11 Wx 86/95
    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    § 737 S.3 BGB legt allein den Wirksamkeitszeitpunkt des (begründeten) Gesellschafterausschlusses fest, führt aber zu keiner von der Begründetheit unabhängigen, vorläufigen oder schwebenden Wirksamkeit, gegen die der ausgeschlossene Gesellschafter nur im Klagewege vorgehen könnte (Abweichung von OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 169).

    Allerdings hat das OLG Karlsruhe, auf dessen Entscheidung (NJW-RR 1997, 169) die weitere Beschwerde zutreffend hinweist, in einer Handelsregistersache einen gegenteiligen Standpunkt vertreten.

  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 306/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    In einem solchen Fall muss sich die gesellschaftsvertragliche Mehrheitsklausel auf das zum Kernbereich gehörende Recht beziehen und Ausmaß und Umfang des zulässigen Eingriffs erkennen lassen (vgl. BGHZ 132, 263 = NJW 1996, 1678; NJW-RR 2006, 827).
  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 263/94

    Aufstellung der Jahresbilanz in einer KG; Abgrenzung der Verantwortlichkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    In einem solchen Fall muss sich die gesellschaftsvertragliche Mehrheitsklausel auf das zum Kernbereich gehörende Recht beziehen und Ausmaß und Umfang des zulässigen Eingriffs erkennen lassen (vgl. BGHZ 132, 263 = NJW 1996, 1678; NJW-RR 2006, 827).
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 211/90

    Beschluss in Gesellschafterversammlung über Ausschluss eines Gesellschafters -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Dem hier vertretenen Standpunkt entspricht es im Übrigen, dass einem ausgeschlossenen Gesellschafter nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW-RR 1992, 227) Rechtsschutz in Form der Feststellungsklage zu gewähren ist.
  • OLG Stuttgart, 14.05.2003 - 20 U 31/02

    Kommanditgesellschaft auf Aktien: Zustimmungspflicht der Hauptversammlung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Ein Grundlagengeschäft ist danach etwa dann anzunehmen, wenn das gesamte Gesellschaftsvermögen übertragen werden soll (Sprau, a.a.O., § 705, Rdn. 16), aber auch bereits dann, wenn ein wesentlicher Unternehmensteil veräußert wird und dies zu einer erheblichen Änderung der Geschäftsstruktur führt (OLG Stuttgart DStR 2004, 469f).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2007 - 8 W 223/06

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit einer BGB-Gesellschaft als

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Zusammenhang mit der hier beantragten Grundbuchberichtigung ebenso unerheblich wie die Frage der Grundbuchfähigkeit dieser Gesellschaftsform (vgl. etwa OLG Stuttgart FGPrax 2007, 66 mit krit. Anm. Demharter).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist das Landgericht zutreffend von einer gem. § 71 Abs. 1 GBO zulässigen Erstbeschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes ausgegangen, deren Rechtsmittelfähigkeit allgemein anerkannt ist (BGH, NJW 1994, 1158).
  • OLG München, 16.06.2004 - 7 U 5669/03

    Nachschusspflicht des Kommanditisten aufgrund mehrheitlich gefassten

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Dies würde dem Grundsatz widersprechen, dass sich im Personengesellschaftsrecht - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung durch den Gesellschaftsvertrag - jeder Gesellschafter ohne weiteres, d.h. außergerichtlich und in jedem gerichtlichen Verfahren, auf die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses berufen kann (vgl. OLG München NZG 2004, 807, m.w.N.; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., Rdn. 16 vor § 709).
  • BGH, 17.12.1959 - II ZR 32/59

    Ausschluß eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2007 - 15 W 145/07
    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 1) lässt sich aus der Begründung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.12.1959 (BGHZ 31, 295 = NJW 1960, 625) ein gegenteiliges Ergebnis nicht ableiten.
  • OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15

    Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Sonstige grundbuchtaugliche Nachweise für das Vorliegen eines Ausschließungsgrundes (§ 737 Satz 1, § 723 Abs. 1 BGB) lagen nicht vor (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 258); denn aus dem Protokoll über die Gesellschafterversammlung betreffend den Ausschluss des Beteiligten zu 3 ergibt sich lediglich, dass nach kontroverser Diskussion über das Vorliegen eines wichtigen Grundes und über die Berechtigung der gegenüber dem Beteiligten zu 3 erhobenen Vorwürfe der Ausschluss in Anwesenheit des Beteiligten zu 3 beschlossen wurde, nicht aber - was erforderlich wäre - dass ein Ausschließungsgrund tatsächlich vorgelegen hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 1990, 2757; OLG Hamm FGPrax 2007, 258).

    Vielmehr legt die Bestimmung in § 737 Satz 3 BGB, wonach die Ausschließung durch rechtsgestaltende Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter erfolgt, auch den materiell-rechtlichen Wirksamkeitszeitpunkt fest (BGHZ 31, 295/299; OLG Hamm FGPrax 2007, 258; Matz/Müllner WM 2009, 683).

  • AG Euskirchen, 18.12.2009 - KO-3162

    Anforderungen an die Führung des Nachweises des aktuellen Gesellschafterbestandes

    Der Grundsatz, dass es im Grundbuchverfahren des Nachweises der Vertretungsmacht im Zeitpunkt des jeweiligen Vertreterhandelns in der Form des § 29 GBO bedarf, steht nicht zur Disposition (OLG Hamm Rpfleger 2007, 601; OLG München, Beschluss vom 18.08.2009, Az. 34 Wx 47/09).
  • OLG Köln, 04.09.2012 - 15 U 27/12

    Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei Beschlussfassung einer

    Der Beschluss des OLG Hamm vom 24.5.2007 (15 W 145/07, in: OLGR 2008, 18 ff.) beruht auf der nicht mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 15.1.2007 - II ZR 245/05, in: BGHZ 170, 283 ff.) in Einklang stehenden Prämisse, dass für sog. Grundlagengeschäfte grundsätzlich eine Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich sei (juris-Rn 24).
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