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   OLG Dresden, 04.08.2003 - 15 W 1456/02   

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https://dejure.org/2003,13444
OLG Dresden, 04.08.2003 - 15 W 1456/02 (https://dejure.org/2003,13444)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.08.2003 - 15 W 1456/02 (https://dejure.org/2003,13444)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. August 2003 - 15 W 1456/02 (https://dejure.org/2003,13444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen der Ansprüche eines Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz aufgrund fehlender fristgerechter Geltendmachung der Ansprüche

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Fürsorgepflicht des Gerichts zur Vermeidung von Fristversäumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mitwirkungspflichten des Gerichts bei drohender Verfristung der Vergütungsansprüche des Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 137
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Dresden, 04.08.2003 - 15 W 1456/02
    Denn wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt, bedarf es hierzu eines konkret bezifferten und nachprüfbaren Antrags (vgl. auch OLG Frankfurt MDR 2002, 156).
  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und

    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob innerhalb der Ausschlussfrist ein konkret bezifferter Antrag mit nachvollziehbaren Angaben über den Zeitaufwand sowie über Art und Umfang der Aufwendungen beim Vormundschaftsgericht eingehen muss, so dass diesem die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und Festsetzung ermöglicht wird (so OLG Frankfurt OLGR 2001, 293, 294 = FamRZ 2002, 193 = BtPrax 2001, 261; OLG Dresden FamRZ 2004, 137, 138) oder ob es genügt, wenn die geltend gemachte Vergütung einem konkreten Lebenssachverhalt zugeordnet werden kann (Senatsbeschluss vom 14.01.2004 - 2 W 134/03, a.a.O.).

    Diese zu verhindern ist allein seine Sache, als berufsmäßiger Betreuer kann ihm abverlangt werden, sich mit den gesetzlichen Bestimmungen über Vergütung und Aufwendungsersatz vertraut zu machen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2004, 137, 138).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Gewahrt wird die Ausschlussfrist - nur - durch Einreichung eines Vergütungsantrages, der es dem Nachlassgericht ermöglicht, die zutreffende Vergütungshöhe zu prüfen und festzustellen; mit anderen Worten muss der Antrag "bewilligungsfähig" sein, damit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entsprechen (BGH NJW-RR 2013, S. 519 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2002, S. 193 f.; OLG Dresden FamRZ 2004, S. 137 f.; OLG München MDR 2006, S. 815 f.; KG MDR 2013, S. 411; anderes ergibt sich auch nicht aus der eine pauschalierte Betreuervergütung betreffenden Entscheidung OLG Hamm FGPrax 2009, S. 161 f.; ferner: MK-Wagenitz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 2 VBVG Rdnr. 3; Palandt-Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2 VBVG Rdnr. 3).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Auch wenn das Nachlassgericht nicht gehalten ist, auf Grund seiner allgemeinen Beratungspflicht (§§ 1915 Abs. 1, 1837 Abs. 1 BGB) den Beschwerdeführer vor Fristablauf auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (BayObLG, FamRZ 2004, 1137/1138 = FGPrax 2004, 77; OLG Dresden, FamRZ 2004, 137) und von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden kann, (Senat, Beschluss vom 9. September 2005 - 1 W 166/05 -, FGPrax 2005, 264) so ist dies von der Fragestellung zu trennen, ob die Geltendmachung der Vergütung in der konkreten Ausgestaltung rechtzeitig erfolgte.
  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

    Insbesondere musste das Vormundschaftsgericht hier weder von Amts wegen gemäß § 56g Abs. 1 FGG tätig werden noch war es gehalten, den Beschwerdeführer vor Fristablauf auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (Senat, Beschluss vom 9. September 2005 - 1 W 166/05 - BayObLG, FamRZ 2004, 1137, 1138; OLG Dresden, FamRZ 2004, 137f.).
  • OLG München, 27.01.2005 - 33 Wx 76/05

    Fristwahrende Geltendmachung der Vergütung für Zeitaufwand des Vormunds nur bei

    Dieser Zweck kann aber nur erreicht werden, wenn von dem Betreuer verlangt wird, die Abrechnung für das Vormundschaftsgericht überprüfbar zu erstellen (vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2004, 137).
  • KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05

    Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger

    Das Nachlassgericht war auch nicht gehalten, aufgrund seiner allgemeinen Beratungspflicht (§§ 1915 Abs. 1, 1837 Abs. 1 BGB) den Beschwerdeführer vor Fristablauf auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (BayObLG, FamRZ 2004, 1137, 1138; OLG Dresden, FamRZ 2004, 137f.) Von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger kann die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden.
  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

    Das Vormundschaftsgericht ist zudem im Regelfall nicht gesetzlich gehalten, einen Berufsbetreuer auf den Fristablauf gesondert hinzuweisen oder ihn vor dem gesetzlich vorgesehenen Verfallen des Anspruchs zu bewahren (OLG Dresden FamRZ 2004, 137).
  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur

    Das Vormundschaftsgericht ist zudem im Regelfall nicht gesetzlich gehalten, einen Berufsbetreuer auf den Fristablauf gesondert hinzuweisen oder ihn vor dem gesetzlich vorgesehenen Verfallen des Anspruchs zu bewahren (OLG Dresden FamRZ 2004, 137).
  • OLG Dresden, 18.04.2019 - 18 WF 186/19

    Erlöschen der Vergütungsansprüche eines Umgangspflegers

    Dass die Beschwerdeführerin von der Staatskasse nicht auf die 15-Monatsfrist hingewiesen wurde, begründet einen Verstoß gegen Treu und Glauben nicht (OLG Dresden, Beschluss vom 04.08.2003, Az.: 15 W 1456/02).
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