Rechtsprechung
OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Beweiserhebung im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zur Feststellung von Mängeln eines Hauses; Auslegung eines notariellen Grundstückskaufvertrages im Hinblick auf das Vorliegen einer ...
- Judicialis
ZPO § 294; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 487 Nr. 4; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; BGB § 305 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 317; ; BGB § 319 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Vereinbarung einer Schiedsgutachterklausel in einem Bauvertrag; Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schiedsgutachten oder Beweisverfahren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)
Zur Wirksamkeit einer Schiedsgutachterabrede in einem Formularvertrag über die Errichtung eines Hauses mit Verbrauchern
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren unzulässig wegen Schiedsgutachtenvereinbarung? (IBR 2008, 773)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.02.2008 - 21 OH 4/08
- OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 159
- DNotZ 2009, 382
- NZBau 2009, 252
- BauR 2008, 1488
- BauR 2008, 2093
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln an Bauvorhaben
Auszug aus OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08
Ein Ausnahmefall, wie er gegeben sein kann, wenn das gerichtliche Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen ist (OLG Köln, Beschluss vom 19.10.1998, IPR 1999, 289) oder das Schiedsgutachterverfahren bereits in Gang gebracht worden ist (OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1537 f.; OLG Koblenz BauR 1999, 1055 f.), liegt ersichtlich nicht vor. - BGH, 06.10.2005 - VII ZR 117/04
Gewährleistung bei Veräußerung einer zu sanierenden Altbauwohnung
Auszug aus OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel bei dem Erwerb von Altbau-Wohnungen und -Häusern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets unwirksam, wenn mit der kaufrechtlichen Übertragungsverpflichtung Herstellungspflichten korrespondieren, gleich ob die vertraglich geschuldeten Bauleistungen Neubauarbeiten vergleichbar sind oder nicht vergleichbar sind, es sei denn, die Freizeichnung wäre - was hier nicht ersichtlich ist - mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden (BGH NJW 2006, 214 ff., 216). - OLG Koblenz, 15.07.1998 - 5 W 464/98
Selbständiges Beweisverfahren bei Schiedsgerichts- und Schiedsgutachterabrede
Auszug aus OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08
Ein Ausnahmefall, wie er gegeben sein kann, wenn das gerichtliche Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen ist (OLG Köln, Beschluss vom 19.10.1998, IPR 1999, 289) oder das Schiedsgutachterverfahren bereits in Gang gebracht worden ist (OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1537 f.; OLG Koblenz BauR 1999, 1055 f.), liegt ersichtlich nicht vor. - OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 19/94
Verpflichtung zur Herstellung eines Hauses einschließlich Erschließungskosten; …
Auszug aus OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08
Bei Häusern ist die Feststellung oder Nichtfeststellung von Mängeln mit so erheblichen Risiken verbunden, dass Schiedsgutachtenklauseln unwirksam sind (vgl.: BGH NJW 1992, 433 - 435; OLG Düsseldorf BauR 95, 559 f.;… Palandt-Grüneberg, BGB, 67. Auflage, § 307 Rn. 144). - BGH, 10.10.1991 - VII ZR 2/91
Fertighausvertrag - Schiedsgutachterklausel
Auszug aus OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08
Bei Häusern ist die Feststellung oder Nichtfeststellung von Mängeln mit so erheblichen Risiken verbunden, dass Schiedsgutachtenklauseln unwirksam sind (vgl.: BGH NJW 1992, 433 - 435; OLG Düsseldorf BauR 95, 559 f.;… Palandt-Grüneberg, BGB, 67. Auflage, § 307 Rn. 144).
- BGH, 26.01.2022 - VII ZB 19/21
Feststellung von Mängeln an zur Verwendung bei der Neuerrichtung einer …
Eine vermittelnde Auffassung wiederum nimmt ein rechtliches Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO trotz Schiedsgutachtenabrede an, solange das Schiedsgutachterverfahren noch nicht in Gang gebracht (OLG Köln, Beschluss vom 24. April 2008 - 15 W 15/08, BauR 2008, 1488 = NZBau 2009, 252, juris Rn. 16) beziehungsweise das Schiedsgutachten noch nicht eingeholt worden ist (OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 1998 - 5 W 464/98, BauR 1999, 1055, juris Rn. 2). - OLG Karlsruhe, 17.08.2015 - 9 W 30/15
Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens trotz Schiedsgutachtenabrede
(Vgl. zum rechtlichen Interesse an der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens im Falle einer Schiedsgutachtenvereinbarung OLG Koblenz, BauR 1999, 1055; OLG Köln, IBR 1999, 289; OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1537; OLG Köln, NJW-RR 2009, 159; OLG Bremen, NJW-RR 2009, 1294.) Im vorliegenden Fall wird das rechtliche Interesse der Antragstellerin an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens durch die Schiedsgutachtenklausel jedoch nicht beseitigt. - LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20 Eine vermittelnde Auffassung sieht das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens jedenfalls dann als nicht (mehr) gegeben, wenn dieses bei Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens bereits in Gang gebracht worden ist (OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2008, Az. 15 W 15/08, Rn. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 15.10.1997, Az. 20 W 10/97, Rn. 3;… Frechen in Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 67), bzw. wenn "damit zu rechnen" ist, dass hinsichtlich der formulierten Beweisfragen ein Schiedsgutachten eingeholt wird, welches dann nach der vertraglichen Vereinbarung der Parteien einer Benutzung der Ergebnisse aus dem selbständigen Beweisverfahren in einem Hauptsacheverfahren entgegenstehen könnte (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17.08.2015, Az. 9 W 30/15, Rn. 16).