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   OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03   

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https://dejure.org/2003,5734
OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03 (https://dejure.org/2003,5734)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2003 - 15 W 151/03 (https://dejure.org/2003,5734)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 15 W 151/03 (https://dejure.org/2003,5734)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    Auslegung einer Öffnungsklausel für "Betriebskosten" in WEGGemeinschaftsordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses; Tragung von Gemeinschaftskosten für Sanierung; Befugnisse des Verwalters; Wirksamkeit der Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels; Auslegung einer Teilungserklärung; Verteilung von Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten in ...

  • Judicialis

    WEG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; WEG § 16; WEG § 23; WEG § 28
    Auslegung der Teilungserklärung - Kostenverteilung für Sanierungsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 87 (Leitsatz)

    WEG § 10
    Auslegung der Teilungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1451
  • NZM 2003, 803
  • ZMR 2005, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03
    Bei der gebotenen objektiven Auslegung von Eigentümerbeschlüssen, deren Regelung - wie hier - auch für die Geltung gegenüber Sonderrechtsnachfolgern bestimmt ist, dürfen auch außerhalb des protokollierten Beschlusses solche Umstände herangezogen werden, die nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne, weiteres erkennbar sind, z.B. weil sie sich aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll ergeben (BGH NJW 1998, 3713, 3714).

    Maßgebend sind dabei der Wortlaut der Eintragung und ihr Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (BGH NJW 1998, 3713, 3714).

  • BayObLG, 29.02.1996 - 2Z BR 142/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Teileigentümer ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03
    Dies gilt insbesondere auch für die Beschlussfassung über eine Maßnahme der Instandhaltung oder Instandsetzung, wenn nach dem geltenden Verteilungsschlüssel die Kosten dieser Maßnahme nur von einer begrenzten Gruppe von Wohnungseigentümern zu tragen sind (BayObLG NJW-RR 1996, 1101).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03
    Für einen solchen Beschluss steht der Eigentümerversammlung, obwohl er auf eine Änderung der Gemeinschaftsordnung gerichtet ist, eine Kompetenz zur mehrheitlichen Beschlussfassung gem. § 23 Abs. 1 WEG zu, wenn diese ihrerseits durch Vereinbarung bzw. die ihr gleichstehende Teilungserklärung begründet worden ist (BGH NJW 2000, 3500, 3502).
  • OLG Schleswig, 15.08.1996 - 2 W 108/94

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03
    Zwar hat das OLG Schleswig (FGPrax 1997, 14 = NJWE-MietR 1997, 34) unter Bezugnahme auf die Begründung einer früheren Entscheidung die Auffassung vertreten, der Begriff der Betriebskosten in der Bestimmung einer Teilungserklärung, die der vorliegenden ähnlich formuliert war, sei dahin auszulegen, dass er sich nicht auf die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung beziehe.
  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99

    Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03
    Eine solche Beschränkung kann insbesondere bei einer Mehrhausanlage in Betracht kommen (BayObLGZ 1994, 98, 101 = NJW-RR 1994, 1236; NZM 2000, 554).
  • BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94

    Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03
    Eine solche Beschränkung kann insbesondere bei einer Mehrhausanlage in Betracht kommen (BayObLGZ 1994, 98, 101 = NJW-RR 1994, 1236; NZM 2000, 554).
  • KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95

    Hinzunehmende Ungenauigkeiten der Jahresabrechnung; Unterschiedliche

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03
    Mit dem Kammergericht (FGPrax 1996, 53, 54 = NJWE-MietR 1996, 87) ist der Senat der Auffassung, dass kein Anlass besteht, diesen Begriff im Sinne des Wohnraummietrechts (jetzt § 556 BGB n F.) zu verstehen, der insoweit allerdings eine Belastung des Mieters mit den Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache ausschließt.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 3 Wx 164/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der

    Eine Kompetenz der Eigentümerversammlung für einen solchen Beschluss, obwohl er auf eine Änderung der Gemeinschaftsordnung gerichtet sei, zur mehrheitlichen Beschlussfassung gemäß § 23 Abs. 1 WEG stehe ihr nur zu, wenn diese ihrerseits durch Vereinbarung bzw. die ihr gleichstehende Teilungserklärung begründet worden ist (BGH NJW 2000, 3500, 3502; OLG Hamm, NZM 2003, 803).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - 3 Wx 77/05
    Zudem sei für einen solchen Beschluss erforderlich gewesen, dass eine entsprechende Kompetenz der Eigentümerversammlung durch Vereinbarung bzw. die Teilungserklärung begründet worden sei (BGH NJW 2000, 3500, 3502; OLG Hamm NZM 2003, 803).
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