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   OLG Nürnberg, 04.10.2012 - 15 W 1623/12   

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https://dejure.org/2012,30227
OLG Nürnberg, 04.10.2012 - 15 W 1623/12 (https://dejure.org/2012,30227)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.10.2012 - 15 W 1623/12 (https://dejure.org/2012,30227)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 15 W 1623/12 (https://dejure.org/2012,30227)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Grundstücks durch eine BGB-Gesellschaft mit minderjährigen Gesellschaftern

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Familiengerichtliche Genehmigung der Veräußerung eines Grundstücks durch vermögensverwaltende GbR mit minderjährigen Gesellschaftern

  • notar-drkotz.de

    Grundstücksveräußerung - BGB-Gesellschaft bestehend aus Eltern und minderjährigen Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Grundstücks durch eine BGB -Gesellschaft mit minderjährigen Gesellschaftern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstücksverkauf von Familien-GbR bedarf der Genehmigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beitritt, BGB-Gesellschaft, GbR, Genehmigung, Minderjährige, Personengesellschaft, Rechtsfähigkeit

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    GbR mit Minderjährigen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Genehmigungsvorbehalt bei minderjährigem Gesellschafter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familiengerichtliche Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages durch eine BGB-Gesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 82
  • MDR 2012, 1344
  • DNotZ 2013, 33
  • FGPrax 2012, 254
  • FamRZ 2013, 1055
  • WM 2013, 1479
  • Rpfleger 2013, 143
  • NZG 2013, 22
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02

    Genehmigung einer Grundstücksveräußerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.10.2012 - 15 W 1623/12
    Die Genehmigungspflicht wird aber auch bejaht, wenn der Minderjährige nicht Alleineigentümer, sondern Miteigentümer zur gesamten Hand ist (OLG Koblenz FamRZ 2003, 249; Wagenitz, in: MK BGB, 6. Aufl., § 1821 Rn. 7; Engler, in: Staudinger, Neubearb. 2004, § 1821 Rn. 31).

    Nach dem Zweck des Genehmigungserfordernisses, den Minderjährigen gegen Beeinträchtigungen seines als besonders sicher und wertbeständig betrachteten Grundvermögens zu schützen (Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1821 Rn. 6; Engler, aaO, § 1821 Rn. 29), ist die Genehmigungsbedürftigkeit aber auch nach der Änderung der Rechtsprechung weiterhin für Verfügungen zu bejahen, wenn Gegenstand des Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäftes ein Grundstück ist, das einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört, an der der Minderjährige beteiligt ist (OLG Koblenz FamRZ 2003, 249; Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 9 und Fn. 16).

    Dagegen ist eine Genehmigung nicht entbehrlich, wenn es sich um eine Gesellschaft verwaltenden Charakters handelt; hier umfaßt die Prüfung des Beitritts zu der Gesellschaft nicht die Veräußerung des Grundbesitzes oder von Teilen davon (OLG Koblenz FamRZ 2003, 249; Engler, aaO, § 1821 Rn. 16), jedenfalls wenn sie aus dem Gesellschaftszweck und dem Gesellschaftsvertrag nicht erkennbar ist (Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 20).

    Daran ändert auch die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nichts, weil sonst die in § 1821 BGB aufgeführten Rechtsgeschäfte bei Beteiligung Minderjähriger an nicht erwerbstätigen Gesellschaften keinerlei Kontrolle unterlägen; das wäre mit dem Schutzzweck der Bestimmung unvereinbar (OLG Koblenz FamRZ 2003, 249; Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 9 Fn. 16).

  • OLG Schleswig, 01.08.2001 - 2 W 133/01

    Grundschuldbestellung für Grundstücke einer Personenhandelsgesellschaft, an der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.10.2012 - 15 W 1623/12
    Diese Überlegungen müssen auch für eine BGB-Gesellschaft gelten (LG Wuppertal NJW-RR 1995, 152; Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 9; Engler, aaO, § 1821 Rn. 16; OLG Schleswig NJW-RR 2002, 737).

    Aus diesem Grund ist das Erfordernis gesonderter familiengerichtlicher Genehmigung zu Grundstücksverfügungen bei einer gewerblich tätigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu verneinen; die Genehmigung des Beitritts schließt die einzelnen Geschäfte im Rahmen des Gesellschaftszwecks mit ein (LG Wuppertal NJW-RR 1995, 152; OLG Schleswig NJW-RR 2002, 737; Wagenitz, aaO, § 1821 Rn. 20; Engler, aaO, § 1821 Rn. 16).

  • BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69

    Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.10.2012 - 15 W 1623/12
    Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer Personengesellschaft bewirkt nicht, daß die Rechtsgeschäfte, zu denen Minderjährige der vormundschaftlichen Genehmigung bedürfen, nunmehr auch für die Gesellschaft selbst nicht ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts abgeschlossen werden können und damit die Gesellschaft selbst unter Kontrolle des Familiengerichts steht (BGH NJW 1971, 375/376 zu § 1822 Nr. 3 BGB; LG Wuppertal NJW-RR 1995, 152).
  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.10.2012 - 15 W 1623/12
    Die Genehmigungen, die nicht der notariellen Beurkundung bedürfen (§ 182 Abs. 2 BGB; BGH NJW 1994, 1344), sind jeweils öffentlich beglaubigt und damit in der für den Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt notwendigen Form (§ 29 Abs. 1 S. 1 GBO) erteilt worden.
  • OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14

    Genehmigungsfähigkeit einer Beteiligung eines Minderjährigen an einer

    Gemäß der Entscheidung des 15. Zivilsenats des OLG Nürnberg (FamRZ 2013, 1055, 1056) gilt dies aber nur, wenn die Geschäfte nicht - wie hier durch die Benennung im Gesellschaftszweck - zum Zeitpunkt des (genehmigten) Beitritts des Minderjährigen bereits absehbar waren.
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