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   OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 18/21   

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https://dejure.org/2021,11932
OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 18/21 (https://dejure.org/2021,11932)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.04.2021 - 15 W 18/21 (https://dejure.org/2021,11932)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. April 2021 - 15 W 18/21 (https://dejure.org/2021,11932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch bei unzulässigen Werbe-E-Mails

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einmalige unzulässige Zusendung von Werbung per E-Mail oder Fax begründet Dringlichkeit für einstweilige Verfügung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    E-Mail-Werbung ist rechtwidriger Eingriff

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Einmalige unzulässige E-Mail-Werbung begründet Dringlichkeit für einstweilige Verfügung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einmalige Spam-Mail reicht für Unterlassungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung aus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 820
  • MIR 2021, Dok. 066
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 20.06.2002 - 10 U 54/02

    Ansprüche des Inhabers eines elektronischen Briefkastens wegen unverlangter

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 18/21
    Denn die von dieser Übersendung indizierte Gefahr künftiger Belästigungen, die auch nicht durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt wurde, ist nicht als derart gering einzustufen, dass das Vorgehen des Antragstellers im Wege des Eilrechtsschutzes unverhältnismäßig wäre (vgl. KG, Urt. v. 20.6.2002 - 10 U 54/02, CR 2003, 291 ; OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2004 - 6 W 127/04, juris).
  • OLG Köln, 23.12.2004 - 6 W 127/04
    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 18/21
    Denn die von dieser Übersendung indizierte Gefahr künftiger Belästigungen, die auch nicht durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt wurde, ist nicht als derart gering einzustufen, dass das Vorgehen des Antragstellers im Wege des Eilrechtsschutzes unverhältnismäßig wäre (vgl. KG, Urt. v. 20.6.2002 - 10 U 54/02, CR 2003, 291 ; OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2004 - 6 W 127/04, juris).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 18/21
    Die Antragsgegnerin ist dem im Rahmen der Abmahnung durch Schreiben vom 16.2.2021 nicht entgegengetreten; im Hinblick auf diese außergerichtliche Anhörung der Antragsgegnerin, die inhaltlich mit dem nunmehr gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung übereinstimmt, war im Verfahren bisher auch keine weitere Beteiligung der Antragsgegnerin aus dem Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.9.2018 - 1 BvR 1783/17, AfP 2018, 508 ) geboten.
  • LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 84/21
    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 18/21
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 16.3.2021 ( 28 O 84/21) abgeändert und im Wege der einstweiligen Verfügung Folgendes angeordnet:.
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