Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.08.1994 - 15 W 209/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1160
OLG Hamm, 18.08.1994 - 15 W 209/94 (https://dejure.org/1994,1160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.1994 - 15 W 209/94 (https://dejure.org/1994,1160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 1994 - 15 W 209/94 (https://dejure.org/1994,1160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29 Abs. 1 S. 2
    Prüfung der Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Grundbucheintragungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfähigkeit einer ausländischen juristischen Person ; Verwaltungssitz in Liechtenstein ; Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch; Prüfung der Rechtsfähigkeit ; Bestimmung des effektiven Verwaltungssitzes

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Prüfung der Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Grundbucheintragungsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GBO § 29 Abs. 1 S. 2
    Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft: Prüfung durch Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 469
  • WM 1995, 456
  • BB 1995, 152
  • BB 1995, 446
  • DB 1995, 137
  • Rpfleger 1995, 153
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Nürnberg, 26.01.2015 - 12 W 46/15

    (Handelsregistereintragung: Nachweis der Vertretungsbefugnis des handelnden

    - teilweise wird eine Registerbescheinigung des Companies House für unzureichend erachtet, denn diese lasse zwar die Existenz der Gesellschaft erkennen und gebe auch an, wer die Gesellschaft als director vertritt, sie lasse hingegen aber nicht die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers erkennen (OLG Hamm NJW-RR 1995, 469; BayObLG ZIP 2003, 398);.
  • OLG Nürnberg, 25.03.2014 - 15 W 381/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht eines director oder associate

    Die Bestimmung gilt aber nicht für ausländische Gesellschaften; ihr Bestehen und ihre Vertretungsbefugnis sind in der Form des § 29 GBO nachzuweisen (Demharter, aaO, § 29 Rn. 8; OLG Brandenburg MittBayNot 2011, 222; BayObLG FGPrax 2003, 59; OLG Hamm Rpfleger 1995, 153).
  • BGH, 11.02.2010 - V ZB 167/09

    Divergenzvorlage zum BGH in einer Grundbuchsache: Erfordernis der abweichenden

    Es sieht sich hieran aber durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19. Dezember 2002 (BayObLGZ 2002, 413 ff. = ZIP 2003, 398 ff.) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. August 1994 (NJW-RR 1995, 469 ff.) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde mit Beschluss vom 8. Oktober 2009 dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    aa) Nach den angeführten Entscheidungen (BayObLGZ 2002, 413, 415; OLG Hamm NJW-RR 1995, 469, 470) findet die Bestimmung des § 32 GBO a.F., nach welcher die Vertretungsbefugnis einer Handelsgesellschaft durch ein Zeugnis des das Handelsregister führenden Gerichts nachgewiesen werden kann, auf ausländische juristische Personen und Handelsgesellschaften keine Anwendung.

    Gemessen daran ist die Vorlage unzulässig, da weder die von dem vorlegenden Oberlandesgericht benannte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 2002, 413 ff.) noch diejenige des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1995, 469, 470) auf der abweichenden Beurteilung der Rechtsfrage beruht.

    Zwar geht jener Beschluss ebenfalls von der Unanwendbarkeit dieser Vorschrift auf ausländische juristische Personen- und Handelsgesellschaften aus (NJW-RR 1995, 469, 470).

  • OLG Naumburg, 06.06.2014 - 12 Wx 2/14

    Grundbuchverfahren: Vorlage des Grundschuldbriefes zur Eintragung eines

    Solche Ausnahmen werden auch nur im engen Umfang zugelassen und sind einer analogen Anwendung gerade nicht zugänglich (z. B. OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5; OLG München FGPrax 2011, 279).

    Eine analoge - ausdehnende - Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 41 Abs. 1 S. 2 GBO auf die im Gesetz gerade nicht erfasste Eintragung eines Verfügungsverbotes würde dem Gesetzeswortlaut und Regelungszusammenhang widersprechen und auch den Gesetzeszweck in Frage stellen (z. B. OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5).

    Etwas anderes kann sich hier auch nicht daraus ergeben, dass die Beschaffung der Grundschuldbriefe für die Beteiligte zu 1) mit nicht unerheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden zu sein scheint (z. B. OLG Jena NotBZ 2013, 353; OLG München NJW-RR 2010, 1173; OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5; Demharter, GBO, Rdn. 7 zu § 41 GBO; Bestelmeyer in Meikel, GBO, 10. Aufl. Rdn. 40 zu § 41 GBO).

    Der Zweck der Vorschrift könnte aber nicht erreicht werden, wenn bei bloßen praktischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Beschaffung des Briefes auf dessen Vorlegung gänzlich verzichtet werden könnte (z. B. OLG München NJW-RR 2010, 1173; OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5).

  • OLG Naumburg, 11.06.2014 - 12 Wx 2/14

    Vorlage der Grundschuldbriefe als Voraussetzung für die Eintragung eines Verbotes

    Solche Ausnahmen werden auch nur im engen Umfang zugelassen und sind einer analogen Anwendung gerade nicht zugänglich (z. B. OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5; OLG München FGPrax 2011, 279).

    Eine analoge - ausdehnende - Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 41 Abs. 1 S. 2 GBO auf die im Gesetz gerade nicht erfasste Eintragung eines Verfügungsverbotes würde dem Gesetzeswortlaut und Regelungszusammenhang widersprechen und auch den Gesetzeszweck in Frage stellen (z. B. OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5).

    Etwas anderes kann sich hier auch nicht daraus ergeben, dass die Beschaffung der Grundschuldbriefe für die Beteiligte zu 1) mit nicht unerheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden zu sein scheint (z. B. OLG Jena NotBZ 2013, 353 [OLG Jena 18.04.2013 - 9 W 590/12] ; OLG München NJW-RR 2010, 1173 [OLG München 24.02.2010 - 34 Wx 4/10] ; OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5; Demharter, GBO, Rdn. 7 zu § 41 GBO; Bestelmeyer in Meikel, GBO, 10. Aufl. Rdn. 40 zu § 41 GBO ).

    Der Zweck der Vorschrift könnte aber nicht erreicht werden, wenn bei bloßen praktischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Beschaffung des Briefes auf dessen Vorlegung gänzlich verzichtet werden könnte (z. B. OLG München NJW-RR 2010, 1173 [OLG München 24.02.2010 - 34 Wx 4/10] ; OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5).

  • OLG Hamburg, 30.03.2007 - 11 U 231/04

    Die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nicht unter die europäische

    Sofern der tatsächliche Verwaltungssitz nicht zweifelsfrei feststellbar ist, besteht eine widerlegliche Vermutung dafür, dass sich dieser in dem Staat befindet, nach dessen Recht die Gesellschaft erkennbar organisiert ist (OLG München NJW 1986, 2197, 2198; siehe auch OLG Hamm NJW-RR 1995, 469, 470 für das grundbuchrechtliche Eintragungsverfahren).
  • OLG München, 24.06.2010 - 29 U 3381/09

    Prozesskostensicherheit: Gewöhnlicher Aufenthalt einer Kapitalgesellschaft

    Nicht relevant ist in diesem Zusammenhang der Ort bloßer Betriebsstätten (vgl. Kegel/Schurig, Internationales Privatrecht, 8. Aufl., S. 504) und auch nicht der Ort der Ausführung einzelner Geschäfte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995, 469, 471 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96

    Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97

    Übergang einer Vollmacht auf die übernehmenden Rechtsträger

    Es handelt sich hierbei vielmehr um eine eintragungshindernde Tatsache, für die - entgegen dem Wortlaut des § 29 GBO - die Rechtsprechung einhellig die Beweismittelbeschränkung des § 29 GBO nicht anwendet, sondern die Verwendung und Würdigung von Erfahrungssätzen und sonstige dem GBA bekannte Umstände im Wege freier Beweiswürdigung durch das GBA zuläßt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 469 = MittRhNotK 1994, 350 ; BayObLG …
  • OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00

    Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland

    Dieser Sitztheorie hat sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (FGPrax 1995, 5 = NJW-RR 1995, 469; NJW-RR 1998, 615 = IPrax 1998, 363).
  • OLG Hamm, 15.07.2011 - 15 W 97/11

    Grundbuchrechtliche Behandlung der Verfügung einer Unter-GbR

  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 7/02

    Grundbuchfähigkeit einer in EG-Staat rechtswirksam gegründeten

  • OLG Brandenburg, 19.01.2011 - 5 Wx 70/10

    Nachweis der Vertretungsmacht als eine Voraussetzung für die

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1998 - 5 U 1/98

    Zur Frage der Rechts- und Parteifähigkeit einer niederländischen

  • KG, 11.02.1997 - 1 W 3412/96

    Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft; Prüfungsbefugnis des

  • OLG Hamm, 06.06.2000 - 15 W 181/00

    Anlegung eines Grundbuchblatts für ein selbständiges Fischereirecht nach

  • OLG Hamm, 30.04.1997 - 15 W 91/97

    Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes in das Ausland

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2019 - 5 W 21/19

    Grundbuchsache: Eintragungshindernis bei unvollständiger Vorlage eines

  • OLG Rostock, 08.10.2009 - 3 W 83/08

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis der Vertretungsbefugnis des einzigen

  • FG Niedersachsen, 17.11.1999 - 5 S 9/95

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Vorliegen widerstreitender

  • FG Münster, 17.03.1999 - 8 K 2365/95
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht