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   OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02   

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OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02 (https://dejure.org/2003,3011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2003 - 15 W 216/02 (https://dejure.org/2003,3011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 15 W 216/02 (https://dejure.org/2003,3011)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1503
  • Rpfleger 2003, 504
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Koblenz, 02.08.1995 - 9 Qs 178/95

    Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02
    Zwar schließt die einseitige Verteilung der rechtlichen Zuordnung des Vermögens es nicht aus, daß die Ehegatten im Verhältnis zueinander ihr Vermögen als einheitliches betrachtet haben, weil es gemeinsam erwirtschaftet worden ist (BayObLG NJW 1996, 1223, 1224; Senat FGPrax 1996, 116, 117).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02
    Der insoweit maßgebende übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGH NJW 1993, 256) ist im Wege der individuellen Auslegung des Testaments festzustellen, ohne daß das Gericht an die in dem privatschriftlichen Testament getroffene Wortwahl gebunden ist.
  • BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02
    In diesem Zusammenhang ist ferner anerkannt, daß, wenn ein Erblasser ein aus seinem Familienbesitz stammendes Grundstück, das im wesentlichen seinen Nachlaß ausmacht, in einem gemeinschaftlichen Testament zuerst seinem Ehegatten zuwendet und außerdem verfügt, daß es nach dessen Tod an eine bestimmte Person aus seinem Familienstamm übergehen soll, darin die Anordnung einer Nacherbfolge gesehen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1502, 1503; FamRZ 1990, 562; FamRZ 1986, 608, 609).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02
    Auch eine Verwirkung des Beschwerderechts scheidet im Erbscheinsverfahren aus (BGHZ 47, 58).
  • BayObLG, 30.12.1985 - BReg. 1 Z 96/85

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02
    In diesem Zusammenhang ist ferner anerkannt, daß, wenn ein Erblasser ein aus seinem Familienbesitz stammendes Grundstück, das im wesentlichen seinen Nachlaß ausmacht, in einem gemeinschaftlichen Testament zuerst seinem Ehegatten zuwendet und außerdem verfügt, daß es nach dessen Tod an eine bestimmte Person aus seinem Familienstamm übergehen soll, darin die Anordnung einer Nacherbfolge gesehen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1502, 1503; FamRZ 1990, 562; FamRZ 1986, 608, 609).
  • RG, 12.04.1926 - IV 315/25

    Pflichtteil; Gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02
    Soll hingegen das Gesamtvermögen der Ehegatten beim Tode des Überlebenden in seine ursprünglichen Bestandteile auseinanderfallen und eine getrennte Vererbung der Vermögen nach dem Tode beider Ehegatten eintreten, so ist die Trennungslösung gewollt (RGZ 113, 234, 240; BayObLG NJW 1966, 1223).
  • BayObLG, 13.12.1989 - BReg. 1a Z 78/89

    Anordnung von Vor- und Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02
    In diesem Zusammenhang ist ferner anerkannt, daß, wenn ein Erblasser ein aus seinem Familienbesitz stammendes Grundstück, das im wesentlichen seinen Nachlaß ausmacht, in einem gemeinschaftlichen Testament zuerst seinem Ehegatten zuwendet und außerdem verfügt, daß es nach dessen Tod an eine bestimmte Person aus seinem Familienstamm übergehen soll, darin die Anordnung einer Nacherbfolge gesehen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1502, 1503; FamRZ 1990, 562; FamRZ 1986, 608, 609).
  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02
    Dementsprechend hatte das Landgericht entgegen der Auffassung der weiteren Beschwerde weder darüber, ob und ggf. in welchem Umfang eine Befreiung des Beteiligten zu 1) von den Beschränkungen der Nacherbfolge anzunehmen ist, noch darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang das Testament dahin zu verstehen ist, daß dem Beteiligten zu 1) als überlebenden Ehegatten ein Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) auf solche Nachlaßgegenstände ausgesetzt sind, die über den in dem Testament erwähnten Grundbesitz hinausgehen; ein solches Vorausvermächtnis wäre, weil es gem. § 2110 Abs. 2 BGB dinglich zum gegenständlichen Erlöschen der Beschränkungen der Nacherbfolge führt, in dem gem. § 2363 BGB in den Erbschein aufzunehmenden Vermerk anzugeben (vgl. BayObLGZ 1965, 457, 465).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2005 - 8 W 10/05

    Beschwerde gegen Erbscheinsvorbescheid; ergänzende Vertragsauslegung bei

    Das Beschwerdeverfahren, das gegen den Vorbescheid eingeleitet wurde, ist durch die Erteilung des Erbscheins vom 27.2.2002 gegenstandslos geworden (BGH NJW 2002, 1126; OLG Hamm Rpfleger 2003, 504, 505; BayObLG FamRZ 1991, 618; Staudinger-Schilken BGB Bearbeitung 2004 § 2353 RN 89; KKW-Winkler, a.a.O. § 84 RN 4).
  • OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 1/16

    Auslegung eines Ehegattentestaments im Sinne der Einheitslösung trotz Wortwahl

    Indes muss bei einer Auslegung des Testaments nach den §§ 133, 2084 BGB berücksichtigt werden, dass insbesondere juristisch nicht vorgebildeten Erblassern das juristisch-technisch richtige Verständnis der Begriffe "Vorerbe" und "Nacherbe" vielfach nicht gebräuchlich sein wird und deshalb die Verwendung dieser Begriffe allein den Testamentsinhalt nicht bereits eindeutig macht (Senat, Beschluss v. 15.12.2011, 3 Wx 115/11; OLG Hamm FamRZ 2003, 1503 ff; Palandt/Weidlich, BGB, 75. A. 2016, § 2269 Rn. 6 m.w.N.).
  • LG Hechingen, 27.09.2005 - 3 T 15/96

    Wirksamkeit einer sog. Erbunwürdigkeitsklausel im Erbvertrag; Zulässigkeit einer

    Das gegen den Vorbescheid eingeleitete Beschwerdeverfahren sei - entgegen der Ansicht des Landgerichts - durch die Erteilung des Erbscheins vom 27.2.2002 gegenstandslos geworden (unter Zitierung von BGH NJW 2002, 1126; OLG Hamm Rpfleger 2003, 504; BayObLG FamRZ 1991, 618 ; Staudinger-Schilken BGB , 2004, § 2353 Rz. 89; KKW-Winkler FGG, § 84 Rz. 4).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22

    Voraussetzungen einer Einsetzung als Erbe im Testament; Voraussetzungen der

    § 2269 Abs. 1 BGB enthält lediglich eine Auslegungsregel, die nur dann eingreift, wenn die individuelle Auslegung nicht zu einem anderen Ergebnis führt (OLG Hamm, NJOZ 2003, 1241; OLG Düsseldorf, a. a. O., Rn. 16; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl. § 23 Rn. 15).
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