Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3609
OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99 (https://dejure.org/1999,3609)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.1999 - 15 W 217/99 (https://dejure.org/1999,3609)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 15 W 217/99 (https://dejure.org/1999,3609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 21, 43
    Entstehung einer werdenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte und Pflichten in einer "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft"; Mitwirkung an der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung; Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 138 II 37/98
  • LG Dortmund - 9 T 1078/98
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99

Papierfundstellen

  • DNotZ 2000, 215
  • FGPrax 2000, 11
  • ZMR 2000, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG in Bay0bLGZ 1990, 101 = NJW 1990, 3216; ferner Bay0bLGZ 19911, 150, 152 = NJW-RR 1991, 997; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; OLG Frankfurt DWE 1998, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Bearbeitung, 10 WEG, Rdnr. 11; MK/BGB-Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 24; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 10 Anhang Rdn. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., vor §-43 Rdn. 6).

    Diese Begründung kann jedoch nicht ohne weiteres auf das Stadium der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft vor ihrer rechtlichen Invollzugsetzung übertragen werden, weil dem dringenden praktischen Bedürfnis der entsprechenden Anwendung zentraler Vorschriften des WEG in diesem Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemein5chaft der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayObLGZ 1990, 101, 105).

    Dieses Ergebnis hat das BayObLG überzeugend damit begründet, das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft stehe der Annahme eines vorübergehenden Verlustes der Rechtsstellung des (werdenden) Wohnungseigentümers entgegen (Bay0bLGZ 1990, 101, 105 = NJW 1990, 3216, 3218;, ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 1443, 1444 sowie WuM 1998, 178, 179).

  • OLG Saarbrücken, 27.02.1998 - 5 W 252/97

    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Erwerbers von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    1.Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher, der Eintragung von Auflassungsvormerkungen und dem Besitzübergang auf die Erwerber eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, auf die die Regelungen des WEG betreffend die gemeinschaftliche Verwaltung (§§ 21ff.) und das gerichtliche Verfahren (§§ 43 ff.) entsprechende Anwednung finden (a.A. OLG Saarbrücken FGPrax 1998, 97 2. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die sich aus der Abhängigkeit der Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers von dem Bestehen eines wirksamen Eigentumsübertragungsanspruchs gegen den Bauträger ergeben können.

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Saarbrücken (FGPrax 1998, 97 = NJW-RR 1998, 1094), bis zur Eigentumsumschreibung auf den ersten Erwerber bestehe eine Ein-Mann-Wohnungseigentümergemeinschaft des Bauträgers, der die einzelnen Erwerber zur Stimmrechtsausübung in der Eigentümerversammlung ermächtigen könne, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild der Wohnungseigentümergemeinschaft als einer Gemeinschaft, die notwendig aus mehreren Personen bestehen muß.

  • OLG Köln, 29.10.1997 - 16 Wx 274/97

    Voraussetzungen für Blockstimmrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG in Bay0bLGZ 1990, 101 = NJW 1990, 3216; ferner Bay0bLGZ 19911, 150, 152 = NJW-RR 1991, 997; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; OLG Frankfurt DWE 1998, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Bearbeitung, 10 WEG, Rdnr. 11; MK/BGB-Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 24; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 10 Anhang Rdn. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., vor §-43 Rdn. 6).

    Dieses Ergebnis hat das BayObLG überzeugend damit begründet, das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft stehe der Annahme eines vorübergehenden Verlustes der Rechtsstellung des (werdenden) Wohnungseigentümers entgegen (Bay0bLGZ 1990, 101, 105 = NJW 1990, 3216, 3218;, ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 1443, 1444 sowie WuM 1998, 178, 179).

  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG in Bay0bLGZ 1990, 101 = NJW 1990, 3216; ferner Bay0bLGZ 19911, 150, 152 = NJW-RR 1991, 997; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; OLG Frankfurt DWE 1998, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Bearbeitung, 10 WEG, Rdnr. 11; MK/BGB-Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 24; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 10 Anhang Rdn. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., vor §-43 Rdn. 6).

    Dieses Ergebnis hat das BayObLG überzeugend damit begründet, das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft stehe der Annahme eines vorübergehenden Verlustes der Rechtsstellung des (werdenden) Wohnungseigentümers entgegen (Bay0bLGZ 1990, 101, 105 = NJW 1990, 3216, 3218;, ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 1443, 1444 sowie WuM 1998, 178, 179).

  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87

    Beteiligung sämtlicher Eigentümer einer Anlage am Verfahren; Entscheidung über

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Hinzu kommt, daß die unterbliebene formelle Hinzuziehung eines materiell Beteiligten nach anerkannter Auffassung im Rahmen des § 27 Abs. 1 S. 2 FGG zur entsprechenden Anwendung des § 551 Nr. 5 ZPO führt, also auch dazu, daß der Verfahrensmangel geheilt wird, wenn der Betroffene im weiteren Verlauf des Verfahrens dieses genehmigt (vgl. BayObLG WuM 1989, 36, 37; WuM 1990, 406; NJW-RR 1, 990, 660, 661; Keidel/Kahl, FG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 40).
  • OLG Hamm, 07.04.1994 - 15 W 26/94

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer die Erstveräußerung durch den teilenden

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits wiederholt angeschlossen (OLGZ 1994, 515, 519 NJW-RR 1994, 975, 977 - die in dieser Entscheidung vorgenommene Einschränkung bezieht sich ausschließlich auf die entsprechende Anwendbarkeit des 12 WEG - Beschluß vom 26.05.1998 15 W 50/98 Die von den Beteiligten zu 1) und 11) vorgetragenen Argumente geben dem Senat keinen Anlaß, von seiner gefestigten Rechtsprechung abzurücken: Die von den Beteiligten z u 1) und 11) zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung des BGH vom 01.12.1988 (BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087) betrifft ausschließlich die Frage, ob derjenige, der bei voll eingerichteter Gemeinschaft im Wege der Einzelrecht.5nachfolge eine Wohnung erwirbt, vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung hat.
  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95

    Rücktritt eines Vormerkungsberechtigten vom Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Wegen ihrer Akzessorietät besagt die im Grundbuch für einen Erwerber eingetragene Eigentumsverschaffungsvormerkung nichts über den materiellen Bestand des schuldrechtlichen Anspruchs (Bay0bLG NJW-RR 1996, 334, 335).
  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Diese Ansprüche können ihrer Art nach nur teilweise von dem einzelnen Erwerber geltend gemacht werden (BGH NJW 1998, 2967).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits wiederholt angeschlossen (OLGZ 1994, 515, 519 NJW-RR 1994, 975, 977 - die in dieser Entscheidung vorgenommene Einschränkung bezieht sich ausschließlich auf die entsprechende Anwendbarkeit des 12 WEG - Beschluß vom 26.05.1998 15 W 50/98 Die von den Beteiligten zu 1) und 11) vorgetragenen Argumente geben dem Senat keinen Anlaß, von seiner gefestigten Rechtsprechung abzurücken: Die von den Beteiligten z u 1) und 11) zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung des BGH vom 01.12.1988 (BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087) betrifft ausschließlich die Frage, ob derjenige, der bei voll eingerichteter Gemeinschaft im Wege der Einzelrecht.5nachfolge eine Wohnung erwirbt, vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung hat.
  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99
    Damit ist ex nunc die Sicherungswirkung der Vormerkung eingetreten (BGHZ 54, 57, 63 = NJW 1970, 1541; NJW 1983, 1543, 1545).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 8/81

    Zur Zulässigkeit einer Vormerkung beim Angebot an zu benennenden Dritten

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    2 Z 7/90">BayObLGZ 1990, 101, 102 f.; NJW-RR 1997, 1443, 1444; OLG Hamm ZMR 2000, 128, 129; ZMR 2003, 776, 777; aA: KG NJW-RR 1986, 1274; NJW-RR 2003, 589; OLG Jena WuM 2001, 504; Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 8 WEG Rdn. 25; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO, § 10 WEG Rdn. 9; Heismann, Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft, S. 250).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG NJW 1990, 3216; vgl. ferner etwa BayObLGZ NJW-RR 1991, 977; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; NJW-RR 2003, 1663; ZMR 2004, 767; ZWE 2005, 227; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; OLG Köln WuM 1999, 642; ZMR 2004, 859; OLG Karlsruhe WE 1998, 500; ZMR 2003, 374; OLGR 2004, 263; OLG Hamm NJW-RR 1994, 975; WuM 2000, 319; ZMR 2000, 128; ZMR 2003, 776; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; Thüringer OLG WuM 2001, 504; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 11; Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 114; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, § 16 WEG Rz. 17; Münchener Kommentar/Commichau, BGB, 4. Aufl., Vor § 1 WEG Rz. 52; Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 43 WEG Rz. 24; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 10 WEG Rz. 10; § 16 WEG Rz. 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Anhang Rz. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rz. 4 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 43 Rz. 19 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., Überbl v § 1 WEG Rz. 6; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 545; Heismann ZMR 2004, 10; Deckert ZMR 2005, 335; Jennißen NJW 2004, 3527 unter V. 3. d).

    Diese Begründung kann jedoch nicht ohne weiteres auf das Stadium der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft vor ihrer rechtlichen Invollzugsetzung übertragen werden, weil dem dringenden praktischen Bedürfnis der entsprechenden Anwendung zentraler Vorschriften des WEG in diesem Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft der Vorrang einzuräumen ist (vgl. OLG Hamm ZMR 2000, 128; WuM 2000, 319).

    Der dort aufgezeigte Weg einer mittelbaren Mitwirkung der Erwerber erscheint überdies auch nicht praktikabler als die oben dargestellte Auffassung der weitaus herrschenden Meinung (vgl. auch OLG Hamm ZMR 2000, 128; WE 2000, 319; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; vgl. weiter Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Vor § 43 Rz. 7; Deckert WE 1998, 320).

    Der Senat wäre aber an einer eigenen Sachentscheidung nicht im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG gehindert, weil die Entscheidung im Ergebnis nicht auf der abweichenden Beurteilung der Rechtsfrage durch das OLG Saarbrücken beruht (vgl. auch OLG Hamm ZMR 2000, 128); in den zitierten Entscheidungen hatte das OLG Saarbrücken die Rechtsfrage - als nicht entscheidungserheblich - jeweils offen gelassen.

    In Einzelheiten Streit herrscht in der obergerichtlichen Rechtsprechung lediglich über die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die früheren Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft für Verbindlichkeiten (weiter) haften, die dann von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden sind, oder aber nachträglich diese Stellung wieder verlieren (vgl. OLG Köln WuM 1999, 642 und ZMR 2004, 859 einerseits und OLG Hamm ZMR 2000, 128; BayObLG WuM 1998, 178; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263 andererseits; vgl. hierzu auch Deckert ZMR 2005, 335; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 55; Müller, a.a.O., Rz. 547; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Vor § 43 Rz. 6; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 10 Anhang Rz. 5).

  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06

    Stimmrecht des Wohnungseigentumsanwärters in der Eigentümerversammlung einer

    Diese Begründung kann jedoch nicht ohne weiteres auf das Stadium der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft vor ihrer rechtlichen Invollzugsetzung übertragen werden, weil dem dringenden praktischen Bedürfnis der entsprechenden Anwendung zentraler Vorschriften des WEG in diesem Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayObLGZ 1990, 101; Senat FGPrax 2000, 11).
  • OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04

    Übergang eines Wiederherstellungsanspruchs auf den Sonderrechtsnachfolger;

    Die Entstehung einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft setzt die Sicherung des schuldrechtlichen Eigentumsverschaffungsanspruchs eines Erwerbers durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch sowie den Übergang von Besitz und Nutzungen auf einen der künftigen Erwerber voraus (vgl. etwa Senat FGPrax 2000, 11).
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

    Der Senat hat sich bereits mehrfach dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. etwa OLGZ 1994, 519 = NJW-RR 1994, 975, 977; FGPrax 2000, 11).
  • LG Karlsruhe, 27.05.2003 - 11 T 104/03

    Anwendbarkeit der §§ 43 ff WEG (Wohnungseigentumgesetz) auf werdende

    Zwar setzt die Vorschrift einen "Antrag eines Wohnungseigentümers" voraus, jedoch hat sich im Hinblick auf die besondere Situation bei der Entstehung der Eigentümergemeinschaft in Rechtsprechung und Literatur die zutreffende Auffassung durchgesetzt, dass die Verfahrensvorschriften der §§ 43 ff WEG auch auf die werdenden Wohnungseigentümer in der Anlaufphase nach Erwerb vom Bauträger entsprechende Anwendung finden (Weitnauer-Hauger, Wohnungseigentumsgesetz, 8. Auflage, § 43 Rn. 38; Palandt-Bassenge, BGB, 62. Auflage, Rn. 6 vor § 1 WEG; BayOblG ZMR 1998, 101; OLG Hamm FGPrax 2000, 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht