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   OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7442
OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05 (https://dejure.org/2005,7442)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.2005 - 15 W 23/05 (https://dejure.org/2005,7442)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 15 W 23/05 (https://dejure.org/2005,7442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Voraussetzung für eine Erstattungsfähigkeit der Kosten eines für das Mahnverfahren beauftragten Rechtsbeistands bei einem sich vor dem Landgericht anschließenden Rechtsstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit von durch die Beauftragung eines Rechtsbeistandes im Mahnverfahren entstandenen zusätzlichen Kosten

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 247; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistandes in einem Mahnverfahren bei anschliessenden streitigen Verfahren vor einem Landgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Mahnverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05
    Entscheidend ist, ob eine "verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei" die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH, FamRZ 2004, 866).

    Es ist daher - für die Frage eines Anwaltswechsels - anerkannt, dass wirtschaftlich sinnvolle Gründe erforderlich sind, wenn der Gläubiger nach einem Anwaltswechsel die vollen Kosten sowohl des Rechtsanwalts des Mahnverfahrens als auch des Rechtsanwalts des streitigen Verfahrens erstattet bekommen möchte (vgl. BGH, FamRZ 2004, 866).

    Der Senat ist der Auffassung, dass die für die vorliegende Entscheidung maßgeblichen Grundsätze durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.03.2004 (BGH, FamRZ 2004, 866) geklärt sind.

  • OLG Koblenz, 16.03.1994 - 14 W 147/94

    Kostenerstattung: Mahnanwaltsgebühr bei Widerspruch aus Verzögerungsgründen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05
    Andere Gerichte gehen davon aus, dass ein Kläger jedenfalls dann immer mit einem Widerspruch rechnen müsse, wenn - wie auch vorliegend - im Mahnbescheid bereits vorgerichtliche Inkassokosten festgesetzt wurden (vgl. beispielsweise OLG Koblenz, Beschluss vom 16.03.1994 - 14 W 147/94 - zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 07.01.1992 - 8 W 516/91

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05
    In der Rechtsprechung wird eine solche Verfahrensweise teilweise unter bestimmten Voraussetzungen wegen der räumlichen Nähe zwischen Gläubiger und Rechtsanwalt für wirtschaftlich sinnvoll erachtet (vgl. beispielsweise OLG Stuttgart, JurBüro 1992, 406).
  • OLG Hamm, 23.02.1993 - 23 W 23/93

    Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten nach erfolgloser Einschaltung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05
    Schließlich wird auch die Auffassung vertreten, nach erfolgloser vorgerichtlicher Einschaltung eines Inkassobüros könne ein Gläubiger in der Regel nicht mehr davon ausgehen, die Angelegenheit werde sich noch ohne Widerspruch im Mahnverfahren erledigen (so OLG Hamm, MDR 1994, 103).
  • AG Plön, 10.11.2011 - 2 C 645/11

    Generelle Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten des Mahnverfahrens bis zu einem

    Für diese Fälle ist bereits vom Bundesgerichtshof entschieden worden, dass die Mehrkosten durch die Beauftragung eines Rechtsbeistandes nicht als notwendig im Sinne von § 91 ZPO anzusehen sind, unabhängig davon, ob mit der Erhebung eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid zu rechnen war oder nicht (BGH NJW 2006, 446; so auch OLG Karlsruhe JurBüro 2006, 35).
  • OLG Celle, 22.06.2006 - 11 U 280/05

    Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber diese Rechtsprechung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ändern wollte (kritisch auch OLG Karlsruhe BeckRS 2005 07378 für das Mahnverfahren; ausführlich OLG Hamm NJW-RR 2006, 242, 243 bei Kosten eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens).
  • KG, 05.06.2007 - 1 W 169/07

    Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr des gegnerischen Rechtsanwaltes nach

    Ist ein Stillhalteabkommen - wie hier - aber nicht geschlossen worden, besteht für den Berufungsgegner keine rechtliche Verpflichtung, die im Berufungsverfahren entstandenen Gebühren nicht geltend zu machen (Senat, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 1 W 20/05 -, OLG-Report 2005, 684).
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