Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 26, 27; BGB § 387
Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgriff des Verwalters auf die Instandhaltungsrücklage zur Befriedigung des Vergütungsanspruches; Aufrechnung eines dem ausgeschiedenen Verwalter zustehenden Vergütungsanspruchs gegen ein auf Zahlung gerichteten Herausgabeanspruches; Auftreten des ehemaligen Verwalter ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 387; WEG § 26; WEG § 27
Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Restlicher Vergütungsanspruch des ausgeschiedenen Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Instandhaltungsrücklage als Treuhandkonto: Abhebung durch abgewählten Verwalter? (IMR 2008, 170)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 03.06.2005 - 281 II 155/04
- LG Dortmund, 03.06.2005 - 9 T 548/05
- LG Dortmund, 06.03.2006 - 9 T 548/05
- OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 64
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Allein der Umstand, dass die Entnahme der Gelder aus der Instandhaltungsrücklage zur Erfüllung der Vergütungsansprüche gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hätte, macht die Aufrechnung nicht unzulässig (OLG Stuttgart ZMR 1983, 422; zu pflichtwidrigen Entnahmen allgemein vgl. BGH NJW 1997, 2106, 2109).Dementsprechend nimmt die Bestandskraft des Abberufungsbeschlusses dem Verwalter grundsätzlich nicht die Möglichkeit, sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung zu berufen und seine vertraglichen Rechte geltend zu machen (Senat NJWE-MietR 1997, 65;… Kompaktkomm.-WEG/Abramenko, § 26 Rdn. 70; Drasdo NZM 2001, 923, 931;… wohl auch BGH a.a.O. S.3242 sub 2)a)aa) a.E.; NJW 1997, 2106, 2107).
- BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 126/02
Abberufung des Wohnungseigentumsverwalters durch Neubestellung - Zugang der …
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
In der Bestellung eines neuen Verwalters liegt in aller Regel zugleich die Abberufung des bisherigen Verwalters, da die Annahme, die Eigentümergemeinschaft wolle unzulässigerweise zwei Verwalter tätig werden lassen, abwegig wäre (BayObLG NZM 2003, 243). - OLG Hamm, 21.08.1996 - 15 W 174/96
Klage gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung des …
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Dementsprechend nimmt die Bestandskraft des Abberufungsbeschlusses dem Verwalter grundsätzlich nicht die Möglichkeit, sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung zu berufen und seine vertraglichen Rechte geltend zu machen (Senat NJWE-MietR 1997, 65;… Kompaktkomm.-WEG/Abramenko, § 26 Rdn. 70; Drasdo NZM 2001, 923, 931;… wohl auch BGH a.a.O. S.3242 sub 2)a)aa) a.E.; NJW 1997, 2106, 2107).
- BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 76/99
Jahresabrechnung des Hausverwalters
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Die verspätete Vorlage der Jahresabrechnungen (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 2000, 462), ebenso wie gravierende Fehler der Abrechnung, z.B. die Anwendung eines falschen Kostenverteilungsschlüssels (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1622), können je nach Lage der Dinge bereits für sich genommen schwerwiegende Pflichtverletzungen sein, die die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. - OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen …
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung (etwa BayObLG WuM 2002, 113; OLG Köln MDR 2003, 111) behandelten Fälle, in welchen eine Untreue bejaht worden ist, betreffen hingegen die Konstellation, dass der Verwalter Gemeinschaftsmittel pflichtwidrig zur Begleichung eigener Verbindlichkeiten verwandt hatte und gegenüber dem hieraus abgeleiteten Anspruch mit restlichen eigenen Ansprüchen aufrechnen wollte. - OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01
Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter …
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (…BGH a.a.O.; BayObLGZ 1998, 310, 312 f. = FGPrax 1999, 20; NZM 2000, 341, 342; KG NJW-RR 1994, 402; OLG Düsseldorf NZM 1998, 517; Senat NZM 2002, 295;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 166). - BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79
Bestimmtheit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Die Erklärung einer solchen Kündigung setzt nämlich voraus, dass der Kündigende aus der Sicht des Erklärungsempfängers zumindest konkludent zum Ausdruck bringt, dass er sich eines Rechtes zur außerordentlichen Beendigung der Vertragsbeziehung, mithin des Vorliegens eines wichtigen Grundes, berühmt (BAG NJW 1983, 303; MK/BGB-Henssler, 4.Aufl., § 626 Rdn.331; Palandt/Weidenhoff, BGB, 66.Aufl., § 626 Rdn.19; Bamberger/Roth/Fuchs, BGB, § 626 Rdn.56). - OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 8/98
Wiederwahl des Verwalters trotz Abrechnungsfehler
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Die verspätete Vorlage der Jahresabrechnungen (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 2000, 462), ebenso wie gravierende Fehler der Abrechnung, z.B. die Anwendung eines falschen Kostenverteilungsschlüssels (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1622), können je nach Lage der Dinge bereits für sich genommen schwerwiegende Pflichtverletzungen sein, die die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. - BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
Darlegungslast bezüglich der Erforderlichkeit von Ausgaben im Rahmen der …
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Mangels besonderer Umstände, die hier weder dargetan noch ersichtlich sind, kann es aber nicht als Verstoß gegen nachwirkende Treuepflichten angesehen werden, wenn der ehemalige Verwalter seine restlichen Ansprüche gegen den auf Zahlung gerichteten Herausgabeanspruch (vgl. hierzu allgemein BayObLG NZM 1999, 1148) aufrechnet (i.Erg. ebenso BayObLG ZMR 1977, 85). - OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 3 Wx 326/04
Vergütung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Entnahme aus …
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Der Grundsatz, dass der Verwalter nicht befugt ist, wegen seiner Vergütungsansprüche auf die Instandhaltungsrücklage zuzugreifen, gilt nur für den amtierenden Verwalter (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2005, 628 = ZMR 2005, 468 = WuM 2005, 359 = OLG-Report 2005, 365), nicht aber für den ausgeschiedenen. - OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
- BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98
Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags
- BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer
- BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 98/01
Untreue durch den vertretungsberechtigte Geschäftsführer einer …
- KG, 06.09.1993 - 24 W 5948/92
Abberufung und Kündigung des Verwalters aufgrund unklarer Auskünfte über …
- OLG Hamm, 20.12.2011 - 15 Wx 520/10
Wesentliche Entscheidungen müssen von der Eigentümerversammlung vorgegeben werden …
Hinsichtlich des organschaftlichen Aktes der Be- ( Stellung bzw. Abberufung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass in der Bestellung eines neuen Venwalters regelmäßig bereits die Abberufung des bisherigen Verwalters liegt, da es abwegig wäre, anzunehmen, dass die Gemeinschaft zwei Verwalter haben will (Senat ZWE 2008, 182; BayObLG NZM 2003, 243). - AG Bonn, 15.06.2012 - 27 C 133/11
Verwaltervertrag, Kündigung
Hinzu kommt, dass der Beschluss über die Bestellung eines neuen Verwalters zwangsläufig auch die Erklärung beinhaltet, den bisherigen Verwalter abberufen zu wollen (ständige Rechtsprechung, OLG Hamm, ZMR 2008, 64; KG NZM 2004, 913; BayOLG ZMR 2003, 438).