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   OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 15 W 27/13   

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https://dejure.org/2013,12645
OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 15 W 27/13 (https://dejure.org/2013,12645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.04.2013 - 15 W 27/13 (https://dejure.org/2013,12645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. April 2013 - 15 W 27/13 (https://dejure.org/2013,12645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung einer Klage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren u.U. erst nach erfolgloser Beauftragung eines Privatdetektiv möglich; § 185 Nr. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung der Klage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kläger muss Aufenthaltsort des Beklagten herausfinden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2913
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 15 W 27/13
    (BGH Urteil vom 10.02.2011, I ZR 164/09, Juris Randnummer 17).

    (BGH Urteil vom 10.02.2011, I ZR 164/09, juris Rdnr 40).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 15 W 27/13
    Telefonwerbung ist gegenüber einem Verbraucher nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. UWG, dessen Grundsätze auch für den Unterlassungsanspruch nach Deliktsrecht gem. § 823, 1004 BGB gelten (BGH Urteil vom 20.05.2009, I ZR 218/07, juris Rdnr. 14), unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unerlaubt, wenn dieser ohne ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen erfolgt.

    Telefonwerbung ist gegenüber einem Verbraucher nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. UWG, dessen Grundsätze auch für den Unterlassungsanspruch nach Deliktsrecht gelten (BGH Urteil vom 20.05.2009, I ZR 218/07, juris Rdnr. 14), unerlaubt, wenn dieser ohne ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen erfolgt.

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 15 W 27/13
    Ihr Anspruch ist nicht auf ein Verbot unter ihrer jetzigen Telefonnummer, auf der der Anruf einging, beschränkt (vergleiche BGH Urteil vom 11. März 2004, I ZR 81/01).

    Ihr Anspruch ist nicht auf ein Verbot unter ihrer jetzigen Telefonnummer, auf der der Anruf einging, beschränkt (vergleiche BGH Urteil vom 11. März 2004, I ZR 81/01; LG Berlin, Beschluss vom 16.10.2009, 15 T 7/09, jeweils zu E-Mail-Werbung).

  • OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 6 W 134/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unerbetene Telefonwerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 15 W 27/13
    Auch insoweit gelten die Grundsätze des Wettbewerbsrechts, so dass die Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG zu beachten ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.10.2010, 6 W 134/10).
  • LG Berlin, 16.10.2009 - 15 T 7/09

    Inhalt der Unterlassungserklärung bei unerwünschter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 15 W 27/13
    Ihr Anspruch ist nicht auf ein Verbot unter ihrer jetzigen Telefonnummer, auf der der Anruf einging, beschränkt (vergleiche BGH Urteil vom 11. März 2004, I ZR 81/01; LG Berlin, Beschluss vom 16.10.2009, 15 T 7/09, jeweils zu E-Mail-Werbung).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18

    Voraussetzungen einer Direktklage gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2016 - 8 W 59/15

    Gleichbehandlung der Erben durch einen Testamentsvollstrecker

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2016 - 8 W 19/16

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe gegenüber einem

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2021 - 26 W 15/21

    Keine Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die vorläufige Einstellung der

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedarf es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.05.2019 - 8 W 13/19 -, NZFam 2019, 686, 689; Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13 -, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Köln, 27.06.2018 - 15 W 32/18

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung einer Klage im Zivilverfahren

    Dass die Einschaltung auch eines Privatdetektivs grundsätzlich noch zum Umfang der zumutbaren Ermittlungstätigkeit im Rahmen des § 185 Nr. 1 ZPO gehören kann, ist als solches anerkannt (neben der vom Landgericht zitierten Entscheidung OLG Frankfurt a. M. v. 10.04.2013 - 15 W 27/13, NJW 2013, 2913 zuvor bereits OLG Frankfurt a. M. v. 16.02.2006 - 24 W 11/06, BeckRS 2006, 04805; zustimmend auch Bahrenfuss in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 15 Rn. 56, Bacher , MDR 2016, 1004 f.).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2018 - 8 W 48/18

    Kostentragungspflicht im Falle der Klagerücknahme

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1810 eine Pauschalgebühr ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27.06.2018 - 8 W 29/18, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 59/16

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung einer Klage wegen Verletzung eines

    Denn die begünstigte Partei hat (jedenfalls im Erkenntnisverfahren) alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anzustellen, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten in Erfahrung zu bringen (BGH, NJW 2012, 3582; NJW-RR 2013, 307; OLG Frankfurt, NJW 2013, 2913; OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1471; Zöller/Stöber, ZPO, § 185 Rz. 2), und die Inlandszustellung auf einer Messe ist - wie der Senat aus eigener Anschauung weiß - eine gängige Praxis bei der Verfolgung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums.
  • OLG Celle, 26.04.2022 - 21 WF 26/22

    Anfechtung einer Vaterschaft; Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    16; BGH FamRZ 2012, 1376 Rn. 17; OLG Frankfurt NJW 2013, 2913 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2018 - 8 W 29/18

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedurfte es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 W 19/18, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 8 W 29/19

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Anweisung an den Sachverständigen

    Einer Festsetzung des Beschwerdewertes bedarf es nicht, weil die Gerichtsgebühr nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, KV Nr. 1812 eine Pauschalgebühr ist (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2019 - 8 W 13/19 -, NZFam 2019, 686, 689; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2013 - 15 W 27/13 -, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 8 W 33/19

    Unanfechtbarkeit der Auswahl des Sachverständigen

  • OLG Frankfurt, 13.04.2021 - 26 W 5/21

    Ordnungsgeld gegen Sachverständigen wegen verspäteter Gutachtenerstellung

  • OLG Koblenz, 10.08.2022 - 9 WF 338/22

    Öffentliche Zustellung bei Aufenthalt in Russland

  • OLG Frankfurt, 18.09.2018 - 8 W 39/18

    Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit in einem gegen die Zurückweisung

  • AG Schweinfurt, 26.08.2020 - 3 C 107/19

    Zustellung des Kostenfestsetzugsbeschlusses

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