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   OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06   

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OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06 (https://dejure.org/2007,2666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2007 - 15 W 277/06 (https://dejure.org/2007,2666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 15 W 277/06 (https://dejure.org/2007,2666)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2199 Abs. 2; 2227 Abs. 1
    Benennung eines Nachfolgers durch den Testamentsvollstrecker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines wichtigen Grundes für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers im Falle des Unvermögens des Testamentsvollstreckers zur sachlichen Durchführung einer Erbangelegenheit; Anspruch des Testamentsvollstreckers zur Bestimmung eines Nachfolgers vor dem ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein rechtmäßiges Verfahren auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Gründe für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers aus seinem Amt; Umfang der Nachprüfung eines unbestimmten Rechtsbegriffs in der Rechtsmittelinstanz; Aufgabe eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testamentsvollstreckerentlassung - wichtiger Grund

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testamentsvollstreckerentlassung - wichtiger Grund

  • Judicialis

    BGB § 2199 Abs. 2; ; BGB § 2227 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2199 Abs. 2 § 2227 Abs. 1
    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im Testamentsvollstreckeramt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unsachlicher Testamentsvollstrecker kann entlassen werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Testamentsvollstrecker entlassen - Er legte sich mit allen an - und schadete damit den Erben

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstreckung: Wichtige Gründe für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Testamentsvollstreckung - Wichtige Gründe für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 878
  • FGPrax 2007, 177
  • FamRZ 2007, 1194
  • Rpfleger 2007, 324
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Als wichtiger Entlassungsgrund anerkannt ist darüber hinaus ein nicht auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Misstrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlass gegeben hat (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 934 = BayObLG-Report 2005, 86; BayObLGZ 1988, 42 = FamRZ 1988, 770; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 18.01.1999 - 15 W 430/98 - und vom 29.10.2001 - 15 W 2/01 -).

    Liegt ein wichtiger Grund nach § 2227 BGB vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (Senat OLGZ 1986, 1; BayObLGZ 1988, 42; FamRZ 1997, 905 /907).

  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Insbesondere wenn das Testamentsvollstreckeramt bereits aus anderen Gründen beendet ist, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht kein Raum mehr mit der Folge, dass in dem Verfahren über einen Entlassungsantrag eine Erledigung der Hauptsache eintritt (RGZ 167, 177, 179; BayObLGZ 1985, 233, 238 sowie FamRZ 1987, 101, 104; Senat FamRZ 2001, 1178 = ZEV 2001, 278).
  • BayObLG, 19.11.2004 - 1Z BR 85/04

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Als wichtiger Entlassungsgrund anerkannt ist darüber hinaus ein nicht auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Misstrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlass gegeben hat (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 934 = BayObLG-Report 2005, 86; BayObLGZ 1988, 42 = FamRZ 1988, 770; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 18.01.1999 - 15 W 430/98 - und vom 29.10.2001 - 15 W 2/01 -).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Die Unfähigkeit kann sich aus einer Untätigkeit ergeben, aber auch aus dem Unvermögen, die Auseinandersetzung in gehöriger Weise durchzuführen (OLG Köln FGPrax 2005, 34 = NJW-RR 2005, 94 = FamRZ 2005, 1204; BayObLG FamRZ 1991, 235; MünchKomm/Zimmermann, BGB, 4. Aufl., § 2227 Rn. 10f).
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 314/00

    Wichtige Gründe für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Insbesondere wenn das Testamentsvollstreckeramt bereits aus anderen Gründen beendet ist, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht kein Raum mehr mit der Folge, dass in dem Verfahren über einen Entlassungsantrag eine Erledigung der Hauptsache eintritt (RGZ 167, 177, 179; BayObLGZ 1985, 233, 238 sowie FamRZ 1987, 101, 104; Senat FamRZ 2001, 1178 = ZEV 2001, 278).
  • BayObLG, 24.08.1990 - BReg. 1a Z 29/90

    Untätigkeit eines Testamentsvollstreckers; Voraussetzungen für die Entlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Die Unfähigkeit kann sich aus einer Untätigkeit ergeben, aber auch aus dem Unvermögen, die Auseinandersetzung in gehöriger Weise durchzuführen (OLG Köln FGPrax 2005, 34 = NJW-RR 2005, 94 = FamRZ 2005, 1204; BayObLG FamRZ 1991, 235; MünchKomm/Zimmermann, BGB, 4. Aufl., § 2227 Rn. 10f).
  • OLG Hamm, 30.08.1985 - 15 W 115/85
    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Liegt ein wichtiger Grund nach § 2227 BGB vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (Senat OLGZ 1986, 1; BayObLGZ 1988, 42; FamRZ 1997, 905 /907).
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 25/85

    Unterscheidung; Erbfälle; Testamentsvollstreckung; Testament; Anordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
    Insbesondere wenn das Testamentsvollstreckeramt bereits aus anderen Gründen beendet ist, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht kein Raum mehr mit der Folge, dass in dem Verfahren über einen Entlassungsantrag eine Erledigung der Hauptsache eintritt (RGZ 167, 177, 179; BayObLGZ 1985, 233, 238 sowie FamRZ 1987, 101, 104; Senat FamRZ 2001, 1178 = ZEV 2001, 278).
  • KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten

    Das Amtsgericht müsste daher vor der Entlassung der Beteiligten zu 1) dieser nach § 2199 Abs. 2 BGB Gelegenheit geben, von der ihr erteilten Ermächtigung zur Ernennung eines Nachfolgers in ihrem Amt als Testamentsvollstrecker Gebrauch zu machen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.1992 - 15 W 303/91 - OLG Hamm NJW-RR 2007, 878), wenn diese Ermächtigung trotz der Pflichtverletzung noch gelten soll .
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Ob die festgestellten Tatumstände in ihrer Gesamtheit die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs erfüllen, ist jedoch eine Rechtsfrage, die der unbeschränkten Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (vgl. Senat FGPrax 2007, 177 = Rpfleger 2007, 324; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 89; Keidel/Meyer-Holz, a. a. O., § 27, Rdnr. 27).
  • OLG Rostock, 25.07.2018 - 3 W 158/17

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Missachtung der

    Schon der Wortlaut der Norm macht mit der Verwendung des Wortes "insbesondere" deutlich, dass weitere gleichwertige Gründe in Betracht kommen (OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007, 15 W 277/06, NJW-RR 2007, 878 ; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2004, 2 Wx 29-30/04, FGPrax 2005, 34 = NJW-RR 2005, 94 = FamRZ 2005, 1204 ).
  • OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08

    Testamentsvollstreckung: Entlassung eines Verwaltungsvollstreckers wegen des

    Grundsätzlich ist daher dem zu entlassenden Testamentsvollstrecker vor einer seiner Entlassung Gelegenheit zur Ausübung seines Bestimmungsrechts zu geben (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2007, 878).
  • KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13

    Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers

    bb) Ein wichtiger Grund zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers kann auch darin liegen, dass dieser sich nach seinem persönlichkeitsbedingten Verhalten zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit anderen Personen über die im Rahmen seiner Amtsführung zu regelnden Angelegenheiten als nicht in der Lage erweist (OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 15 W 277/06 -, NJW-RR 2007, 878-881 - zitiert nach juris: Rdnr. 33).
  • OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18

    Entlassung und Neubestellung eines Testamentsvollstreckers

    Schon der Wortlaut der Norm macht mit der Verwendung des Wortes "insbesondere" deutlich, dass weitere gleichwertige Gründe in Betracht kommen (OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007, 15 W 277/06, NJW-RR 2007, 878; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2004, 2 Wx 29-30/04, FGPrax 2005, 34 = NJW-RR 2005, 94 = FamRZ 2005, 1204).
  • KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13

    Testamentsvollstreckung: Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober

    Weiter setzt die Entlassung voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der - dem Nachlassgericht ist insoweit ein Ermessen eingeräumt (vgl. KG FamRZ 2011, 1254 - 1257, zit. nach Juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zit. nach Juris, dort Rdz. 36) - nach Abwägung aller Umstände die Entlassung rechtfertigt.
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2019 - 3 Wx 207/18

    Zur Firmenänderung in Gestalt eines Wechsels des Personennamens bei einer

    Insofern liegen die Dinge hier wesentlich anders als in dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 27. Juli 2007 (Az.: I-3 Wx 153/17, FGPrax 2007, 177 f.) zugrunde lag: dort war der Firmenname sowohl nach seiner Schreibweise als auch nach seinem Klangbild auch vom Personenteil der Firma "P. Schaumstoffverarbeitung Betty M." geprägt.
  • KG, 11.07.2014 - 6 W 59/14

    Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Gemäß § 2227 BGB kann das Nachlassgericht auf Antrag eines Beteiligten einen Testamentsvollstrecker aus seinem Amt entlassen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt, der -dem Nachlassgericht ist insoweit kraft Gesetzes ein Ermessen eingeräumt- nach Abwägung aller Umstände die Entlassung rechtfertigt (vgl. KG Farm RZ 2011, 1254 - 1257, zitiert nach juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zitiert nach juris, dort Rdz. 36).
  • KG, 10.05.2013 - 6 W 195/12

    Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Es liegt auch ein wichtiger Grund vor, der nach Abwägung aller Umstände (vgl. zur Ermessensausübung KG FamRZ 2011, 1254 - 1257, zitiert nach juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zitiert nach juris, dort Rdz. 36) die Entlassung des Beteiligten zu 4. aus dem Amt des Testamentsvollstreckers rechtfertigt.
  • OLG Hamburg, 09.02.2021 - 2 W 53/20

    Testamentsvollstreckung: Auswirkungen der Pflichtverletzung eines

  • KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13

    Testamentsvollstreckung: Aufschiebend bedingte Anordnung der

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