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OLG Köln, 29.04.1999 - 15 W 28/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Grenzen des Rechts der Ratsfraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GVG § 13, BGB §§ 823, 1004, GO NW §§ 13, 56 II
Grenzen des Rechts der Ratsfraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch; Rechtsweg; Gemeinderatsmitglied; Pressemitteilungen; Personalangelegenheiten; Geheimhaltungspflicht ; Öffentlichkeitsarbeit
Verfahrensgang
- LG Aachen - 9 O 551/98
- OLG Köln, 29.04.1999 - 15 W 28/99
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 351
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus OLG Köln, 29.04.1999 - 15 W 28/99
Wie das Landgericht in seinem angefochtenen Beschluß zutreffend hervorgehoben hat, besteht hierfür grundsätzlich bereits nach einer einmaligen Verletzung eine tatsächliche Vermutung, welche von dem Verletzer zu widerlegen ist (BGH WM 1994, 641, 644).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97
Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit
Dass sich dieses Recht im Ergebnis nicht auch auf die Preisgabe anvertrauter geheimhaltungsbedürftiger Tatsachen erstreckt, so zutreffend OLG Köln, Beschluss vom 29. April 1999 - 15 W 28/99 -, NVwZ 2000, 351, ändert nichts daran, dass die genannte Vorschrift den Ratsfraktionen jedenfalls ein subjektives Organrecht einräumt, vermittels dessen sie die gerichtliche Klärung der Frage verlangen können, ob eine bestimmte Angelegenheit nach Maßgabe des § 48 Abs. 2 GO NRW und der zu dessen Ausführung ergangenen Geschäftsordnungsbestimmungen geheimhaltungsbedürftig ist. - VGH Baden-Württemberg, 12.12.2001 - 1 S 2410/01
Rechtsweg: Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen einer Fraktion
Dementsprechend ist die Rechtsprechung in einem ähnlich gelagerten Fall bei einem Unterlassungsanspruch wegen Äußerungen in der Pressemitteilung einer Landtagsfraktion von einer zivilrechtlichen Streitigkeit ausgegangen (vgl. OLG München, Urteil vom 22.06.1988, NJW 1989, 910 ff.; vgl. ferner OLG Köln, Beschluss vom 29.04.1999, NVwZ 2000, 351 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.11.994, JURIS); Gleiches muss für Äußerungen einer Gemeinderatsfraktion in der Rubrik des nichtamtlichen Teils eines Amtsblattes gelten, die Fraktionen des Gemeinderats vorbehalten ist.