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   OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98   

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OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98 (https://dejure.org/1998,11848)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.1998 - 15 W 285/98 (https://dejure.org/1998,11848)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 1998 - 15 W 285/98 (https://dejure.org/1998,11848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 741
  • Rpfleger 1998, 511
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Ansbach, 29.06.1998 - 4 T 409/98

    Bestimmtheit des Ausübungsbereichs eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98
    (Leitsatz der Schriftleitung) LG Ansbach, Beschluß vom 29.6.1998 - 4 T 409/98 -, mitgeteilt von Notar Dr. Andreas Albrecht, Heilsbronn Aus dem Tatbestand: Mit notarieller Urkunde bestellten die Beteiligten zu 1. und 2. an dem in ihrem Miteigentum stehenden Anwesen zu Gunsten des Beteiligten zu 3. ein unentgeltliches Wohnungsrecht unter Ausschluß des jeweiligen Eigentümers.
  • OLG Hamm, 24.03.1976 - 15 W 99/76
    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98
    Eine Löschungsbewilligung beinhaltet nach anerkannter Auffassung materiell-rechtlich eine Aufgabeerklärung im Hinblick auf das Grundpfandrecht im Sinne des § 875 BGB (BGH NJW 1974, 1083 ; Senat DNotZ 1977, 35, 37 [= MittBayNot 1976, 141 (nur Leitsatz)]; KG JFG 18, 203; Staudinger/Scherübl, BGB, 12. Aufl, § 1168 Rdnr. 5; KEHE, § 27 Rdnr. 22).
  • BGH, 09.05.1969 - V ZR 26/66

    Mithaftverzicht bei Gesamtgrundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98
    Denn wenn das Gesamtgrundpfandrecht nach dieser Vorschrift, die nach § 1192 Abs. 1 BGB auch auf die Grundschuld anwendbar ist ( BGHZ 52, 93, 96 = NJW 1969, 1426), ganz oder teilweise auf den Eigentümer des mitbelasteten Grundstück übergangen wäre, so wäre in diesem Umfang nicht die eingetragene Grundpfandrechtsgläubigerin, sondern der Eigentümer des mitbelasteten Grundstücks der Rechtsinhaber im Sinne des § 19 GBO .
  • BayObLG, 26.02.1988 - BReg. 2 Z 107/87

    Bezeichnung der einem Wohnungsrecht unterliegenden Räume

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98
    Wie das BayObLG in seinem Beschluß vom 26.2.1988 ausgeführt hat ( MittBayNot 1988, 127 [128]), ist die Frage, ob das Wohnungsrecht an den einen oder den anderen Räumen auszuüben ist, keine Frage ihrer genauen Bezeichnung, sondern hängt vielmehr davon ab, für welche Räumlichkeiten das Wahlrecht ausgeübt wird.
  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98
    Die Auslegung der Eintragungsbewilligung, die der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLG NJW-RR 1993, 283, 284 [= MittBayNot 1993, 173 ]; Rpfleger 1996, 502, 503 OLG Zweibrücken, DNotZ 1997, 327, 329 [= MittBayNot 1996, 211 ]), ergibt hier, daß sie auf eine Löschung des Gesamtrechts an allen mithaftenden Grundstücken gerichtet ist.
  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 208/75

    Erwerb einer noch herzustellenden Eigentumswohnung - Bestellung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98
    Bei einem Bank NJW 1976, 2132, 2133 f.).
  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 91/77

    Bestätigung eines Adoptionsvertrags - Wirksamkeit einer Adoption - Erfordernis

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98
    Die Erklärung des Gläubigers eines Gesamtgrundpfandrechts, ein einzelnes Grundstück aus der Haftung für dieses Recht zu entlassen, wird regelmäßig als Verzichtserklärung im Sinne des § 1175 Abs. 1 S. 2 BGB verstanden ( BayObLGZ 23, 47 ; KG JFG 11, 245 ff. = JW 1934, 2243 ff.; OLG München JFG 23, 326 ff.; LG Augsburg MittBayNot 1979, 21 ; Staudinger/ Scherübl a.a.O., § 1175 Rdnr. 4).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.1996 - 3 W 270/95

    Anforderungen an Bestimmtheit für Eintragungsbewilligung eines Altenteils

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98
    Die Auslegung der Eintragungsbewilligung, die der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLG NJW-RR 1993, 283, 284 [= MittBayNot 1993, 173 ]; Rpfleger 1996, 502, 503 OLG Zweibrücken, DNotZ 1997, 327, 329 [= MittBayNot 1996, 211 ]), ergibt hier, daß sie auf eine Löschung des Gesamtrechts an allen mithaftenden Grundstücken gerichtet ist.
  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 22/96

    Eintragung einer Vormerkung für Ansprüche noch zu benennender Dritter

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98
    Die Auslegung der Eintragungsbewilligung, die der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLG NJW-RR 1993, 283, 284 [= MittBayNot 1993, 173 ]; Rpfleger 1996, 502, 503 OLG Zweibrücken, DNotZ 1997, 327, 329 [= MittBayNot 1996, 211 ]), ergibt hier, daß sie auf eine Löschung des Gesamtrechts an allen mithaftenden Grundstücken gerichtet ist.
  • OLG Celle, 27.08.2018 - 18 W 42/18

    Voraussetzungen der auf einen Miteigentumsanteil beschränkten Teillöschung einer

    aa) Nach vorherrschender Ansicht ist die Löschung der Gesamtgrundschuld an einem Miteigentumsanteil auch ohne Zustimmung der weiteren Bruchteilseigentümer zulässig, soweit nach dem Inhalt der Löschungsbewilligung ein Teilvollzug zugelassen ist und die Löschungsbewilligung daher gleichsam als ein Verzicht im Sinne von § 1175 Abs. 1 Satz 2, § 1192 Abs. 1 BGB und damit wie eine dem Gläubiger ohne Zustimmung zulässige Pfandfreigabe wirke (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 1998 - 15 W 285/98, juris Rn. 14; OLG München, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 34 Wx 404/15, juris Rn. 11, 14 f., 21; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2014, 5 W 8/14; Demharter, a. a. O. § 13 Rn. 19; zur materiell-rechtlichen Zustimmung: Staudinger/ Wolfsteiner, a. a. O. § 1183 Rn. 23; a. A. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2724a).
  • OLG München, 06.05.2016 - 34 Wx 404/15

    Die Löschungsbewilligung für ein Gesamtgrundpfandrecht umfasst im Zweifel auch

    Eine solche kann Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (OLG Hamm MittBayNot 1998, 446).

    c) Dass die für eine Gesamtgrundschuld abgegebene Löschungsbewilligung materiell-rechtlich auch eine Löschung des Rechts an einem von mehreren belasteten Objekten erlaubt, also im Zweifel eine Pfandfreigabeerklärung in Bezug auf ein einzelnes Grundstück mit enthält, ergibt sich daraus, dass bei den eintretenden Rechtsfolgen von Aufhebung einerseits und Verzicht andererseits kein Unterschied besteht (OLG Hamm MittBayNot 1998, 446/447; insoweit ebenso Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2724a bei FN 10).

  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 15 W 66/12

    Auslegung einer Löschungsbewilligung

    In Anwendung desselben Gedankengangs hat der Senat bereits angenommen, dass die für ein Gesamtgrundpfandrecht erteilte Löschungsbewilligung auch deren Teilvollzug durch Löschung des Rechts nur an einem der belasteten Grundstücke deckt (FGPrax 1998, 208 = Rpfleger 1998, 511; ebenso Lotter MittBayNot 1985, 8; Bauer/von Oefele/Mayer, GBO, 2. Aufl., AT IV Rdnr. 131).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2012 - 21 U 98/11
    Bei gewerbsmäßigen Sicherungsnehmern wie Kreditinstituten ist dabei in der Regel davon auszugehen, dass Zahlungen auf die Forderung, nicht aber auf die Grundschuld erfolgen (OLG Hamm NJW-RR 1999, 741, 743 mwN; BGH NJW-RR 1993, 386).
  • KG, 26.02.2019 - 1 W 146/18

    Stellung eines Eintragungsantrags durch den beglaubigenden Notar

    Die Pfandfreigabeerklärung vom ... 2017, die nicht sämtliche Pfandobjekte der Gesamtgrundschulden erfasst - Blatt ... fehlt - und zudem ausdrücklich den Teilvollzug gestattet, ist als Verzicht i.S.v. § 1175 Abs. 1 S. 2 BGB (i.V.m. § 1192 Abs. 1 BGB) zu verstehen, der regelmäßig durch die Löschung des Rechts verlautbart wird (§ 1168 Abs. 2 S. 1 BGB) und keiner Eigentümerzustimmung nach § 27 S. 1 GBO bedarf (BGH, NJW 1969, 1426; Senat, HRR 1931 Nr. 740; HRR 1932 Nr. 513; BayObLGZ 23, 47, 49; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 741, 742; Palandt/Herrler, BGB, 78. Aufl., § 1175 Rn. 3; Staudinger/Wolfsteiner, BGB, Bearb. 2015, § 1175 Rn. 7, 11 f.; Demharter, a.a.O., § 27 Rn. 8; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 27 Rn. 10, 91).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10

    Grundschuld: Einordnung einer Darlehenstilgung im Zusammenhang mit einem Anspruch

    Zudem spricht bei einem Bankunternehmen als Grundschuldgläubiger die Lebenserfahrung gegen eine Zahlung auf die Grundschuld (vgl. BGH vom 28.05.1976 - V ZR 208/75 Tz. 36, zitiert nach juris; OLG Hamm vom 11.08.1998 - 15 W 285/98 Tz. 18, zitiert nach juris).
  • OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15

    Notwendigkeit der eindeutigen Zustimmung des Eigentümers bei Löschung eines

    Weil nach wohl herrschender Ansicht (OLG Hamm Rpfleger 1998, 511; Demharter § 13 Rn. 19; Hügel/Reetz § 13 Rn. 48; a. A. Schöner/Stöber Rn. 2724a) bei umfassender Löschungsbewilligung des Gläubigers ein Teilvollzug in Frage kommt, lässt sich aus dem Umfang der Gläubigererklärung auch nichts Zwingendes für die Auslegung der Eigentümerzustimmung herleiten.
  • LG Verden, 05.05.2009 - 3a T 54/09

    Teilvollzug einer Löschungsbewilligung bei Trennstücksveräußerung möglich

    Entgegen der dort vertretenen Meinung hat die Löschungsbewilligung nicht nur verfahrensrechtliche, sondern auch materiell-rechtliche Bedeutung im Sinne einer Aufgabeerklärung im Hinblick auf das Grundpfandrecht gem. § 875 BOB und kann nach formellem Grundbuchrecht als solche ausgelegt werden (OLG Hamm, Rpfl. 1998 S. 511, 512, BGH NJW 1974, 1083 ; Soergel/Konzen BGB, 13. Aufl., § 1168 Rn 4).
  • LG München I, 23.07.2001 - 1 T 12154/01

    Teilvollzug einer Löschungsbewilligung

    Eine für das Gesamtpfandrecht erteilte Löschungsbewilligung ist deshalb dahin auszulegen, dass sie auch einen Teilvollzug ermöglicht (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1998, 511, 512; a.A. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdnr. 2724 a).
  • LG Chemnitz, 03.07.2000 - 12 T 2684/00

    Teilvollzug einer Löschungsbewilligung

    Die Kammer tritt der Entscheidung des OLG Hamm Rpfleger 1998, 511 bei und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe dieser Entscheidung.
  • LG München I, 30.05.2001 - 1 T 12154/01
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