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   OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 15 W 29/04   

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https://dejure.org/2005,6636
OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 15 W 29/04 (https://dejure.org/2005,6636)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.01.2005 - 15 W 29/04 (https://dejure.org/2005,6636)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 15 W 29/04 (https://dejure.org/2005,6636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde; Nachteilige finanzielle Auswirkungen nach Streitwertfestsetzung

  • Judicialis

    GKG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 567 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 567 Abs. 2
    Erforderliche Höhe des Kosteninteresses für die Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde über 200 Euro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Nürnberg, 12.01.2022 - 2 W 4619/21

    Keine Streitwertfestsetzung nach Verfahrensabschnitten

    Entscheidend ist, in welchem Umfang sich die Position des Beschwerdeführers in kostenmäßiger Hinsicht durch die erfolgte Streitwertfestsetzung gegenüber der Position bei der von ihm begehrten Streitwertfestsetzung verschlechtert (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005 - 15 W 29/04 -, juris Rn. 4 f.; Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl., § 68 GKG Rn. 12; Laube in BeckOK, Kostenrecht, 35. Edition, § 68 GKG Rn. 70; Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 5. Aufl., § 68 GKG Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2015 - 17 W 41/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des vom

    Der Beschwerdewert errechnet sich aus der Differenz der Gerichts- und Anwaltsgebühren, mit denen der Beschwerdeführer, bezogen auf den festgesetzten und den angestrebten Streitwert, belastet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005 - 15 W 29/04, JurBüro 2005, 542; Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., § 68 GKG Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 188/09

    Berücksichtigung von Darlehenszinsen bei der Streitwertbemessung; Zulässigkeit

    Die Streitwertfestsetzung kann vielmehr nur dann angegriffen werden, wenn die Festsetzung für ihn nachteilige finanzielle Auswirkungen im Rahmen der Kostenfestsetzung oder bei der Erhebung von Gerichtsgebühren hat (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2005, 562 f., zitiert nach JURIS Rdz. 3).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2021 - 17 W 47/20

    Streitwert einer Klage bei Abweisung des Klageantrags als unbegründet und des

    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens errechnet sich aus der Differenz der Gerichts- und Anwaltsgebühren, mit denen der Beschwerdeführer, bezogen auf den festgesetzten und den angestrebten Streitwert, belastet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 15 W 29/04 -, JurBüro 2005, 542; Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl., § 68 GKG Rn. 6 mwN).
  • LAG Köln, 12.12.2007 - 11 Ta 358/07

    Wert des Beschwerdegegenstandes; Vergleichsstreitwert bei Freistellung

    a) Unter dem Wert des Beschwerdegegenstandes i.S. von § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG ist nicht die Differenz zwischen dem festgesetzten und dem begehrten Gegenstandswert, sondern die Differenz zwischen den Kosten, um die sich der Beschwerdeführer verbessern will bzw. würde, zu verstehen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 32/07, zu II. der Gründe, zitiert nach juris; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005 - 15 W 29/04, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris - zu § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG).
  • LAG Köln, 06.08.2007 - 11 Ta 210/07

    Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstands i. S. v. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG;

    a) Unter dem Wert des Beschwerdegegenstandes i.S. von § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG ist, anders als von den Beschwerdeführern angenommen, nicht die Differenz zwischen dem festgesetzten und dem begehrten Gegenstandswert, sondern die Differenz zwischen den Kosten, um die sich der Beschwerdeführer verbessern will bzw. würde, zu verstehen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 32/07, zu II. der Gründe, zitiert nach juris; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005 - 15 W 29/04, zu II. 1. der Gründe, zitiert nach juris - zu § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG).
  • VGH Bayern, 03.11.2005 - 10 C 05.1131
    Dieses liegt hier entsprechend dem zutreffenden Streitwert bei 226, 96 Euro, nämlich der Differenz zwischen der vom Klägerbevollmächtigten beantragten Kostenfestsetzung in Höhe von 477, 11 Euro und dem im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Betrag von 250, 15 Euro (vgl. OLG Karlsruhe vom 10.1.2005, JurBüro 2005, 542 [OLG Karlsruhe 10.01.2005 - 15 W 29/04] ).
  • KG, 24.05.2018 - 4 W 17/18

    Höhe der Beschwer für eine Streitwertbeschwerde der Staatskasse

    Beschwerdegegenstand im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG ist der kostenmäßige Nachteil, der dem Beschwerdeführer durch die erfolgte Festsetzung des Streitwerts erwächst (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 15 W 29/04, OLGR 2005, 562).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.2021 - 25 W 24/21

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Werklohnzahlung und Eintragung einer

    Abzustellen ist darauf, in welchem Umfang sich die Position des Beschwerdeführers in kostenmäßiger Hinsicht durch die erfolgte Streitwertfestsetzung gegenüber der Position bei einer Streitwertfestsetzung in der von ihm gewünschten Höhe verschlechtert hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 15 W 29/04 -, juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15

    Streitwert

    und Anwaltsgebühren, mit denen der Beschwerdeführer, bezogen auf den festgesetzten und den angestrebten Streitwert, belastet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005 15 W 29/04, JurBüro 2005, 542; Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., § 68 GKG Rn. 6 m.w.N.).
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