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   OLG Hamm, 02.02.1995 - 15 W 295/94   

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https://dejure.org/1995,5359
OLG Hamm, 02.02.1995 - 15 W 295/94 (https://dejure.org/1995,5359)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.1995 - 15 W 295/94 (https://dejure.org/1995,5359)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 1995 - 15 W 295/94 (https://dejure.org/1995,5359)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterbringungsmaßnahme; Öffentliches Recht; Einstweilige Unterbringung; Kostenerstattung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Erstattung außergerichtlicher Kosten bei einstweiliger Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 13a Abs. 2 S. 3, § 70h Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1595
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    Denn auch ein unterschiedliches Verständnis einer Kostenvorschrift kann in manchen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Vorlage an den Bundesgerichtshof rechtfertigen (vgl. BGHZ 28, 117, 118; 31, 92, 94; 33, 205, 206; OLG Hamm, FamRZ 1995, 1595; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 15 Rdn. 14; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 28 Rdn. 6).
  • OLG Schleswig, 11.04.2006 - 2 W 249/05

    Vorlage zum BGH: Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch im Beschwerdewege

    Dies gilt auch dann, wenn nach Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten zu entscheiden ist (RGZ 62, 140, 142; 134, 303, 304; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 79 Rn. 17; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1995, 1595 zu § 28 Abs. 2 FGG; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl. § 28 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Der Senat hat allerdings bisher in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass in Verfahren, in denen die einstweilige öffentlich-rechtliche Unterbringung in Rede steht, für eine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten des Betroffenen kein Raum ist, dass vielmehr über die Kosten dieses unselbständigen Verfahrensabschnitts vielmehr im Rahmen des Verfahrens zur Hauptsache zu befinden ist (Beschluss vom 2.2.1995 - 15 W 295/94, FamRZ 1995, 1595 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Jena, 20.10.2000 - 6 W 434/00

    Unterbringung, Auslagenerstattung

    Darüber hinaus hat es die eine Verfahrensbeendigung voraussetzende Auslagenentscheidung gem. § 13 a Abs. 2 S. 3 FGG getroffen; die Anordnung einer vorläufige Unterbringung erfolgt lediglich im Rahmen des anhängigen Hauptsacheverfahrens über die - endgültige - Unterbringung i.S. §§ 7 ThürPsychKG, 70 Abs. 1S.2 Nr. 3 FGG und ist insofern kostenrechtlich nicht selbständig (OLG Hamm, FamRZ 95, 1595; Keidel/Kuntze/Winkler, Komm. FGG, 14. Auflagen, § 17 h Rd.-Nr. 13).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 11 Wx 80/08

    Unterbringung: Auslagenentscheidung bei Aufhebung der einstweiligen

    Die vom Rechtsbeschwerdegegner aufgeworfene Frage, ob eine Auslagenentscheidung nach § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auch im einstweiligen Verfahren greift, oder ob insoweit das Hauptsacheverfahren abzuwarten ist, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich behandelt (vgl. einerseits Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. Dezember 1993, 2 W 163/93; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 1992, 3Z BR 74/92; andererseits OLG Hamm, Beschluss vom 02. Februar 1995, 15 W 295/94; Jansen, FGG, § 13a RN 35; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, § 13a FGG RN 45).
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