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   OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01   

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https://dejure.org/2003,7418
OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01 (https://dejure.org/2003,7418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2003 - 15 W 297/01 (https://dejure.org/2003,7418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 15 W 297/01 (https://dejure.org/2003,7418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 69

    KostO § 20 Abs. 1 Satz 2, § 30
    Bewertung einer Bauverpflichtung

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 20 Abs. 1 Satz 2, § 30
    Bewertung einer Bauverpflichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme einer Bauverpflichtung mit einem Vorhabenträger durch den Erwerber in einem Grundstückskaufvertrag ; Bewertung einer Bauverpflichtung; Orientierung der Bewertung am öffentlichen Interesse der Gemeinde an einer zügigen und geschlossenen Entwicklung eines neuen ...

  • Judicialis

    KostO § 20 Abs. 1 S. 2; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 20 Abs. 1 S. 2; KostO § 30
    Kostneordnung: Bewertung einer Bauverpflichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewertung einer Bauverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.1994 - 10 W 26/94
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Eine vom Käufer übernommene Bauverpflichtung ist regelmäßig als zusätzliche Leistung für die Überlassung des Grundstücks im Sinne des § 20 Abs. 1 S. 2 KostO anzusehen und daher wertmäßig dem Kaufpreis hinzuzurechnen, sofern sie von eigenem wirtschaftlichen oder ideellen Wert ist (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723 = Rpfleger 1994, 520 m.w.N.).

    Zwar ist auf der Grundlage dieser Rechtsprechung eine gegenüber einer Gemeinde übernommene Bauverpflichtung, mit der die Gemeinde öffentliche Aufgaben der städtebaulichen Entwicklung und der Wohnraumversorgung verfolgt, mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO zu bewerten, falls keine genügenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Abweichung vom Regelwert gegeben sind (vgl. auch OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723; Rohs/Wedewer, a.a.O., § 30 Rdnr. 14 a).

    Vielfach wird den voraussichtlichen Baukosten (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 265; OLG Köln, JurBüro 1986, 590) und dem Grundstückswert (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723) - von Ausnahmefällen abgesehen (vgl. z.B. BayObLG, MittBayNot 1995, 488) - keine Bedeutung als Bewertungsmaßstab beigemessen, da nicht ersichtlich sei, wie an diesen Kosten das Erfüllungsinteresse des Verkäufers gemessen werden könne.

  • OLG Hamm, 12.04.1994 - 15 W 161/93
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Bei ihnen stehen daher ideelle Interessen im Vordergrund (OLG Hamm, JurBüro 1994, 555; Rpfleger 1982, 315).

    An diesen Grundsätzen hat der Senat in seinem Beschluss vom 12. April 1994 (15 W 161/93 = JurBüro 1994, 555), der die Übernahme einer Investitionsverpflichtung gegenüber der Treuhandanstalt betraf, festgehalten.

  • OLG Zweibrücken, 24.11.1998 - 3 W 244/98

    Geschäftswert bei einem Grundstückskauf mitBauverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Vielfach wird den voraussichtlichen Baukosten (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 265; OLG Köln, JurBüro 1986, 590) und dem Grundstückswert (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723) - von Ausnahmefällen abgesehen (vgl. z.B. BayObLG, MittBayNot 1995, 488) - keine Bedeutung als Bewertungsmaßstab beigemessen, da nicht ersichtlich sei, wie an diesen Kosten das Erfüllungsinteresse des Verkäufers gemessen werden könne.
  • BayObLG, 03.12.1992 - 3Z BR 103/92

    Bewertung einer Bauverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Erkenntnisse über den Wert des Verkäuferinteresses an der Bauverpflichtung lassen jedoch die für den Fall ihrer Nichteinhaltung getroffenen Vereinbarungen zu (vgl. BayObLG, MittBayNot 1993, 226 mit Anmerkung der Prüfungsabteilung der Notarkasse München; Göttlich/Mümmler, a.a.O., "Bauverpflichtung" Anm. 2).
  • OLG Hamm, 01.04.1982 - 15 W 98/81
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    Der Senat hat sich bereits in seinem Beschluss vom 1. April 1982 (15 W 98/81 = Rpfleger 1982, 315) im Zusammenhang mit einer von einer Gemeinde beim Grundstücksverkauf dem Erwerber auferlegten Bauverpflichtung mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ihre Charakterisierung als Verfolgung vermögensrechtlicher Interessen zulässt.
  • KG, 30.11.1993 - 1 W 6804/92
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01
    In die danach gebotene Ermessensüberprüfung (vgl. dazu Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 156 Rdnr. 65; KG, DB 1994, 316) ist das Landgericht nicht eingetreten.
  • OLG Hamm, 17.02.2004 - 15 W 315/03

    Kostenrechtliche Berücksichtigung einer übernommenen Bauverpflichtung

    Im ersteren Fall ist der Wert nach freiem Ermessen gemäß § 30 Abs. 1 KostO, im zweiten Fall gemäß § 30 Abs. 2, Abs. 3 KostO und im dritten Fall durch Zusammenrechnen der Werte beider Interessen zu bestimmen (Senat, JurBüro 1979, 420; Beschl. v 27.02.2003 - 15 W 297/01 - = JMBl. NW 2003, 183 = MittBayNot 2004, 65; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl., § 30, Rdnr. 17).
  • AG Breisach, 30.06.2004 - UR II 8/04

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Kostenberechnung durch staatliche Notare

    Auch das Pfälzische OLG Zweibrücken (MittBayNot 2004, 65) lehnt die Konsequenzen aus Art. 3 Abs. 1 GG mit einer Argumentation vom Ergebnis her mit den folgenden Worten ab: "Wollte man anders entscheiden, liefe dies darauf hinaus, dem europäischen Normgeber mittelbar über den Gleichheitssatz Einfluss auch auf solche nationalen Rechtsvorschriften einzuräumen, auf die sich seine Kompetenz nicht erstreckt.".
  • OLG Hamm, 13.01.2004 - 15 W 377/03

    Bewertung einer bedingten Kaufpreisverpflichtung

    Eine solche Hinzurechnung findet nach anerkannter Auffassung im Hinblick auf eine vom Käufer übernommene Bauverpflichtung statt, sofern sie von eigenem wirtschaftlichen oder ideellen Wert ist (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723 = Rpfleger 1994, 520; Senat JurBüro 1979, 420 sowie zuletzt Beschl. v. 27.02.2003 -15 W 297/01-); diese ist hier bei der Geschäftswertberechnung bereits berücksichtigt.
  • OLG Hamm, 17.02.2004 - 15 W 312/03

    Grundstücksbewertung in einem Kaufvertrag über ein gemeindliches Baugrundstück

    Im ersteren Fall ist der Wert nach freiem Ermessen gemäß § 30 Abs. 1 KostO, im zweiten Fall gemäß § 30 Abs. 2, Abs. 3 KostO und im dritten Fall durch Zusammenrechnen der Werte beider Interessen zu bestimmen (Senat, JurBüro 1979, 419, 420; JMBl. NW 2003, 183 = MittBayNot 2004, 65; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl., § 30, Rdnr. 17).
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