Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 10.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 15 W 31/05, 15 W 32/05, 15 W 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11287
OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 15 W 31/05, 15 W 32/05, 15 W 33/05 (https://dejure.org/2005,11287)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.09.2005 - 15 W 31/05, 15 W 32/05, 15 W 33/05 (https://dejure.org/2005,11287)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. September 2005 - 15 W 31/05, 15 W 32/05, 15 W 33/05 (https://dejure.org/2005,11287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung und Anwaltsgebühr: Kostenerstattungsanspruch von Streitgenossen als Einzelgläubiger; Vergütung des Rechtsanwalts für ein betriebswirtschaftliches Gutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss betreffend eine Erstattungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss betreffend eine Kostenerstattungspflicht; Festsetzung der Kosten verschiedener Beteiligter in getrennten Beschlüssen; Keine Anordnung einer Gesamtgläubigerschaft durch einen Rechtspfleger bei fehlender Anordnung in der ...

  • Judicialis

    BGB § 247; ; BRAGO § 1 Abs. 1 a.F.; ; BRAGO § 6 Abs. 1; ; BRAGO § 21; ; ZPO § 100 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Kosten obsiegender Streitgenossen; Anwaltsgebühren für ein Gutachten zu betriebswirtschaftlichen Fragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2005 - 15 W 48/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 15 W 31/05
    Für die Erstattung der Kosten des Privatgutachtens kommt es darauf an, ob das Gutachten prozessbezogen eingeholt wurde und ob das Gutachten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (vgl. Zöller/Herget, aaO., § 91 ZPO, Rn. 13 "Privatgutachten"; Senat, OLGR 2005, 560, 561).
  • OLG Saarbrücken, 27.09.2007 - 8 U 694/05

    Auszahlung der Darlehensvaluta als Annahme des Kreditantrags - Mehrheit von

    Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagten, wie das Landgericht meint, hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruches Anteilsgläubiger waren, was jedenfalls grundsätzlich denkbar und möglich ist (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2006, 205).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 15 W 33/05

    Erhebung einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss betreffend eine

    15 W 31/05 15 W 32/05 15 W 33/05.
  • FG Düsseldorf, 12.05.2010 - 15 Ko 4622/09

    Aufteilung des Kostenerstattungsanspruchs bei mehreren Streitgenossen;

    1) Das Gericht folgt der Auffassung der Erinnerungsführer, dass mehrere Streitgenossen hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruchs gegen den Prozessgegner keine Gesamtgläubiger sind, sondern dass jedem von ihnen ein individueller Anspruch zusteht, der auch individuell zu beantragen und festzusetzen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 15.09.2005 15 W 31-33/05, OLGR 2006, 573).
  • FG Münster, 04.10.2021 - 8 Ko 326/21

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Vertretung während der Betriebsprüfung

    Unerheblich ist, wie das Gutachten qualitativ einzuschätzen ist und ob es zu zutreffenden Ergebnissen gelangt (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2005, 15 W 31/05, OLGR Karlsruhe 2006, 573).
  • BPatG, 10.09.2018 - 35 W (pat) 7/17
    Da diese den Kostenfestsetzungsantrag gemeinsam gestellt haben, sind sie hinsichtlich der Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss Gesamtgläubiger (vgl. BGH Rechtspfleger 1985, 321, 322; OLG Karlsruhe Beschluss vom 15.9.2005, Az. 15 W 31/05; 15 W 32/05; 15 W 33/05).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.05.2005 - 15 W 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7334
OLG Hamm, 10.05.2005 - 15 W 31/05 (https://dejure.org/2005,7334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2005 - 15 W 31/05 (https://dejure.org/2005,7334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 15 W 31/05 (https://dejure.org/2005,7334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1673 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.03.2004 - 15 W 45/04

    Bestimmung des Namens nach dem maßgebenden Zeitpunkt der Geburt

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2005 - 15 W 31/05
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 16.03.2004 (StAZ 2004, 296) angenommen, daß die Eintragungen in einem türkischen Familienregister im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens Grundlage der Überzeugungsbildung im Hinblick auf die Richtigkeit der Namensführung eines Beteiligten sein kann.
  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 15 W 20/13

    Berichtigung; Familiennamen; türkisches Namens- und Personenstandsrecht

    Heben sich die Beweiswirkungen ausländischer Urkunden gegenseitig auf, ist das Gericht zu einer freien Beweiswürdigung berechtigt (Senat StAZ 2005, 260 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 3 Wx 205/11

    Gerichtliche Berichtigung von Personenstandseinträgen

    Von der Namensführung umfasst ist auch die Frage, welchen Wortlaut der Namenszug aufweise, und in diesem Sinne die "Schreibweise" des Namens (BGHZ 121, 305 ff.; OLG Hamm StAZ 2005, S. 260 ff. sowie Beschluss vom 10. Mai 2005 in Sachen 15 W 114/04; Staudinger-Hepting, BGB, Neubearb. 2007, Art. 10 EGBGB Rdnr. 59).
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