Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 15 W 31/05, 15 W 32/05, 15 W 33/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kostenfestsetzung und Anwaltsgebühr: Kostenerstattungsanspruch von Streitgenossen als Einzelgläubiger; Vergütung des Rechtsanwalts für ein betriebswirtschaftliches Gutachten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss betreffend eine Erstattungspflicht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss betreffend eine Kostenerstattungspflicht; Festsetzung der Kosten verschiedener Beteiligter in getrennten Beschlüssen; Keine Anordnung einer Gesamtgläubigerschaft durch einen Rechtspfleger bei fehlender Anordnung in der ...
- Judicialis
BGB § 247; ; BRAGO § 1 Abs. 1 a.F.; ; BRAGO § 6 Abs. 1; ; BRAGO § 21; ; ZPO § 100 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung der Kosten obsiegender Streitgenossen; Anwaltsgebühren für ein Gutachten zu betriebswirtschaftlichen Fragen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 21.03.2005 - 12 O 118/04
- LG Heidelberg, 21.03.2005 - 12 O 118/94
- OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 15 W 31/05, 15 W 32/05, 15 W 33/05
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 19.01.2005 - 15 W 48/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 15 W 31/05
Für die Erstattung der Kosten des Privatgutachtens kommt es darauf an, ob das Gutachten prozessbezogen eingeholt wurde und ob das Gutachten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (…vgl. Zöller/Herget, aaO., § 91 ZPO, Rn. 13 "Privatgutachten"; Senat, OLGR 2005, 560, 561).
- OLG Saarbrücken, 27.09.2007 - 8 U 694/05
Auszahlung der Darlehensvaluta als Annahme des Kreditantrags - Mehrheit von …
Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagten, wie das Landgericht meint, hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruches Anteilsgläubiger waren, was jedenfalls grundsätzlich denkbar und möglich ist (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2006, 205). - OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 15 W 33/05
Erhebung einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss betreffend eine …
15 W 31/05 15 W 32/05 15 W 33/05. - FG Düsseldorf, 12.05.2010 - 15 Ko 4622/09
Aufteilung des Kostenerstattungsanspruchs bei mehreren Streitgenossen; …
1) Das Gericht folgt der Auffassung der Erinnerungsführer, dass mehrere Streitgenossen hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruchs gegen den Prozessgegner keine Gesamtgläubiger sind, sondern dass jedem von ihnen ein individueller Anspruch zusteht, der auch individuell zu beantragen und festzusetzen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 15.09.2005 15 W 31-33/05, OLGR 2006, 573). - FG Münster, 04.10.2021 - 8 Ko 326/21
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Vertretung während der Betriebsprüfung …
Unerheblich ist, wie das Gutachten qualitativ einzuschätzen ist und ob es zu zutreffenden Ergebnissen gelangt (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2005, 15 W 31/05, OLGR Karlsruhe 2006, 573). - BPatG, 10.09.2018 - 35 W (pat) 7/17 Da diese den Kostenfestsetzungsantrag gemeinsam gestellt haben, sind sie hinsichtlich der Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss Gesamtgläubiger (vgl. BGH Rechtspfleger 1985, 321, 322; OLG Karlsruhe Beschluss vom 15.9.2005, Az. 15 W 31/05; 15 W 32/05; 15 W 33/05).