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   OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06   

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https://dejure.org/2006,3533
OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06 (https://dejure.org/2006,3533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2006 - 15 W 328/06 (https://dejure.org/2006,3533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2006 - 15 W 328/06 (https://dejure.org/2006,3533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsatz des aufgrund von Schmerzensgeldzahlungen erlangten Vermögens des Betreuten für die Betreuervergütung; Beschwerdebefugnis des Betreuten im Verfahren über die Festsetzung der Betreuervergütung gegen die Staatskasse; Festsetzung der Vergütung eines Betreuers; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schmerzensgeld als Vermögen, Wahrung der Ausschlussfrist für Vergütungsantrag

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 2 S. 1; ; VBVG § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu Fragen der Betreuervergütung - Keine Pflicht des Betroffenen zum Einsatz von Schmerzensgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 171
  • FamRZ 2007, 854 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Zieht der Staat einen berufsmäßigen Betreuer heran, hat er auch die Verpflichtung, diesem die ihm gesetzlich zustehende Entschädigung zu gewährleisten (vgl. grundlegend zum aus § 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Vergütungsanspruch des Berufsvormunds BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 350), d.h. die Erstattung der zum Zweck der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (BayObLGZ 1997, 301; 2003, 261 = FamRZ 2004, 305).

    Entscheidend ist letztlich aber, dass der Betreuer aufgrund der staatlichen Beauftragung nicht ohne Entschädigung bleiben darf (vgl. BayObLGZ 2003, 261).

  • BVerwG, 02.12.2004 - 5 B 108.04

    Schmerzensgeld; Einkommen; Vermögen.

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des BVerwG (Beschluss vom 2.12.2004 - 5 B 108/04, NVwZ 2005, 463) hat er die Auffassung vertreten, im Falle von Schmerzensgeldzahlungen fänden die § 90 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 S. 1 SGB XII keine Anwendung, so dass das den gesetzlichen Schonbetrag überschreitende Vermögens für die Betreuervergütung eingesetzt werden müsse.

    Bei Anwendung der ihm als anerkannten Betreuungsverein zumutbaren Sorgfalt hätte der Beteiligte zu 2) bereits durch eine Überprüfung der vom Beteiligten zu 3) angeführten Entscheidung des BVerwG (NVwZ 2005, 463) ohne weiteres feststellen können, dass diese die maßgebliche Frage gerade offen gelassen hatte und auf den Besonderheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes beruhte.

  • VG Münster, 07.03.2006 - 5 K 2547/04

    Sozialhilferechtliche Voraussetzungen der Bewilligung von Hilfe zum

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Mit Schreiben vom 6.4.2006 hat der Beteiligte zu 2) gegen den Beschluss vom 30.3.2006 sofortige Beschwerde eingelegt und unter Hinweis auf einen Beschluss des VG Münster (v. 7.3.2006 - 5 K 2547/04) geltend gemacht, ein dem Betroffenen zugeflossenes Schmerzensgeld einschließlich der damit erworbenen Vermögenswerte sei nicht zu dem vorrangig einzusetzenden Eigenvermögen zu rechnen.
  • OLG Jena, 14.02.2005 - 9 W 658/04

    Betreuervergütung, Vermögenseinsatz von Schmerzensgeldzahlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    OLG, FGPrax 2005, 125; LG Köln, BtPrax 1998, 196; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 18; Knittel, Betreuungsgesetz, § 1836c BGB, Rn. 12; HK-BUR/Wienhold-Schött/Deinert, § 1836c BGB, Rn. 59; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil F Rn. 272; MüKo-BGB/Wagenitz, 4. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 16; Jürgens/Winterstein, Betreungsrecht, 2. Aufl., § 1836c BGB, Rn. 13; Deinert/Lütgens, 3. Aufl., Die Vergütung des Betreuers, S. 183; vgl. auch OLG Köln, BtPrax 2005, 237, zur Härtebeihilfe wegen einer Zwangssterilisation in der Zeit des Nationalsozialismus).
  • BayObLG, 25.07.2003 - 3Z BR 106/03

    Beschwerdeberechtigung des Betroffenen im Verfahren auf Festsetzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    In diesem Verfahren ist der Betreute nicht beschwerdebefugt (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 138; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, § 56g FGG, Rn. 31).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Die vom Landgericht angeführte Entscheidung des BVerfG (NJW 2004, 2887) betrifft einen gänzlich anders gelagerten Sachverhalt: In dem zu beurteilenden Fall hatten die beteiligten Gerichte durch falsche Hinweise bei gleichzeitig schwer verständlicher gesetzlicher Regelung den Rechtsmittelführer veranlasst, die Rechtsmittelbegründung beim unzuständigen Gericht einzureichen, wodurch dieser die Rechtsmittelbegründungsfrist versäumt hatte.
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99

    Keine Wiedereinsetzung bei unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Ein derartiger Irrtum über die materielle Rechtslage begründet jedoch keine Wiedereinsetzung (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 772; Keidel/Sternal, a.a.O., Rn. 65; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl, § 233 Rn. 23).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 81/77

    Berufung - Zivilprozeß-Abteilung - Wiedereinsetzung - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Soweit in der Rechtsprechung eine Wiedereinsetzung im Einzelfall bei besonders zweifelhafter Rechtslage gewährt worden ist (vgl. dazu BGH FamRZ 1978, 231; Keidel/Sternal, a.a.O., Rn. 66), greift diese Ausnahme vorliegend nicht ein, da die maßgebliche Rechtsfrage bereits obergerichtlich entschieden war.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Die Frage, ob Vermögen des Betroffenen, dass ihm infolge Schmerzensgeldzahlungen zugeflossen ist, für die Betreuervergütung einzusetzen ist, wird bereits seit längerem in Anschluss an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht (vgl. BVerwGE 98, 256 = NJW 1995, 3001; VG Braunschweig, BtPrax 1992, 78) auch für das Betreuungsrecht in Rechtsprechung und Literatur - soweit ersichtlich einhellig - in dem Sinne beantwortet, dass der Einsatz des Schmerzensgeldes eine unbillige Härte i.S. des § 88 Abs. 3 BSHG bzw. jetzt § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt (Thür.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
    Zieht der Staat einen berufsmäßigen Betreuer heran, hat er auch die Verpflichtung, diesem die ihm gesetzlich zustehende Entschädigung zu gewährleisten (vgl. grundlegend zum aus § 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Vergütungsanspruch des Berufsvormunds BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 350), d.h. die Erstattung der zum Zweck der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (BayObLGZ 1997, 301; 2003, 261 = FamRZ 2004, 305).
  • LG Köln, 19.05.1998 - 1 T 76/98
  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00

    Vergütung des Betreuers

  • OLG Köln, 27.01.2005 - 16 Wx 3/05

    Mittellosigkeit des Betreuten

  • VG Braunschweig, 13.02.1992 - 4 A 4236/90

    Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ; Aufbringung der Mittel aus

  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Verfahrenserstreckung sowohl auf

    Der rechtzeitige Antrag auf Festsetzung der Vergütung gegen den Betreuten wahrt danach die Frist des § 2 Abs. 1 1. Halbs. VBVG auch gegenüber der subsidiär berufenen Staatskasse, wenn sich später im Verfahren die Mittellosigkeit des Betreuten herausstellt (OLG Hamm FGPrax 2007, 171, 173; LG Saarbrücken BtPrax 2009, 42 f.; LG Mönchengladbach FamRZ 2007, 1357, 1358; Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 2 VBVG Rn. 2; jurisPK-BGB/Jaschinski [Stand: März 2015] § 2 VBVG Rn. 11; Jürgens/von Crailsheim Betreuungsrecht 5. Aufl. § 2 VBVG Rn. 3; HK-BUR/Bauer/Deinert [Stand: September 2009] § 2 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. September 2011] § 2 VBVG Rn. 27; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1687).
  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 542/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Einsatzpflicht von sozialen Ausgleichsleistungen

    (2) Angelehnt an diese Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts entspricht es mittlerweile auch einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum zur Betreuervergütung, dass der Betroffene ein aus Schmerzensgeldzahlungen angespartes Vermögen einschließlich der erwirtschafteten Zinsen nicht für die Betreuervergütung einsetzen muss, weil dies für ihn eine Härte i.S.v. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellen würde (OLG Köln BtPrax 2005, 237; OLG Jena BtPrax 2005, 125; OLG Hamm FGPrax 2007, 171; OLG Frankfurt FamRZ 2008, 2152; OLG Frankfurt BtPrax 2009, 305; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 c Rn. 16; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1836 c Rn. 12; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 22; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/Bienwald Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 30).
  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 541/13

    Einsatz des Vermögens und Einkommens eines Betroffenen zur Zahlung einer

    bb) Angelehnt an diese Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts entspricht es mittlerweile auch einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum zur Betreuervergütung, dass der Betroffene ein aus Schmerzensgeldzahlungen angespartes Vermögen einschließlich der erwirtschafteten Zinsen nicht für die Betreuervergütung einsetzen muss, weil dies für ihn eine Härte i. S. v. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellen würde (OLG Köln BtPrax 2005, 237; OLG Jena BtPrax 2005, 125; OLG Hamm FGPrax 2007, 171; OLG Frankfurt FamRZ 2008, 2152; OLG Frankfurt BtPrax 2009, 305; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 c Rn. 16; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1836 c Rn. 12; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 22; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/Bienwald Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 20 W 128/08

    Betreuervergütung: Rückforderungsanspruch der Staatskasse wegen einer

    Dies ist nach ganz herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, in Anlehnung an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht in Bezug auf Vermögen der Fall, das einem Betreuten infolge von Schmerzensgeldzahlungen zugeflossen ist (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 171; Thür.
  • OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 20 W 491/08

    Prüfung der Mittellosigkeit im Rahmen der Betreuervergütung

    In Anlehnung an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Sozialhilferecht ist im Rahmen der Betreuervergütung in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass dieser Härtefallregelung auch das Vermögen unterfällt, das einem Betreuten infolge von Schmerzensgeldzahlungen zugeflossen ist (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 171; Thür.
  • OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 20 W 477/08

    Betreuervergütung: Erneute Vergütungsfestsetzung gegen die Staatskasse bei

    Mit dem Landgericht schließt sich auch der Senat der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass die Bestandskraft der früheren Festsetzung gegen den Betroffenen der späteren Festsetzung gegen die Staatskasse nicht entgegensteht, wenn er keine genaue Kenntnis über das Vermögen des Betroffenen hat und sich herausstellt, dass der Betreuer seinen Vergütungsanspruch gegen den Betreuten trotz umgehender Ausschöpfung der Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nicht durchsetzen kann, weil ausreichendes Vermögen entgegen der Annahme bei der ursprünglichen Festsetzung nicht vorhanden ist (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 305; OLG Hamm FGPrax 2007, 171, Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., Anh. zu § 1836, § 1 VBVG Rn. 15; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 5. Aufl., Rn. 386).
  • OLG Naumburg, 15.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Erlöschen der Vergütungsansprüche des Nachlasspflegers durch Fristablauf

    Denn der Beteiligte zu 1) konnte seine Vergütungsansprüche in beiden Fällen gegenüber dem Nachlassgericht geltend machen; diese Geltendmachung hätte die Frist bei rechtzeitiger Ausübung in jedem Falle gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 06.11.2006, 15 W 328/06; Jaschinski, aaO., Rn. 6).
  • KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Kündigung des Wohnungsmietvertrages

    Wird die Entscheidung über die Wiedereinsetzung mit der Beschlussfassung über die Beschwerde verbunden, ist auf die statthafte sofortige weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss die Entscheidung zur Wiedereinsetzung als Verfahrensfrage der Zulässigkeit der Erstbeschwerde vom Gericht der sofortigen weiteren Beschwerde ebenfalls nachzuprüfen, und zwar in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung (OLG Hamm, FGPrax 2007, 171; OLG München, OLGReport 2006, 238; BayObLG, FamRZ 1990, 429; Sternal, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 22, Rdn. 84; Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 22, Rdn. 43).
  • LG Münster, 21.02.2011 - 5 T 861/10

    Opferentschädigungsrente muss bei einer betreuten Person nicht i.R. ihres

    Die Vergleichbarkeit mit Vermögen aus Schmerzensgeldzahlungen, das seit jeher als anrechnungsfrei wegen einer unzumutbaren Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII angesehen wird (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 06.11.2006, Az. 15 W 328/06, BtPrax 2007, Seite 171 m.w.N.), liegt nunmehr aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nahe, weil die Opferentschädigungsrente jetzt als vorwiegend immateriellen Zwecken dienend - wie es beim Schmerzensgeld der Fall ist - angesehen wird.
  • LG Hamburg, 15.07.2016 - 322 T 72/14

    Betreuervergütung: Zweitantrag auf Vergütung aus der Staatskasse trotz Bestehens

    Zwar erwuchs jener Beschluss in Rechtskraft, weil er nicht angegriffen wurde (der Änderungsantrag stellt sich nicht als Beschwerde da), so dass es unerheblich ist, ob jener Beschluss von der Betreuerin hätte angegriffen werden können, obwohl er ihrem Antrag stattgegeben hatte (vergleiche OLGR Hamm 2007, 249, juris-Rn. 26), und ob die Frist für eine Beschwerde gegen den Beschluss vom 12.06.2012 ohnehin abgelaufen war.
  • LG Saarbrücken, 17.11.2008 - 5 T 299/08
  • OLG Naumburg, 11.11.2011 - 2 Wx 15/11

    Vergütung des Nachlasspflegers: Ausschlussfrist für den Antrag auf

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