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   OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03   

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https://dejure.org/2003,2794
OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03 (https://dejure.org/2003,2794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2003 - 15 W 331/03 (https://dejure.org/2003,2794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 15 W 331/03 (https://dejure.org/2003,2794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Verträgen; Aufgabenkreis Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt; Nachträgliche Aufhebung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung; Zulässigkeit der Beschwerde nach § 19 FGG; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 223
  • FGPrax 2004, 23
  • FamRZ 2004, 1386
  • Rpfleger 2004, 214
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Erteilung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    Gegen eine durch den Rechtspfleger ohne vorausgehendes Vorbescheidsverfahren erteilte und gem. § 1829 Abs. 1 S. 2 BGB wirksam gewordene vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist die erste Beschwerde des Betroffenen zulässig (Aufgabe der Auffassung des Senats in FGPrax 2000, 230).

    Der Senat hat dazu in dem die Entscheidung nicht tragenden Teil der Gründe seines Beschlusses vom 14.08.2000 (FGPrax 2000, 230) ausdrücklich offen gelassen, ob die Zulassung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers zwingend geboten ist.

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    Durch Beschluss vom 15.04.2003 hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Beteiligten zu 2) in diesem Vertrag vormundschaftsgerichtlich genehmigt Von einer vorhergehenden Anhörung des Betroffenen (§ 69 d Abs. 1 FGG), Bestellung eines Verfahrenspflegers im Hinblick auf seine Erkrankung (§ 67 Abs. 1 FGG) sowie den Erlass eines Vorbescheides im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 18.01.2000 (BVerfGE 101, 397 ff. = FGPrax 2000, 103) hat das Amtsgericht abgesehen.

    An diesem Ergebnis ändere sich auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 18.01.2000 (BVerfGE 101, 397 ff. = FGPrax 2000, 103) nichts.

  • OLG Köln, 06.06.2001 - 16 Wx 2/01
    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    In der Rechtsprechung anderer Oberlandesgericht wird bereits die Auffassung vertreten, auch in der zuletzt behandelten Fallkonstellation sei die erste Beschwerde eröffnet (OLG Schleswig FGPrax 2000, 203; NJWE-FER 2001, 258; OLG Köln FGPrax 2001, 197).
  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 107/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    In der Rechtsprechung anderer Oberlandesgericht wird bereits die Auffassung vertreten, auch in der zuletzt behandelten Fallkonstellation sei die erste Beschwerde eröffnet (OLG Schleswig FGPrax 2000, 203; NJWE-FER 2001, 258; OLG Köln FGPrax 2001, 197).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    Nach der ständigen Praxis des Senats ist die Beschwerde auch dann eröffnet, wenn ein Vorbescheid angefochten wird, durch den der Rechtspfleger den Vorgaben der Entscheidung des BVerfG folgend die Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung angekündigt hat; dieser muss beschwerdefähig sein, weil der Erlass des Vorbescheids (seinem Vorbild im Erbscheinsverfahren entsprechend) eine Überprüfung der Entscheidung des Rechtspflegers ermöglichen soll (ebenso BayObLGZ 2002, 208 = Rpfleger 2003, 82, das die Beschwerde sogar gegen einen unzulässigen, weil eine Verweigerung der Genehmigung ankündigenden Vorbescheid zugelassen hat).
  • OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00

    Prozessfinanzierungsvertrag; Erfolgsbeteiligung; Schiedsgerichtsvereinbarung;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03
    Ist nur eine Teilbestimmung eines einheitlichen Vertrages genehmigungsbedürftig, so ist das Rechtsgeschäft seinem ganzen Inhalt nach der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung unterworfen (BayObLG FGPrax 1997, 105; Senat FGPrax 2000, 228).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11

    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes

    Das Gericht hat dabei eine Gesamtabwägung aller Vor- und Nachteile sowie der Risiken des zu prüfenden Geschäfts für den Betreuten vorzunehmen (vgl. OLG Hamm RPfleger 2004, 214, 216; Staudinger/Engler BGB [2004] § 1828 Rn. 16; MünchKommBGB/Wagenitz 5. Aufl. § 1828 Rn. 17).
  • OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 18/07

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Überlassung eines Miteigentumsanteils

    Hierbei darf das Rechtsgeschäft nicht in seine Bestandteile zerlegt werden; es ist vielmehr eine Gesamtabwägung vorzunehmen, in die alle für das Gesamtinteresse maßgebenden Umstände einzustellen sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 223/225).
  • LG Hagen, 25.02.2014 - 6 T 8/14

    Betreuungsrechtliche Genehmigung im Zusammenhang mit der Belastung eines

    Dabei darf das Rechtsgeschäft nicht in seine Bestandteile zerlegt werden; es ist vielmehr eine Gesamtabwägung vorzunehmen, in die alle für das Gesamtinteresse maßgebenden Umstände einzustellen sind (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1386 ff.).
  • OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10

    Anforderungen an die Form der Nichtabhilfeentscheidung im Verfahren nach dem

    Auch die betroffenen Erben sind zur Beschwerdeeinlegung berechtigt (vgl. entsprechend zur Beschwerdeberechtigung des Betreuten OLG Hamm FamRZ 2004, 1386 und Palandt/Diedrichsen, aaO., § 1828 Rn. 20).
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