Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.08.2015 - I-15 W 346/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38036
OLG Hamm, 20.08.2015 - I-15 W 346/15 (https://dejure.org/2015,38036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2015 - I-15 W 346/15 (https://dejure.org/2015,38036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2015 - I-15 W 346/15 (https://dejure.org/2015,38036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Nichteintritts einer Pflichtteilsstrafklausel gegenüber dem Grundbuchamt

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 35
    Anforderungen an den Nachweis des Nichteintritts einer Pflichtteilsstrafklausel gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nachweis der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils im Grundbucheintragungsverfahren

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erben wollen Grundbuch berichtigen lassen - Wie können sie nachweisen, dass sie keinen Pflichtteil geltend gemacht haben?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 752
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11

    Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15
    Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens 15 W 207/15 hat der Senat - notwendig unverbindlich - auf seine Entscheidung vom 16. Februar 2011, Aktenzeichen 15 W 27/11, hingewiesen.

    Zum Nachweis der (negativen) Tatsache der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils kann allerdings auch eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung genügen (Senat FGPrax 2011, 169; Schöner/Stöber a.a.O., Rn. 790 mit Fußnote 44; Demharter, GBO, 29. Auflage, § 35 Rn. 39).

  • OLG Hamm, 27.05.2014 - 15 W 144/13

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15
    Der Rechtspfleger des Grundbuchamtes wies mit Verfügung vom 8 April 2015 darauf hin, dass hierfür die Vorlage eines Erbscheines erforderlich sei, und verwies zur Begründung auf die Entscheidung des Senats im Verfahren 15 W 144/13.

    Die vom Grundbuchamt zur Stützung seiner Auffassung herangezogene Entscheidung des Senats vom 27. Mai 2014, 15 W 144/13 (FamRZ 2014, 1953) trägt die vom Grundbuchamt vertretene Ansicht nicht.

  • OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 407/96

    Nachweis der Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15
    Für den vergleichbaren Fall, dass das Nichtvorhandensein weiterer Kinder bzw. Abkömmlinge nachzuweisen ist, wird außerdem eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls für beachtlich gehalten (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 646 f. = FGPrax 1997, 48 ff. = Rpfleger 1997, 210 ff.; OLG Schleswig, Rpfleger 1999, 533; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 114 f.; Demharter a.a.O., § 35, Rn. 39, 63; Schaub in Bauer/von Oefele a.a.O., § 35, Rn. 139); es besteht kein Grund dafür, die vorliegende Fallkonstellation anders zu behandeln.
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 298/03

    Geltendmachung des Pflichtteils beim Berliner Testament mit Verwirkungsklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15
    Die darin enthaltene Einsetzung der Beteiligten zu 1) und zu 2) als Schlusserben zu gleichen Teilen ist infolge der Pflichtteilstrafklausel auflösend bedingt durch das Verlangen des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden (vgl. BGH, NJW 2006, 3064 f.; BayObLG, NJW-RR 2004, 654, 655; Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 2269, Rn. 15).
  • BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02

    Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15
    Die darin enthaltene Einsetzung der Beteiligten zu 1) und zu 2) als Schlusserben zu gleichen Teilen ist infolge der Pflichtteilstrafklausel auflösend bedingt durch das Verlangen des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden (vgl. BGH, NJW 2006, 3064 f.; BayObLG, NJW-RR 2004, 654, 655; Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 2269, Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1993 - 20 W 158/93

    Nachweis der Erbfolge mittels eidesstattlicher Versicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15
    Denn sie ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die beantragte Grundbuchberichtigung, und es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach Kinder in Fällen der vorliegenden Art nach dem erstverstorbenen Elternteil den Pflichtteil nicht verlangen (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207; OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).
  • OLG Schleswig, 15.07.1999 - 2 W 113/99

    Nachweis der Erbfolge durch eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15
    Für den vergleichbaren Fall, dass das Nichtvorhandensein weiterer Kinder bzw. Abkömmlinge nachzuweisen ist, wird außerdem eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls für beachtlich gehalten (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 646 f. = FGPrax 1997, 48 ff. = Rpfleger 1997, 210 ff.; OLG Schleswig, Rpfleger 1999, 533; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 114 f.; Demharter a.a.O., § 35, Rn. 39, 63; Schaub in Bauer/von Oefele a.a.O., § 35, Rn. 139); es besteht kein Grund dafür, die vorliegende Fallkonstellation anders zu behandeln.
  • OLG Köln, 14.12.2009 - 2 Wx 59/09

    Voraussetzungen der Berichtigung des Grundbuchs bei Eintritt des Erbfalls und

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15
    Denn sie ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die beantragte Grundbuchberichtigung, und es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach Kinder in Fällen der vorliegenden Art nach dem erstverstorbenen Elternteil den Pflichtteil nicht verlangen (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 1994, 206, 207; OLG Köln, NJW-RR 2010, 665, 666).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2010 - 3 Wx 217/09

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch das Grundbuchamts hinsichtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15
    Für den vergleichbaren Fall, dass das Nichtvorhandensein weiterer Kinder bzw. Abkömmlinge nachzuweisen ist, wird außerdem eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls für beachtlich gehalten (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 646 f. = FGPrax 1997, 48 ff. = Rpfleger 1997, 210 ff.; OLG Schleswig, Rpfleger 1999, 533; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 114 f.; Demharter a.a.O., § 35, Rn. 39, 63; Schaub in Bauer/von Oefele a.a.O., § 35, Rn. 139); es besteht kein Grund dafür, die vorliegende Fallkonstellation anders zu behandeln.
  • OLG Hamm, 12.06.2015 - 15 W 207/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufforderung zur Beibringung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 15 W 346/15
    Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens 15 W 207/15 hat der Senat - notwendig unverbindlich - auf seine Entscheidung vom 16. Februar 2011, Aktenzeichen 15 W 27/11, hingewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht