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   OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89   

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https://dejure.org/1989,7548
OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89 (https://dejure.org/1989,7548)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.1989 - 15 W 347/89 (https://dejure.org/1989,7548)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 1989 - 15 W 347/89 (https://dejure.org/1989,7548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1990, 273
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89
    Dazu hätte er der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer nicht bedurft (BGH WM 1979, 333 ff. = DNotZ 1979, 493 = MittRhNotK 1979, 17; Augustin, § 8 WEG, Rd.-Nr. 2; Weitnauer, § 8 WEG, Rd.Nr. 1 a, je m. w. N.).
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 2 Z 21/90

    "Willensvollstreckung" nach schweizerischem Recht in deutschem Nachlaßverfahrens-

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89
    3. Erbrecht/ Grundbuchrecht - "Willensvollstreckung" nach schweizerischem Recht in deutschem Nachlaßverfahrensund Grundbuchrecht (BayObLG, Beschluß vom 15.3.1990 - BReg. 2 Z 21/90 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) BGB §§ 2203-2205; 2211; 2353; 2368 GBO §§ 18; 29 Abs. 1; 35; 39; 52; 77 Wird ein Erblasser nach ausländischem Recht beerbt, so richten sich auch Inhalt und Rechtswirkungen einer Testamentsvollstreckung nach dem Erbstatut.
  • OLG Hamm, 03.02.1987 - 15 W 456/85

    Recht des Teileigentümers zur Errichtung vorgesehener Garagen auch nach längerem

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89
    Die hier vertretene Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zum Senatsbeschlüß vom 3.2.1987 ( OLGZ 1987, 398 = Rpfleger 1987, 304 = DNotZ 1988, 32 ), wonach einem wirksam entstandenen Sondereigentum im Anwartschaftsstadium das Recht zur Herstellung des der Teilungserklärung entsprechenden Raumes oder Gebäudes (z. B. von Garagen) unabdingbar innewohnt.
  • KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89
    In vergleichbaren Fällen hat auch das KG eine Verwirkung angenommen, wenn nach langjähriger Duldung die Änderung einer der Teilungserklärung an sich widersprechenden äußeren Gestaltung der Wohnanlage verlangt wurde ( OLGZ 1987, 410 ; 1989, 305).
  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89
    In vergleichbaren Fällen hat auch das KG eine Verwirkung angenommen, wenn nach langjähriger Duldung die Änderung einer der Teilungserklärung an sich widersprechenden äußeren Gestaltung der Wohnanlage verlangt wurde ( OLGZ 1987, 410 ; 1989, 305).
  • KG, 02.10.1981 - 1 W 4877/80
    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89
    Die vom Ag. angeführten Entscheidungen des OLG Düsseldorf ( DNotZ 1970, 42 ) und des KG ( OLGZ 1982, 131 ) stehen der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen; denn die grundsätzliche Anerkennung eines Anspruchs auf Herstellung des der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustandes versagt, wenn - wie hier - die Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind.
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 202/57

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89
    Störer i. S. d. § 1004 BGB ist nach einhelliger Rechtsansicht auch derjenige, auf dessen Willensbestätigung die Beeinträchtigung adäquat mittelbar zurückzuführen ist ( BGHZ 28, 110 f.; 19, 126, 129; Palandt/Bassenge, 48. Aufl., § 1004 BGB , Anm. 4), und diese adäquat kausale mittelbare Veranlassung ist hier gegeben.
  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 37/54

    Rechtsweg bei Eigentumsstörung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89
    Störer i. S. d. § 1004 BGB ist nach einhelliger Rechtsansicht auch derjenige, auf dessen Willensbestätigung die Beeinträchtigung adäquat mittelbar zurückzuführen ist ( BGHZ 28, 110 f.; 19, 126, 129; Palandt/Bassenge, 48. Aufl., § 1004 BGB , Anm. 4), und diese adäquat kausale mittelbare Veranlassung ist hier gegeben.
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89
    Die nicht Betroffenen scheiden aus dem Kreis derer aus, deren Zustimmung erforderlich ist; ein Mehrheitsbeschluß ist weder geboten noch ausreichend (BGH NJW 1979, 817 = DNotZ 1979, 422 ; Augustin, § 22 WEG , Rd.-Nr. 10).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Danach kann jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen oder, soweit sich die Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 717; 1988, 271 und 587; OLG Hamm, OLGZ 1990, 159; KG, NJW-RR 1990, 334).
  • AG Reutlingen, 26.10.2012 - 9 C 1190/12

    Lärmbeeinträchtigung: Subjektive Empfindungen maßgeblich!

    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass lästige Immissionen bauliche Veränderungen darstellen können (OLG Hamm, Urteil vom 14.11.1989, 15 W 347/89).
  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 55/89

    Zur Ausgestaltung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    2. Liegenschaftsrecht/WEG - Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung (OLG Hamm, Beschluß vom 14.11.1989 - 15 W 347/89 - mitgeteilt von Richter am OLG Konrad Arps, Hamm) WEG §§ 1; 8;,43 Abs. 1 Nr. 1 Hat ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung in der Weise nach § 8 WEG in zwei Einheiten unterteilt, daß als Zugang für die eine Wohnung eine neue Tür im Treppenhaus angelegt wurde, dann kann er auf Beseitigung dieser Tür und Wiederherstellung des früheren Zustandes im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG auch dann in Anspruch genommen werden, wenn er zwar die zur neuen Tür gehörende Eigentumswohnung vor Rechtshängigkeit veräußert hat, aber noch Eigentümer der anderen Wohnung ist (Abgrenzung zu OLG Hamm Rpfleger 1981, 440 ).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Unter diesen Umständen ist der vor langer Zeit entstandene Unterlassungsanspruch nach § 242 BGB jedenfalls im Jahre 1987 verwirkt gewesen (vgl. KG OLGZ 1989, 305/307; OLG Hamm OLGZ 1990, 159/165).
  • OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04

    Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Beschluß

    Eine andere Beurteilung liegt entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 1) und 2) auch nicht dem Beschluss des Senats vom 14.11.1989 (OLGZ 1990, 159 = WE 1990, 101) zugrunde.
  • OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03

    Schaffung eines Zugangs zum gemeinschaftlichen Garten für eine durch Unterteilung

    Dem entspricht die bisherige Rechtsprechung des Senats, der im Rahmen der §§ 22 Abs. 1 S. 2, 14 Nr. 1 WEG bereits eine Verpflichtung zur Duldung einer baulichen Veränderung, die der Ermöglichung der getrennten Nutzung der Räume eines unterteilten Wohnungseigentums dienen sollte (Wanddurchbruch zur Schaffung einer zusätzlichen Wohnungseingangstür), verneint hat (OLGZ 1990, 159, 167).
  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 15 W 41/90

    Streit zwischen den Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beseitigung

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  • OLG Braunschweig, 27.11.1990 - 3 W 67/90

    Schließung eines vorhandenen Durchgangs zwischen zwei Grundstücken als bauliche

    Ob dabei Grundsätze zur Verwirkung bei langjähriger Duldung (vgl. OLG Hamm OLGZ 1990, 159 ff) oder allgemein zu Treu und Glauben einzugreifen vermögen und von daher die Gemeinschaft gebunden ist, steht derzeit noch dahin.
  • OLG Saarbrücken, 28.06.1995 - 5 W 385/94

    Anspruch auf Herausgabe eines Kellerraums zur gemeinsamen Nutzung aller

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