Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7061
OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04 (https://dejure.org/2004,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04 (https://dejure.org/2004,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04 (https://dejure.org/2004,7061)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenverteilungsschlüssel bei Wohnungseigentumsgemeinschaft; Fortführung des Beschlussanfechtungsverfahrens bei übereinstimmenden Erklärungen der Erledigung der Hauptsache; Auslegung einer Erklärung als Erledigungserklärung; Kostentragung für die Sanierung des ...

  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilungsschlüssel bei Wohnungseigentumsgemeinschaft; Fortführung des Beschlussanfechtungsverfahrens bei übereinstimmenden Erklärungen der Erledigung der Hauptsache; Auslegung einer Erklärung als Erledigungserklärung; Kostentragung für die Sanierung des ...

  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilungsschlüssel bei Wohnungseigentumsgemeinschaft; Fortführung des Beschlussanfechtungsverfahrens bei übereinstimmenden Erklärungen der Erledigung der Hauptsache; Auslegung einer Erklärung als Erledigungserklärung; Kostentragung für die Sanierung des ...

  • Judicialis

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1; ; WEG § 23 Abs.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1; WEG § 23 Abs.
    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

  • rechtsportal.de

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1; WEG § 23 Abs.
    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffnungsklausel der Teilungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Die mit der Genehmigung der Jahresabrechnung erfolgte Entlastung der Beteiligten zu 6) als Verwalterin widerspricht nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 3124) ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn Ansprüche gegen sie erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.

    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BGH NJW 2003, 3124, 3125).

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - 3 Wx 344/03

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Öffnungsklaussel von Wohnungseigentümern; Zur

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Die von der weiteren Beschwerde herangezogene Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZM 2004, 467 f.) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil diese sich nur auf die Auslegung einer Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung im Hinblick auf eine mögliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bezieht.
  • KG, 22.12.1993 - 24 W 875/93

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Wohnungseigentümers bei Abstimmungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99

    Eigentümerbeschluss, durch den von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Begründung einer Mehraufwandsgebühr bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Allerdings unterliegt eine im Einzelfall vorgenommene Abweichung von dem Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung denselben inhaltlichen Schranken wie eine inhaltlich entsprechende abstrakte Regelung für die Zukunft: Eine Änderung ist nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen und einzelne Wohnungseigentümer aufgrund der Neuregelung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2382; Senat FGPrax 2000, 100).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Allerdings unterliegt eine im Einzelfall vorgenommene Abweichung von dem Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung denselben inhaltlichen Schranken wie eine inhaltlich entsprechende abstrakte Regelung für die Zukunft: Eine Änderung ist nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen und einzelne Wohnungseigentümer aufgrund der Neuregelung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2382; Senat FGPrax 2000, 100).
  • OLG Hamm, 13.10.1989 - 15 W 314/89
    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • AG Kerpen, 18.12.1996 - 15 II 27/96

    Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Dieser Zusammenhang spricht dafür, dass die Überprüfung der Abmahnung nicht anders gestaltet sein kann als diejenige des Veräußerungsverlangens nach § 18 Abs. 1 WEG selbst (so BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 42; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 18, Rdnr. 4; a.A. OLG Düsseldorf DWE 1995, 119).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Eine solche Öffnungsklausel erweitert die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung in wirksamer Weise in einen Bereich, der nach den dispositiven gesetzlichen Vorschriften des WEG einer Vereinbarung (§ 10 WEG) vorbehalten ist (BGH NJW 2000, 3500, 3502).
  • OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96

    Beteiligung an den Kosten einer "baulichen Veränderung" einer

  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Entscheidend kann nur sein, dass die Eigentümerversammlung als das nach der Teilungserklärung dazu berufene Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft die Regelung getroffen hat (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2004, 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04, zitiert nach JURIS).
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