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   OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02   

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https://dejure.org/2003,4509
OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02 (https://dejure.org/2003,4509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.01.2003 - 15 W 406/02 (https://dejure.org/2003,4509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 15 W 406/02 (https://dejure.org/2003,4509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 57

    BGB § 1767
    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1767
    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption; Bestehen eines der natürlichen Generationenfolge entsprechenden Altersunterschiedes zwischen den Adoptionsbeteiligten; Ernsthaftes Motiv der Annehmenden der Übernahme einer dauerhafte Verantwortung ; Junger Mann aus ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Adoption - Eltern-Kind-Verhältnis

  • Judicialis

    BGB § 1767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Volljährigenadoption und ihre Rechtfertigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 124
  • FamRZ 2003, 1867
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 199/96

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLG FamRZ 1996, 183, 184; FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118; OLG Frankfurt NJWE-FER 2000, 56).

    Die Begründung einer solchen, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten, familienbezogenen Beziehung muß Hauptzweck der Volljährigenadoption sein; wirtschaftliche Ziele oder öffentlich-rechtliche Konsequenzen (wie etwa eine günstigere Rechtsstellung für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis) dürfen nur Nebenfolge sein (KG FamRZ 1982, 641; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 295; BayObLG FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118,119; Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl., § 1767, Rdnr. 5).

  • BayObLG, 16.11.1999 - 1Z BR 115/99

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLG FamRZ 1996, 183, 184; FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118; OLG Frankfurt NJWE-FER 2000, 56).

    Die Begründung einer solchen, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten, familienbezogenen Beziehung muß Hauptzweck der Volljährigenadoption sein; wirtschaftliche Ziele oder öffentlich-rechtliche Konsequenzen (wie etwa eine günstigere Rechtsstellung für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis) dürfen nur Nebenfolge sein (KG FamRZ 1982, 641; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 295; BayObLG FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118,119; Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl., § 1767, Rdnr. 5).

  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLG FamRZ 1996, 183, 184; FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118; OLG Frankfurt NJWE-FER 2000, 56).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99

    Anerkennung auch bei geringeren Fallzahlen möglich

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLG FamRZ 1996, 183, 184; FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118; OLG Frankfurt NJWE-FER 2000, 56).
  • BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99

    Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Adoptionsantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Zwischen den Adoptionsbeteiligten besteht ein erheblicher, der natürlicher Generationenfolge entsprechender Altersunterschied (BayObLG NJW-FER 1998, 78; FGPrax 2000, 25).
  • BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 54/02

    Überprüfung der Rechtsanwendung durch Rechtsbeschwerdegericht - sittliche

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Der sittlichen Rechtfertigung der Adoption steht danach nicht entgegen, daß zum Zeitpunkt der Entscheidung das Bedürfnis nach Beistandsgewährung einseitig, sei es auf der Seite des Annehmenden, sei es auf der Seite des Anzunehmenden besteht (BayObLG FGPrax 2002, 223, 224).
  • KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81

    Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02
    Die Begründung einer solchen, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten, familienbezogenen Beziehung muß Hauptzweck der Volljährigenadoption sein; wirtschaftliche Ziele oder öffentlich-rechtliche Konsequenzen (wie etwa eine günstigere Rechtsstellung für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis) dürfen nur Nebenfolge sein (KG FamRZ 1982, 641; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 295; BayObLG FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118,119; Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl., § 1767, Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 29.06.2012 - 2 UF 274/11

    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption; Anforderungen an die Unterhaltung

    Dabei ist nicht erheblich, dass die Annehmende nicht im Haushalt der Anzunehmenden lebt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21.11.1996 - 1Z BR 199/96 - FamRZ 1997, 638; OLG Celle, Beschluss vom 06.10.1994 - 18 W 22/94 - FamRZ 1995, 829) oder entsprechend in die eigene Familie eingebunden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2003 - 15 W 406/02 - FamRZ 2003, 1867).

    Bei der Annahme von Personen vorgerückten Alters sind an die Unterhaltung dauernder persönlicher Beziehungen weniger weitgehende Anforderungen zu stellen als bei der Adoption minderjähriger Kinder, wie auch bei leiblichen Verwandten die Familienbeziehungen sich im Lauf der Jahre zu lockern oder andere Formen anzunehmen pflegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2003 - 15 W 406/02 - FamRZ 2003, 1867).

    Für dieses persönliches Verhältnis muss aber nicht gefordert werden, dass ein Gleichgewicht der beiderseitigen Bedürfnisse besteht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2003 - 15 W 406/02 - FamRZ 2003, 1867).

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05

    Adoption: Sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen

    aa) Bei dem Merkmal der sittlichen Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BayObLG, FamRZ 2005, S. 131 f.; OLG Hamm, FGPrax 2003, S. 124 ff., BayObLGZ 2002, S. 243 ff., 245; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.Rdn. 29 zu § 27 - jeweils m.w.N.), der aufgrund einer wertenden Beurteilung der vom Tatrichter festzustellenden Tatumstände auszufüllen ist (Meyer-Holz, a.a.O., Rdn. 27 zu § 27).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2014 - 9 UF 468/14

    Volljährigenadoption: Prüfung einer sittlichen Rechtfertigung

    Auch wenn die geforderte innere Verbundenheit der Beteiligten zueinander nicht verlangt, dass ein Gleichgewicht der beiderseitigen Bedürfnisse bestehen muss (OLG Hamm FamRZ 2003, 1867), rechtfertigt es den Adoptionsausspruch aber nicht, wenn sich der Annehmende Pflegeleistungen des Anzunehmenden für die Zukunft sichern will (OLG München NJW-RR 2009, 1156).

    Damit wäre aber ein Loyalitätskonflikt für die Annehmende zwischen der Anzunehmenden und der leiblichen Mutter zu befürchten, da sie letztendlich zwei Mal ein Eltern-Kind-Verhältnis leben müsste (OLG Hamm FamRZ 2003, 1867; OLG Hamm FamRZ 2013, 557).

  • OLG Köln, 16.10.2006 - 16 Wx 194/06

    Eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Vorentscheidung durch

    Die Begründung einer dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildeten Beistandsgemeinschaft muss Hauptzweck der Adoption sein; die Beteiligten müssen mit der Adoption vorrangig dieses familienbezogene Motiv verfolgen (OLG Köln, a.a.O.; OLG Hamm, FGPrax 2003, 124, 125 m.w.N.).

    Wenngleich bei der Annahme von Volljährigen weniger weitgehende Anforderungen an die Unterhaltung einer persönlichen Beziehung zu stellen sind, als bei der Adoption minderjähriger Kinder (OLG Hamm, FGPrax 2003, 124, 125), spricht ein weiterer Umstand ebenfalls gegen eine familienähnlich enge Beziehung zwischen den Beteiligten.

  • OLG Köln, 22.01.2003 - 2 U 129/02

    Zustimmung des Erblassers zum Scheidungsbegehren

    Dabei sind die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe nach Maßgabe der §§ 1565 ff. BGB bezogen auf den Zeitpunkt des Erbfalls zu prüfen (BGH, FamRZ 1995, 229; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 124).
  • OLG Hamburg, 08.04.2020 - 2 UF 2/20

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption im Verwandtschaftsverhältnis Onkel -

    Zutreffend ist daher in den Fällen des erst zu erwartenden Eltern-Kind-Verhältnisses für die sittliche Rechtfertigung zu fordern, dass das Motiv für die geplante Entstehung des Eltern-Kind-Verhältnisses familienbezogen sein muss (OLG Hamburg 18.4.2018 - 2 UF 144/17, juris Rn 20; OLG Stuttgart 3.7.2014 - 11 UF 316/13, FamRZ 2015, 592, 593; OLG Nürnberg 4.8.2014 - 9 UF 468/14, FamRZ 2015, 517; BayObLG FamRZ 2001, 118, 119; FamRZ 1993, 236; OLG Hamm FamRZ 2003, 1867, 1868; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 226, 227; OLG Köln FamRZ 1990, 800; OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 832; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 533, 534; KG FamRZ 1982, 641; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 503).
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