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   OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02   

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https://dejure.org/2004,3075
OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02 (https://dejure.org/2004,3075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.03.2004 - 15 W 412/02 (https://dejure.org/2004,3075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. März 2004 - 15 W 412/02 (https://dejure.org/2004,3075)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für ein Verfahren zwischen den Miteigentümern und einem ehemaligen Miteigentümer ; Verpflichtung zur Vorschusszahlungen auf die gemeinschaftlich zu tragenden Lasten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschluß des ...

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter Wohngeldvorschüsse - Vorrang der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss von Bereicherungsansprüchen durch Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 238
  • NZM 2005, 460
  • FGPrax 2004, 269
  • ZMR 2005, 398
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Abgesehen davon, daß Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung nach der neueren Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1999, 3713, 3714) in materieller Hinsicht keine sich wechselseitig ausschließenden, sondern sich ergänzende Anspruchsgründe sind, ist eine Antragsänderung, zu der der Wechsel vom Haupt- zum Hilfsvorbringen grundsätzlich zählt, dann auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zulässig, wenn das Hilfsvorbringen bereits in der Beschwerdeinstanz erfolgt ist und das Beschwerdegericht hierüber entschieden hat (§§ 27 Abs. 1 S. 2 FGG, 559 Abs. 1 ZPO).

    Nach einhelliger Auffassung entsteht die Verpflichtung zur Vorschußzahlungen auf die gemäß § 16 Abs. 2 WEG gemeinschaftlich zu tragenden Lasten erst durch die Beschlußfassung der Gemeinschaft über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 5 WEG (BGH NJW 1996, 725, 726; 1999, 3713, 3714).

  • OLG Hamm, 08.05.1998 - 15 W 83/98

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Zutreffend ist der rechtliche Ansatz, daß die Zahlung von Wohngeldvorschüssen rechtsgrundlos erfolgt, wenn es an wirksamen Beschlüssen zu dem jeweiligen Wirtschaftsplan fehlt (vgl. BGH MDR 1993, 342, 343; Senat FGPrax 1998, 173f).

    Der Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1993, 338) bereits entschieden, daß Vorschußzahlungen, die auf der Grundlage eines später für unwirksam erklärten Wirtschaftsplans geleistet wurden, keine selbstständigen, gegen die einzelnen Miteigentümer durchsetzbaren Bereicherungsansprüche begründen (vgl. Senat FGPrax 1998, 173).

  • KG, 31.01.2000 - 24 W 7323/98
    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Der Anteil am Verwaltungsvermögen, in welchem die Vorschußzahlungen aufgehen, geht nämlich mit dem Wohnungseigentum auf den Erwerber über, so daß der vormalige Eigentümer weder die Abrechnung noch die Auszahlung eines Guthabens verlangen kann (KG FGPrax 2000, 94f = NZM 2000, 830; KGR 2001, 228, 230; Engelhardt aaO).
  • BGH, 16.03.1983 - VIII ZR 346/81

    Kaufmannseigenschaft des Betreibers eines Lichtspieltheaters

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Soweit der Bundesgerichtshof den Rechtsgedanken des § 427 BGB entsprechend auf Bereicherungsansprüche gegen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angewandt hat, wenn die Leistung im Rahmen eines nichtigen Vertrages oder zur Begründung eines Vertrages erbracht wurden, und aus der Sicht des Leistenden ein vertragliches Gesamtschuldverhältnis begründet werden sollte (BGH NJW 1985, 1828; 1983, 1905, 1907f), ergibt sich hieraus für die vorliegende Fallkonstellation nichts anderes.
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Die Vorschrift des § 426 BGB wird im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer durch das Wirtschaftswesen der Eigentümergemeinschaft, wie es sich aus den §§ 16, 28 WEG ergibt, verdrängt (BGH NJW 1988, 1910, 1911).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87

    Darlegungslast im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Diese findet ihre Grenzen bei solchen Tatsachen, die ihrer Natur nach am ehesten von einem Beteiligten vorgetragen werden können (BGH NJW 1988, 1839, 1840; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1994, 396f).
  • KG, 30.11.1990 - 24 W 3939/90

    Gerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegen Dritte ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Eine Ausnahme ist nur für den Fall zu machen, daß ein Miteigentümer eine gemeinschaftliche Schuld unmittelbar im Außenverhältnis über seinen Anteil hinaus direkt begleicht, da der Vorrang der §§ 16, 28 WEG vom Regelfall der Begleichung gemeinschaftlicher Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsvermögen ausgeht (BGH NJW 1990, 2386; KG NJW-RR 1991, 402).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Eine Ausnahme ist nur für den Fall zu machen, daß ein Miteigentümer eine gemeinschaftliche Schuld unmittelbar im Außenverhältnis über seinen Anteil hinaus direkt begleicht, da der Vorrang der §§ 16, 28 WEG vom Regelfall der Begleichung gemeinschaftlicher Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsvermögen ausgeht (BGH NJW 1990, 2386; KG NJW-RR 1991, 402).
  • OLG Hamm, 03.10.1980 - 11 U 60/80
    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Sind mehrere Personen als Empfänger einer rechtsgrundlosen Leistung anzusehen, so ist ihre gesamtschuldnerische Verpflichtung nach § 812 BGB nicht die Regel, sondern die Ausnahme, die eines besonderen Rechtsgrundes bedarf, insbesondere kann eine solche nicht ohne weiteres aus § 427 BGB hergeleitet werden (OLG Hamm (11.28) NJW 1981, 877, 878; HK/Schulze, BGB, 3. Aufl. § 427 Rdn. 2).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Zutreffend ist der rechtliche Ansatz, daß die Zahlung von Wohngeldvorschüssen rechtsgrundlos erfolgt, wenn es an wirksamen Beschlüssen zu dem jeweiligen Wirtschaftsplan fehlt (vgl. BGH MDR 1993, 342, 343; Senat FGPrax 1998, 173f).
  • KG, 16.11.1992 - 24 W 1940/92

    Geordnetes Zahlungswesen und Abrechnungswesen als Bestandteil der ordnungsgemäßen

  • BGH, 12.11.1984 - II ZR 96/84

    Bereicherungsanspruch wegen Nichterfüllung von Getränkeabnahmevertrag durch

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93

    Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung

  • BayObLG, 18.07.2002 - 2Z BR 148/01

    Entstehung der Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers - Verpflichtung durch

  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83; BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83; BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83; BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 15 W 385/06

    Aufwendungsersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verband der

    Nach dem sich aus den §§ 16, 28 WEG ergebenden Finanzsystem der Wohnungseigentümergemeinschaft und deren Rechnungswesen, das die Vorschriften des BGB über den Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB wegen rechtsgrundloser Zahlung von Wohngeldvorschüssen ebenso wie den Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB solcher Miteigentümer, die über das Gemeinschaftsvermögen für andere in Vorlage getreten sind, verdrängt (BGH NJW 1988, 1910; Senat FGPrax 2004, 269, 271 = NJW-RR 2005, 238 = ZMR 2005, 398), stehen einem Wohnungseigentümer nach dem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft nachwirkende Ansprüche auf Abrechnung eingezahlter Beitragsvorschüsse und Auszahlung von Guthaben nicht zu.

    Der Senat hat daher schon in seiner bereits genannten Entscheidung (FGPrax 2004, 269, 270 = NJW-RR 2005, 238) ausgeführt, dass der Vorrang der §§ 16, 28 WEG vom Regelfall der Begleichung gemeinschaftlicher Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsvermögen ausgeht (vgl. BGHZ 111, 148 = NJW 1990, 2386), der hier eben nicht vorliegt.

  • OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06

    WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung

    Denn nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des KG (NJW-RR 1993, 338)und des Senats (FGPrax 1998, 173; FGPrax 2004, 269) wird ein solcher Erstattungsanspruch durch das Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft überlagert: Ein Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundloser Vorauszahlung kommt nur in dem Umfang in Betracht, in dem durch die feststellende Wirkung der durch Eigentümerbeschluss genehmigten Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen ein Guthaben des betreffenden Wohnungseigentümers ausgewiesen wird.
  • LG München I, 09.08.2013 - 1 S 11673/13

    Keine Rückforderung von "rechtsgrundlosen" Beiträgen!

    Grundsätzlich kann ein Wohnungseigentümer eine Wohngeldüberzahlung aufgrund des Vorrangs des Innenausgleichs über die Jahresabrechnung nicht gemäß § 812 I 1 Fall 1 BGB zurückfordern (OLG Köln ZMR 2007, 642; OLG Hamm NZM 2005, 460; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 20 a.E.; Elzer, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Klagepartei führt der Vorrang des Innenausgleichs - wie er etwa in der Entscheidung OLG Hamm vom 25.03.2004, 15 W 412/02, ZMR 2005, 398 ff. dargestellt wurde- auch nicht dazu, dass bei einer versehentlichen Zahlung von Wohngeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Rückforderung des leistenden Eigentümers von vornherein ausgeschlossen wäre.

  • OLG Köln, 22.11.2006 - 16 Wx 215/06

    Keine Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch einzelne

    Selbständige durchsetzbare Bereichungsansprüche können deshalb in diesem Verhältnis nicht entstehen (vgl. OLG Hamm, NZM 2005, 460, 462; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 93, 94; KG, NJW-RR 1999, 338; ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9.Aufl. § 28 Rdnr. 111; Bärmann /Pick, WEG, 16. Aufl., § 28 Rdnr. 31).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2022 - 25 S 74/21

    Ungültig erklärter Beschluss über Jahresabrechnung: Gibt es

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln, ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83; BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Die von dem Bundesgerichtshof ausdrücklich als zutreffend bezeichneten Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2005, 238) und des Kammergerichts (NJW-RR 1999, 92) haben insoweit gerade für Zahlungen auf einen nicht wirksam beschlossenen Wirtschaftsplan bzw. eine Sonderumlage einen Anspruch aus § 812 BGB abgelehnt.

  • AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14

    Jahresabrechnung im Beschlussanfechtungsverfahren

    Ein Rückforderungsanspruch steht dem einzelnen Wohnungseigentümer nur dann zu, wenn eine beschlossene Jahresabrechnung für ihn ein entsprechendes Guthaben ausweist (Spielbauer in Spielbauer/Then 3. Aufl. WEG-Kommentar § 28 Rn. 83; OLG Köln vom 22.11.2006 - 16 Wx215/06, ZMR 2007, 642; OLG Hamm vom 25.03.2004 - 15 Wx 412/02, ZMR 2005, 398).
  • AG Augsburg, 17.04.2013 - 30 C 5735/12

    Wohnungseigentum: Rückzahlungsanspruch des Wohnungseigentümers gegen die

    Insoweit ist die streitgegenständliche Situation derjenigen, die der Entscheidung des OLG Hamm vom 25.03.2004, Az. 15 W 412/02, zu Grunde lag (hier wurden Wohngeldvorschüsse geleistet, ohne dass ein wirksam beschlossener Wirtschaftsplan vorlag) vergleichbar.
  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    Fehlt es an wirksamen Beschlüssen zu dem jeweiligen Wirtschaftsplan, ist die Zahlung von Wohngeldvorschüssen rechtsgrundlos (OLG Hamm ZMR 2005, 398/399; BGH ZMR 1993, 176/179).
  • AG Neuss, 19.12.2012 - 91 C 3589/12

    Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Hausgelder zulässig?

    Selbständige durchsetzbare Bereicherungsansprüche können deshalb in diesem Verhältnis nicht entstehen ( OLG Hamm, NZM 2005, 460, 462; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 93, 94; KG, NJW-RR 1999, 338).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem

  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
  • AG Duisburg, 13.08.2012 - 75a C 28/12

    Bereicherungsrechtliche Rückzahlungsansprüche bei Zahlung von Hausgeld ohne

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