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   OLG Hamm, 19.09.2012 - I-15 W 420/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38002
OLG Hamm, 19.09.2012 - I-15 W 420/11 (https://dejure.org/2012,38002)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2012 - I-15 W 420/11 (https://dejure.org/2012,38002)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2012 - I-15 W 420/11 (https://dejure.org/2012,38002)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2247 Abs. 1
    Formwirksamkeit privatschriftlichen Testaments auf mehreren losen Blättern nur bei erkennbarer Einheitlichkeit der Erklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247 Abs. 1
    Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen Testaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Einzelne lose Blätter, die nicht unterschrieben sind, stellen kein Testament dar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine wirksame Ergänzung eines Testaments durch ein "Zusatzvermächtnis" ohne Unterschrift

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erbrecht - Wann ist ein privatschriftliches Testament wegen fehlender Unterschrift unwirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist ein Testament auf mehreren Blättern wirksam, wenn nur die letzte Seite unterschrieben ist?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lose Blattsammlung als wirksames Testament?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 28
  • FamRZ 2013, 907
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11
    Sind die eigenhändigen Nachträge nach der Testamentserrichtung oder auf einem besonderen Blatt hergestellt und enthalten sie eine weitere letztwillige Verfügung, bedürfen die Nachträge der nochmaligen Unterzeichnung durch den Erblasser (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1975, 287; Senat FamRZ 1995, 246), es sei denn, es handelt sich lediglich um Klarstellungen oder Berichtigungen von Schreibfehlern (Hagena in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage § 2247 Rn. 37).
  • BayObLG, 29.07.2004 - 1Z BR 39/04

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11
    Das Gesetz verlangt keine Einheit der Errichtungshandlung (BayObLG FamRZ 2005, 1012; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11
    Sind die eigenhändigen Nachträge nach der Testamentserrichtung oder auf einem besonderen Blatt hergestellt und enthalten sie eine weitere letztwillige Verfügung, bedürfen die Nachträge der nochmaligen Unterzeichnung durch den Erblasser (BGH NJW 1974, 1083; BayObLG FamRZ 1975, 287; Senat FamRZ 1995, 246), es sei denn, es handelt sich lediglich um Klarstellungen oder Berichtigungen von Schreibfehlern (Hagena in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage § 2247 Rn. 37).
  • OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81

    Begründetheit einer zulässigen Beschwerde; Einziehung eines Erbscheines durch ein

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11
    Inhaltliche Verknüpfungen der Anordnungen allein können das Formerfordernis - anders als bei nachträglichen Verfügungen auf demselben Blatt oder Bogen nicht ersetzen (vgl. u.a. BGH NJW 1983, 689; Senat - Beschluss vom 06.09.1982, 15 W 149/81 = MDR 1983, 131).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01

    Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11
    Der Erblasser kann das von ihm als früheres Testament Niedergeschriebene ganz oder zum Teil zum Bestandteil eines neuen Testaments machen; aus der Gesamturkunde muss hervorgehen, dass die einzelnen Blätter ein einziges untrennbares Ganzes sein sollen, somit eine einheitliche Willenserklärung enthalten (vgl. u.a.: OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 653).
  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Ein solcher Zusammenhang des von dem Erblasser unterschriebenen Schriftstücks mit dem von dem Zeugen K. gesondert erstellten und unterschriebenen Schriftstück ist insofern zweifelsfrei gegeben, als die schriftliche Erklärung des Zeugen K. sowohl das Datum wie auch die Uhrzeit des von dem Erblasser unterschriebenen Schriftstück aufweist, das Schriftbild sowie das Schreibmaterial (vgl. OLG Hamm FamRZ 2013, 907, 908) identisch mit der vom Erblasser unterschriebenen Erklärung ist und inhaltlich an die (auf dem anderen Blatt) niedergelegte und genehmigte letztwillige Verfügung des Erblassers anknüpft (" Der Text auf der anderen Seite wurde von RA K. geschrieben ").
  • KG, 28.03.2017 - 6 W 97/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Formwirksamkeit eines auf zwei unverbundenen

    Gleichwohl genügt die Unterschrift der Erblasserin auf der zweiten Seite für die Einhaltung der Form des §§ 2247 Abs. 1 BGB, denn die Zusammengehörigkeit des Textes auf den beiden Seiten ergibt sich aus der fortlaufenden Nummerierung im Text und den angegebenen Seitenzahlen auf dem Testament (vgl. OLG Hamm, ZErb 2013, 14 ff -zitiert nach juris: Rdnr. 9 m. w. Nachw.).
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