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   OLG Hamm, 25.02.2003 - 15 W 43/03   

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https://dejure.org/2003,8697
OLG Hamm, 25.02.2003 - 15 W 43/03 (https://dejure.org/2003,8697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2003 - 15 W 43/03 (https://dejure.org/2003,8697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 15 W 43/03 (https://dejure.org/2003,8697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftverschonung durch Stellung eines ersten Asylantrags nach Anordnung der Sicherungshaft; Monatsfrist für Zeitraum zwischen unerlaubter Einreise und wirksame Antragstellung beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge; Einfluß der Anordnung der ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4; ; AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erster Asylantrag nach Anordnung der Sicherungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 143
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 20.01.1986 - 16 Wx 111/85

    Wohnungseigentümerversammlung; Stimmenthaltung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2003 - 15 W 43/03
    Denn bei der Entscheidung des OLG Düsseldorf handelt es sich nicht um eine auf weitere Beschwerde ergangene Entscheidung im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG, sondern um einen nach dieser Vorschrift erlassenen Vorlagebeschluß, der seinerseits keine Vorlagepflicht auslöst (BayObLG WE 1991, 293, 294; OLG Köln NJW-RR 1986, 698, 699; OLG Frankfurt StAZ 1969, 154, 157).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 20 W 297/03

    Asylverfahren: Erlöschen der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung bei Verstoß gegen

    Die Streitfrage, welche Bedeutung das Gebot unverzüglicher Antragstellung in § 13 Abs. 3 Satz 2 AsylVfg im Hinblick auf die Monatsfrist des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 AsylVfG für die Frage der Haftfortdauer im Falle der Haft nach § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG hat (vgl. zu der Streitfrage auch OLG Hamm Beschluss vom 25. Februar 2003 in der Sache 15 W 43/03 = FGPrax 2003, 143 = JMBL. NW 2003, 180), ist hier nicht entscheidungserheblich.
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