Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.07.2001 - 15 W 444/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2237
OLG Hamm, 03.07.2001 - 15 W 444/00 (https://dejure.org/2001,2237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2001 - 15 W 444/00 (https://dejure.org/2001,2237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 15 W 444/00 (https://dejure.org/2001,2237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hausordnung; Regelung; Kinderwagen; Inhaltliche Unbestimmtheit; Nichtigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kein Abstellen von Kinderwagen im Hausflur

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur gestattet.

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 5 Nr. 1 (Abstellen von Kinderwagen im Hausflur)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3 § 5 Nr. 1
    Wohnungseigentum - Hausordnung - Abstellen von Kinderwagen im Hausflur - "vorübergehend"

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 3 § 5 Nr. 1
    Wohnungseigentum - Hausordnung - Abstellen von Kinderwagen im Hausflur - "vorübergehend"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der vollständigen Verbannung von Kinderwagen aus dem Hausflur einer Wohnanlage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeitlich begrenztes Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur erlaubt - Zur Nachtzeit muss ein Kinderwagen jedoch aus dem Hausflur entfernt und in der eigenen Wohnung oder dem Keller untergebracht werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kinderwagen dürfen im Hausflur stehen // Abstellen eines Kinderwagens "sozialüblich und selbstverständlich"

Verfahrensgang

  • LG Essen - 2 T 159/00
  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 15 W 444/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 10
  • NZM 2001, 1084
  • FGPrax 2001, 226
  • ZMR 2001, 1006
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 15 W 444/00
    Jedoch ist bei einem Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften § 134 BGB nicht anwendbar, weil deren Überwachung den Baubehörden obliegt, die etwaigen Verboten durch verwaltungsrechtliche Maßnahmen Nachdruck verleihen kann; daneben hat die zivilrechtliche Nichtigkeit keinen Platz (vgl. BGHZ 75, 366 [368]; Münch.Komm.- Mayer-Maly/Armbruster, BGB, 4. Aufl., § 134 Rn. 86; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 134 Rn. 16).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 141/99

    Formelle Beteiligung aller Wohnungseigentümer erst durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 15 W 444/00
    Sie ist wie eine Grundbucheintragung objektiv und normativ auszulegen, wobei Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses nur herangezogen werden dürfen, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1998, 3713, 3714; BayObLG ZMR 2000, 115).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 15 W 444/00
    Hat ein Antrag in der Eigentümerversammlung keine Mehrheit gefunden, so liegt ein Nichtbeschluß vor, der keinerlei Wirkung hat und daher auch nicht der Anfechtung unterliegt (BayObLGZ 1996, 256 - FGPrax 1997, 19).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 15 W 444/00
    Sie ist wie eine Grundbucheintragung objektiv und normativ auszulegen, wobei Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses nur herangezogen werden dürfen, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1998, 3713, 3714; BayObLG ZMR 2000, 115).
  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 106/21

    Beeinträchtigung oder Erschwerung des Zugangs zum Sondereigentum durch

    Ein Beschluss, der an das gemeinschaftliche Eigentum anknüpfende öffentlich-rechtliche Pflichten nach der Landesbauordnung missachtet, kann anfechtbar oder nichtig sein (vgl. Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 23 Rn. 125); die Nichtigkeit kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn die verletzte Norm gerade dem Schutz der Wohnungseigentümer dient (vgl. Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 23 Rn. 160; aA [nur baupolizeiliches Einschreiten] OLG Hamm, NZM 2001, 1084, 1085; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 84).

    Dies ändert nämlich nichts an den öffentlich-rechtlichen Pflichten des Grundstückseigentümers (unzutreffend insoweit OLG Hamm, NZM 2001, 1084, 1085 zum Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus; LG Köln, ZMR 2014, 541, 543; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 84).

  • LG Berlin, 05.05.2013 - 55 S 52/12

    Inhaltlich unbestimmte WEG-Beschlüsse sind nichtig!

    Nur zur Anfechtbarkeit führt es hingegen, wenn der Beschluss eine durchführbare Regelung noch erkennen lässt (OLG Hamm ZWE 2002, 44).
  • LG Köln, 25.07.2013 - 1 S 201/12

    Müssen die Erdgeschossmieter abends die Eingangstür abschließen?

    Daneben hat die zivilrechtliche Nichtigkeit keinen Platz (BGH, NJW 1980, 775; OLG Hamm, FGPrax 2001, 226).
  • AG Dortmund, 12.11.2015 - 514 C 71/14

    Wann liegt ein hinreichend bestimmter Beschluss über die Jahresabrechnung vor?

    Fehlt einem Eigentümerbeschluss die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit, so führt dieser Mangel dann zur Nichtigkeit, wenn die Unbestimmtheit auf einer inhaltlichen Widersprüchlichkeit beruht bzw. der Beschluss eine konkret durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lässt (BGH, Beschluss vom 10.091998 - V ZB 11/98, NJW 1998, 3713; BayObLG, Beschluss vom 10.12.1998 - 2Z BR 99/98, ZMR 1999, 271; OLG Hamm, Beschluss vom 3.7.2001 - 15 W 444/00, NZM 2001, 1084; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2004 - 15 W 129/04, ZMR 2005, 306; LG München I, Urteil vom 11.12.2014 - 36 S 152/14, BeckRS 2015, 07505; AG München, Urteil vom 04.11.2009 - 482 C 360/09, ZMR 2010, 325; Grziwotz in: Erman, BGB, 14. Auflage 2014, § 23 WEG, Rdnr. 6; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 WEG, Rdnr. 163 ff.; Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG § 23, Rn. 31).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer Bezug auf ein bestimmtes Ereignis oder einen bestimmten Gegenstand, so erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass der in Bezug genommene Gegenstand mit hinreichender Sicherheit bestimmbar ist (BayObLG WuM 1993, 707; WuM 1995, 62, 63; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 499 (501); OLG Hamm ZWE 2002, 44, 46).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2005 - 8 U 588/04

    Kaufrecht: Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen falscher Angabe der

    Denn deren Überwachung obliegt den Baubehörden, die etwaigen Verboten durch verwaltungsrechtliche Maßnahmen Nachdruck verleihen können; daneben hat die zivilrechtliche Nichtigkeit keinen Platz (vgl. OLG Hamm, FG-Prax 2001, 226/227).
  • OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04

    Übergang eines Wiederherstellungsanspruchs auf den Sonderrechtsnachfolger;

    Fehlt einem Eigentümerbeschluss die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit, so führt dieser Mangel dann zur Nichtigkeit, wenn die Unbestimmtheit auf einer inhaltlichen Widersprüchlichkeit beruht bzw. der Beschluss eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lässt (vgl. BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3715; Senat OLG NJW-RR 1986, 500; NZM 2001, 1084; BayObLG ZMR 1999, 271; MK/BGB-Engelhardt, a.a.O., Rdn. 17; Staudinger/Bub, BGB 12. Bearb., § 23 WEG Rdn. 256 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht