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   OLG Hamm, 21.02.2014 - I-15 W 46/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31468
OLG Hamm, 21.02.2014 - I-15 W 46/14 (https://dejure.org/2014,31468)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2014 - I-15 W 46/14 (https://dejure.org/2014,31468)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - I-15 W 46/14 (https://dejure.org/2014,31468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Übertragung des Verfahrens, Richter, Rechtspfleger

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Übertragung des Verfahrens, Richter, Rechtspfleger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Erteilung eines Erbscheins auf Grund gesetzlicher Erbfolge bei Formunwirksamkeit eines Testaments

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 69; RPflG § 16 Abs. 2
    Zuständiggkeit des Rechtspflegers für die Erteilung eines Erbscheins auf Grund gesetzlicher Erbfolge bei Formunwirksamkeit eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Einzeltestament als unvollständiges gemeinschaftliches Ehegattentestament

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auslegung des Erblasserwillens - Unwirksames Ehegatten- ist kein Einzeltestament

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über Erbscheinsantrag kann unter Umständen dem Rechtspfleger übertragen werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unvollständiges gemeinschaftliches Testament ist kein Einzeltestament

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ein nur von einem Ehepartner unterschriebenes gemeinschaftliches Testament ist kein Einzeltestament

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entscheidung über Erbscheinsantrag kann unter Umständen dem Rechtspfleger übertragen werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein unvollständiges Ehegattentestament als wirksames Einzeltestament zu behandeln und wann nicht?

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Ehegattentestament

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ehegattentestament mit nur einer Unterschrift ist kein Einzeltestament

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein - Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist bei fehlender Unterschrift eines Ehepartners nicht immer als formwirksames Einzeltestament anzusehen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Das unvollständige Ehegattentestament

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Umdeutung eines formunwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein formwirksames Einzeltestament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 523
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.06.2000 - 1Z BR 40/00

    Von nur einem Ehegatten unterschriebenes gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2014 - 15 W 46/14
    Entscheidend ist, ob der durch Auslegung zu ermittelnde Wille des Erblassers dahin geht, dass seine Verfügungen, die er als gemeinschaftliches Ehegattentestament entworfen hatte, unabhängig vom Beitritt des anderen Ehepartners gelten sollen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1370; BayObLG FamRZ 2001, 518).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.1998 - 13 U 69/98
    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2014 - 15 W 46/14
    Entscheidend ist, ob der durch Auslegung zu ermittelnde Wille des Erblassers dahin geht, dass seine Verfügungen, die er als gemeinschaftliches Ehegattentestament entworfen hatte, unabhängig vom Beitritt des anderen Ehepartners gelten sollen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1370; BayObLG FamRZ 2001, 518).
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