Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.08.2017

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - I-15 W 47/17   

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https://dejure.org/2017,39879
OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - I-15 W 47/17 (https://dejure.org/2017,39879)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2017 - I-15 W 47/17 (https://dejure.org/2017,39879)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - I-15 W 47/17 (https://dejure.org/2017,39879)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. VV RVG
    Terminsgebühr auch bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 28.02.2017 - 6 W 12/17
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - 15 W 47/17
    Es entspricht - soweit ersichtlich - der einheitlichen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Terminsgebühr für die beteiligten Anwälte entsteht, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren ergeht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 1735; vgl. OLG Zweibrücken, NJOZ 2015, 188, OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250).

    Der betreffenden Rechtsprechung schließt sich der Senat im Ergebnis, nicht aber in der rechtlichen Begründung an (vgl. zum Folgenden auch die überzeugende Kritik von Schneider in der Anmerkung zu OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250):.

  • OLG Zweibrücken, 06.08.2014 - 6 W 34/14

    Erfallen der Terminsgebühr bei Entscheidung durch Anerkenntnisurteil im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - 15 W 47/17
    Es entspricht - soweit ersichtlich - der einheitlichen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Terminsgebühr für die beteiligten Anwälte entsteht, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren ergeht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 1735; vgl. OLG Zweibrücken, NJOZ 2015, 188, OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250).
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - 15 W 47/17
    3 III Alt. 3, Nr. 3104 VV-RVG (vgl. BGH, NJW 2012, 459), wonach es insoweit ausreicht, dass eine mündliche Verhandlung bloß möglich ist und die Parteien ("abstrakt") eine solche erzwingen können.
  • OLG Stuttgart, 17.05.2005 - 8 W 183/05

    Gebührenrecht: Entstehung einer 1,2-Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2017 - 15 W 47/17
    Es entspricht - soweit ersichtlich - der einheitlichen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Terminsgebühr für die beteiligten Anwälte entsteht, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren ergeht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 1735; vgl. OLG Zweibrücken, NJOZ 2015, 188, OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250).
  • BGH, 07.05.2020 - V ZB 110/19

    Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs als ausreichend für

    a) Nach überwiegender Meinung ist für das einstweilige Verfügungsverfahren nach §§ 935 ff. ZPO eine mündliche Verhandlung "vorgeschrieben" im Sinne von Nr. 3104 Abs. 1 VV RVG (OLG Düsseldorf, AGS 2017, 559, 560; OLG Oldenburg, NJW 2017, 1250 Rn. 13; OLG Zweibrücken, AGS 2015, 16; AG Hildesheim, AGS 2009, 24; Thiel, AGS 2017, 177; Schneider, AGS 2017, 560; ders. NJW 2018, 523, 525; Hansens, RVGreport 2018, 19, 20; AnwK-RVG/Onderka/N. Schneider, RVG, 8. Aufl., VV 3104 Rn. 24; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 922 Rn. 28 a.E., § 937 Rn. 3 f.).

    Dies werde mittelbar durch die Vorschrift des § 937 Abs. 2 ZPO bestätigt, wonach dem Gericht nur ausnahmsweise unter den dort normierten engen Voraussetzungen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren gestattet sei (OLG Düsseldorf, AGS 2017, 559, 560; Thiel, AGS 2017, 177; Schneider, AGS 2017, 560; ders. NJW 2018, 523, 525; Hansens, RVGreport 2018, 19, 20, vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 922 Rn. 28 a.E., § 937 Rn. 3 f.; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 16. Aufl., § 937 Rn. 4).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35455
OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17 (https://dejure.org/2017,35455)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.08.2017 - 15 W 47/17 (https://dejure.org/2017,35455)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. August 2017 - 15 W 47/17 (https://dejure.org/2017,35455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 14.04.2016 - 15 U 193/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Präsidenten der

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17
    Der Senat hat insofern schon eine Dauer von 1 ½ Jahren als schädlich angesehen (Senat v. 14.04.2016 - 15 U 193/15, juris Tz. 24).
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17
    Faktisch liegt eine Form der Selbstwiderlegung vor, weil der Betroffene zeigt, dass er offenbar über lange Zeit hinweg mit der Äußerung/Berichterstattung durchaus leben konnte (vgl. allg. dazu auch BGH v. 07.12.1976 - VI ZR 272/75, juris, Tz. 18 und für Zuwarten allg. auch kritisch Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kap. 14, Rn. 130).
  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17
    Wegen seines die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) verdrängenden Effekts ist zwar der Begriff der Schmähkritik dabei anerkanntermaßen eng zu verstehen (BVerfG v. 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14, GRUR 2017, 841; v. 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15, NJW 2016, 2870 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17
    Nach der Rechtsprechung ist Geldentschädigung nämlich nur zuzubilligen, wenn eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann, etwa durch Verweis auf die ideelle Genugtuung durch einen Unterlassungstitel und die Möglichkeit, ihn im Vollstreckungsverfahren durchzusetzen usw. (vgl. etwa BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, NJW-RR 2017, 879 Tz. 10 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17
    So liegt der Fall hier aber gerade nicht: Zwar ist den persönlichkeitsverletzenden Äußerungen zu Ziff. 1 a) bis c) nicht jedwede Breitenwirkung in der Öffentlichkeit abzusprechen wie bei einem regelmäßig schon allein deswegen keine Geldentschädigung erfordernden Beleidigung im persönlichem Umfeld (für Beleidigung im SMS-Verkehr BGH v. 24.05.2016 - VI ZR 496/15, MMR 2016, 849 Tz. 10), doch ist andererseits die Abrufbarkeit im Internet nicht ein generell mehr oder weniger zwingend für eine Entschädigungspflicht streitendes Kriterium (siehe auch BGH v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, MMR 2015, 137 Tz. 53).
  • BGH, 24.05.2016 - VI ZR 496/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Geldentschädigungsanspruch bei

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17
    So liegt der Fall hier aber gerade nicht: Zwar ist den persönlichkeitsverletzenden Äußerungen zu Ziff. 1 a) bis c) nicht jedwede Breitenwirkung in der Öffentlichkeit abzusprechen wie bei einem regelmäßig schon allein deswegen keine Geldentschädigung erfordernden Beleidigung im persönlichem Umfeld (für Beleidigung im SMS-Verkehr BGH v. 24.05.2016 - VI ZR 496/15, MMR 2016, 849 Tz. 10), doch ist andererseits die Abrufbarkeit im Internet nicht ein generell mehr oder weniger zwingend für eine Entschädigungspflicht streitendes Kriterium (siehe auch BGH v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, MMR 2015, 137 Tz. 53).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17
    Wegen seines die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) verdrängenden Effekts ist zwar der Begriff der Schmähkritik dabei anerkanntermaßen eng zu verstehen (BVerfG v. 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14, GRUR 2017, 841; v. 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15, NJW 2016, 2870 m.w.N.).
  • LG Berlin, 18.03.2008 - 27 O 884/07

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Ausschluss eines Geldentschädigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17
    Insofern ist aber anerkannt, dass das Bedürfnis für eine Geldentschädigung durch langes Zuwarten jedenfalls bis an die Verjährungsgrenze heran entfallen kann bzw. zumindest deutlich geringer wird, wenn - wie hier - dafür kein vernünftiger Grund angegeben wird (vgl. selbst bei einem Zuwarten wegen eines noch laufendem Strafverfahrens gegen den Äußernden LG Berlin v. 18.03.2008 - 27 O 884/07, BeckRS 2009, 00130; dem folgend Fricke , in Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 22 Rn. 31).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17
    Selbst wenn man in Rechnung stellen würde, dass diese Äußerungen vielleicht Ausdruck einer spontanen Äußerung im Zusammenhang mit einer emotionalen Auseinandersetzung sein mögen, wie es etwa in dem von dem Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall "durchgeknallte Staatsanwältin" der Fall gewesen ist (BVerfG v. 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04, NJW 2009, S. 3016), ist zumindest auch in Rechnung zu stellen, dass es dort um eine strafrechtliche Verurteilung und nicht - wie hier - nur um einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch ging (zu diesem Aspekt BVerfG v. 11.12.2013 - 1 BvR 194/13, NJW 2014, 764) und dass vorliegend der Boden jedweder sachlicher Auseinandersetzung von Seiten des Antragsgegners eindeutig verlassen worden ist und hier agiert worden ist, um den Antragsteller als Person verächtlich zu machen.
  • OLG Celle, 20.12.2012 - 4 W 212/12

    Zulässigkeit neuen Vorbringens im Verfahren über die Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17
    Die Frist des § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO begründet richtigerweise keine absolute Ausschlussfrist und erfordert keinen neuen PKH-Antrag (statt aller OLG Celle v. 20.12.2012 - 4 W 212/12, MDR 2013, 364; Musielak/Voit/ Fischer , ZPO, 14. Aufl. 2017, § 118 Rn. 10 m.w.N.), so dass dahinstehen mag, ob nicht das erstinstanzliche Vorbringen bereits ausreichend gewesen wäre.
  • BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen

    Der Senat hat bei der Geldentschädigung jedenfalls ein Zuwarten von fast drei Jahren als schädlich angesehen (Senat v. 21.08.2017 - 15 W 47/17, n.v.); aber im Einzelfall auch durchaus schon eine Dauer von knapp einem Jahr (Senat v. 01.09.2016 - 15 U 60/16, BeckRS 2016, 126280).
  • LG Karlsruhe, 23.11.2018 - 6 O 71/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schonungslose Kritik an der Präsentation eines

    Vorliegend ist damit entscheidend zu berücksichtigen, dass zwischen den streitgegenständlichen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen und der Klageerhebung ein Zeitraum von immerhin fast zwei Jahren lag, in welchem die Klägerinnen die Verbreitung des Beitrages nicht weiter beanstandet haben (vgl. zum Wegfall einer Geldentschädigung bei Zuwarten mit gerichtlichen Schritten: OLG Köln, Beschluss vom 21.08.2017 - 15 W 47/17, juris Urteil vom 14.04.2016 - 15 U 193/15, juris).
  • LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17

    Klage von Max Strauß nur teilweise erfolgreich

    Das OLG Köln hat insofern schon eine Dauer von knapp einem Jahr (Urteil vom 01.09.2016 - 15 U 60/16 - n.v.), von 1 ½ Jahren (Urteil vom 14.04.2016 - 15 U 193/15, juris Rn. 24) sowie jedenfalls von drei Jahren (Urteil vom 21.08.2017 - 15 W 47/17, n.v.) als schädlich angesehen.
  • OLG Dresden, 30.07.2018 - 4 U 620/18

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des

    Insofern ist anerkannt, dass das Bedürfnis für eine Geldentschädigung durch langes Zuwarten zumindest geringer werden kann, wenn - wie hier - dafür kein vernünftiger Grund angegeben wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. August 2017 - 15 W 47/17 -, Rn. 7, m.w.N. - juris).
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