Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.05.1997 - 15 W 47/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9245
OLG Dresden, 05.05.1997 - 15 W 47/97 (https://dejure.org/1997,9245)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.05.1997 - 15 W 47/97 (https://dejure.org/1997,9245)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - 15 W 47/97 (https://dejure.org/1997,9245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KostO § 145 Abs. 3
    Begriff des Erforderns

Verfahrensgang

  • LG Chemnitz - 11 T 189/95
  • OLG Dresden, 05.05.1997 - 15 W 47/97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14

    Notarkosten: Voraussetzungen für das Entstehen einer Entwurfsgebühr

    Maßgeblich ist, ob der den Entwurf Erfordernde wissen oder zumindest damit rechnen musste, dass für die Aushändigung des Entwurfs auch dann von ihm Gebühren verlangt werden können, wenn es nicht zur Beurkundung kommt (KG FGPrax 03, 188, 189; OLG Dresden, JurBüro 1999, 42; OLG Stuttgart, DNotZ 1986, 761; OLG Köln OLGR 1999, 235; BeckOK/Neie, KostR, § 145 Rn. 47 f. [Stand 15.3.2013]; Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, § 145 Rn. 31 [Stand: April 2007]; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., Rn. 54).
  • OLG Hamm, 18.07.2013 - 15 W 88/13

    Testamentarischer Ersatzerbe ist kein Nacherbe

    Dementsprechend hat der Senat bereits nach dem bisherigen Recht in einer vergleichbaren Verfahrenssituation eine Beschwerdebefugnis (bisher in § 20 Abs. 1 FGG geregelt) bejaht (Beschl. v. 27.05.1997 - 15 W 47/1997).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11

    Notarkosten: Vergütung des Entwurfs eines nicht beurkundungsbedürftigen

    Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01

    Kosten des Notars: Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im

    Zur Annahme eines rechtsgeschäftlichen Auftrags zur Aushändigung reicht daher die bloße Äußerung des Wunsches, den Urkundsentwurf vor der Beurkundung schon einmal zur Ansicht oder zur Besprechung mit den Auftraggebern zu erhalten, regelmäßig nicht aus (vgl. zu Vorstehendem Senat DNotZ 1973, 305; 1975, 755; nicht veröffentl. Beschluss vom 12. April 2001 - 1 W 7382/99; BayObLG JurBüro 1979, 1052 und DNotZ 1994, 701; OLG Dresden JurBüro 1999, 42; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, a.a.O. § 145 Rdn. 50 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht