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   OLG Hamm, 30.12.2015 - I-15 W 536/15   

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https://dejure.org/2015,44167
OLG Hamm, 30.12.2015 - I-15 W 536/15 (https://dejure.org/2015,44167)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.12.2015 - I-15 W 536/15 (https://dejure.org/2015,44167)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - I-15 W 536/15 (https://dejure.org/2015,44167)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Nachverpfändungserklärung

  • ra.de
  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Formerfordernis für Nachverpfändungserklärung einer Grundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ZPO § 800; BeurkG § 13a
    Formerfordernis einer Nachverpfändungserklärung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5 ; ZPO § 800 ; BeurkG § 13a
    Anforderungen an eine Nachverpfändungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - GT - 24069
  • OLG Hamm, 30.12.2015 - I-15 W 536/15
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 27/13

    Grundbuchverfahren zur Eintragung einer Nachverpfändungserklärung: Tatsächliche

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.2015 - 15 W 536/15
    Die vom Grundbuchrechtspfleger vermisste Regelung zur Fälligkeit der Grundschuld - die im übrigen auch nicht in der Bezugsurkunde enthalten ist - ergibt sich mangels ausdrücklicher Regelung aus der gesetzlichen Bestimmung des § 1193 Abs. 1 BGB (vgl. dazu auch BGH MDR 2014, 647).
  • OLG Braunschweig, 15.07.2019 - 1 W 12/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes; Verweisung auf eine

    aa) Gemäß § 13a BeurkG kann eine beurkundungspflichtige Erklärung auch dadurch beurkundet werden, dass auf eine andere notarielle Erklärung verwiesen wird; durch eine solche Verweisung wird eine andere notarielle Niederschrift in das Schriftstück inkorporiert; sie gilt als in der Niederschrift selbst enthalten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2002 - 3 Wx 321/02 -, FGPrax 2003, S. 88 [89] m.w.N; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - 15 W 536/15 -, FGPrax 2016, S. 108).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20

    Angaben zum Zinsbeginn eines verzinslichen Grundpfandrechts in Anträgen und

    Während nach der wohl überwiegenden Ansicht in der Kommentarliteratur (u. a. Wolfsteiner in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 6; Geimer in Zöller, ZPO, seit der 32. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 11; Munzig in KEHE Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 19 GBO, Rn. 72; Krauß in Bauer / Schaub, GBO, 4. Aufl., AT D, Rn. 125) für die Eintragung eines solchen Vermerks allein die Bewilligung des Inhabers des belasteten Rechts im Sinne des § 19 GBO genügen soll, die in der Form des § 29 GBO - also auch durch öffentlich beglaubigte Urkunde - nachgewiesen werden kann, sieht die Rechtsprechung regelmäßig auch das Vorliegen einer wirksamen Unterwerfungserklärung im Sinne des § 800 ZPO, welche nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in einer von einem deutschen Gericht oder Notar aufgenommenen Urkunde erklärt werden muss, vom Prüfungsumfang des Grundbuchamtes umfasst (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 30.06.1983, Az. V ZB 20/82; Tz. 12 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2015, Az. I-15 W 536/15; KG Berlin, Beschluss vom 14.01.2013, Az. 1 W 3/13 und 1 W 4/13, jeweils zitiert nach juris; …
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