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   OLG Hamm, 30.06.2017 - I-15 W 54/17   

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https://dejure.org/2017,35566
OLG Hamm, 30.06.2017 - I-15 W 54/17 (https://dejure.org/2017,35566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2017 - I-15 W 54/17 (https://dejure.org/2017,35566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - I-15 W 54/17 (https://dejure.org/2017,35566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Grundschuld zur Absicherung der darlehensweisen Gewährung von Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten der Beurkundung einer Grundschuld zur Absicherung darlehensweise gewährter Sozilahilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 280
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 22.07.2003 - 15 W 58/03

    Zum Ansatz der Beurkundungsgebühr nach § 38 Abs. 2 Nr. 5a KostO gegenüber Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2017 - 15 W 54/17
    Die Kammer hat sich in der Begründung des Beschlusses maßgeblich den Erwägungen des Senats im Beschluss vom 22. Juli 2003 angeschlossen (15 W 58/03, veröffentlicht u.a. in FGPrax 2003, 286).

    Im Hinblick auf die Vorgängervorschrift des § 143 Abs. 2 KostO hat der Senat in seinem Beschluss vom 22. Juli 2003 (15 W 58/03) folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvL 6/82

    Verfassungsmäßgkeit der Befreiung Sozialhilfeempfänger von bestimmten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2017 - 15 W 54/17
    Die - dem § 143 Abs. 2 S.2 KostO wortgleiche - Vorschrift der Vorbemerkung 2 Abs. 2 S.2 KV GNotKG trägt den Bedenken, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 14. Mai 1985 (BVerfGE 69, 373) gegenüber dem weiter gefassten § 144 KostO a.F. geäußert hatte, Rechnung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21

    Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundpfandrecht - dingliche

    Dies gilt für die im Gerichts- und Notarkostengesetz bestimmten Gerichtskosten ebenso wie für Beurkundungs- und Beglaubigungskosten bezüglich Urkunden, die im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer nach dem Zweiten Buch vorgesehenen Leistung benötigt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2017 - 15 W 54/17 -, juris, m.w.N.; (Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 64 SGB X (Stand: 22.05.2020), Rn. 49).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.10.2019 - L 5 AS 365/19

    SGB II - Einstweiliger Rechtsschutz für die KdUH, hier: unabweisbare Aufwendungen

    Für die an sich anfallenden Gerichts- und Notargebühren gilt die Gebührenbefreiung des § 64 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X; vgl. Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2017 - 15 W 54/17, I-15 W 54/17 -, juris Rn. 12 ff.).
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