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   OLG Hamm, 13.03.2003 - 15 W 56/03   

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https://dejure.org/2003,6977
OLG Hamm, 13.03.2003 - 15 W 56/03 (https://dejure.org/2003,6977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2003 - 15 W 56/03 (https://dejure.org/2003,6977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2003 - 15 W 56/03 (https://dejure.org/2003,6977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Betroffenheit des Beschwerdeführers in subjektivem Recht; Löschung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ; Erforderlichkeit eines unmittelbareren, nachteiligen Eingriffs in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht; ...

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 144 a

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 99 (Leitsatz)

    FGG §§ 20 Abs. 1, 144 a
    Beschwerdebefugnis bei Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 185
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.06.2023 - II ZB 18/22

    Beschwerdeberechtigung eines Gesellschaftsgläubigers nach Verweigerung der

    Ein allgemeines Recht eines Gläubigers, zur Erleichterung der Verwirklichung seines Forderungsrechts bestimmte Eintragungen im Handelsregister herbeizuführen oder zu untersagen, besteht nicht (BayObLG, ZIP 2001, 568, 569 mwN; vgl. schon KG, Beschluss vom 23. April 1906, Jahrbuch für Entscheidungen des Kammergerichts in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit u.a., KGJ 33, A 140, A 142; auch OLG Hamm, NJOZ 2003, 2402, 2403 f.; Sternal/Jokisch, FamFG, 21. Aufl., § 59 Rn. 90; BeckOK FamFG/Otto, Stand 2.4.2023, § 395 Rn. 53, § 399 Rn. 52; Haußleiter/ Schemmann, FamFG, 2. Aufl., § 394 Rn. 22; Bahrenfuss/Steup, FamFG, 3. Aufl., § 394 Rn. 25; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Teil 7 Rn. 2451).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2022 - 3 W 21/22

    Handelsregister: Beschwerdeberechtigung eines Gesellschaftsgläubigers

    Vielmehr ist sie insoweit als Gläubigerin und damit als Dritte anzusehen, weshalb es dabei zu verbleiben hat, dass sie nicht beschwerdeberechtigt ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. März 2003, Az.: 15 W 56/03, zit. n. Juris, dort Rdnr. 11; Otto, in: BeckOK FamFG, 43. Ed. 1. Jul. 2022, § 395 FamFG, Rdnr. 53).
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