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   OLG Hamm, 09.11.2011 - I-15 W 635/10   

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OLG Hamm, 09.11.2011 - I-15 W 635/10 (https://dejure.org/2011,20010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2011 - I-15 W 635/10 (https://dejure.org/2011,20010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2011 - I-15 W 635/10 (https://dejure.org/2011,20010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 69; ZPO § 533
    Zur Möglichkeit von Hilfsanträgen im Beschwerdeverfahren nach FamFG (hier: Erbscheinsverfahren)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines erstmals im Beschwerdeverfahren gestellten Hilfsantrags auf Erteilung eines Erbscheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 69; ZPO § 533
    Zulässigkeit eines erstmals im Beschwerdeverfahren gestellten Hilfsantrags auf Erteilung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 23
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 24.03.1998 - 16 T 21120/96
    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2011 - 15 W 635/10
    Allerdings entsprach es unter Geltung des FGG einhelliger Auffassung, dass das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren einer strengen Bindung an den Erbscheinsantrag unterliegt und ein Hilfsantrag oder eine Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz daher nicht mehr wirksam angebracht werden kann (BayObLG 1998, 798; FamRZ 1999, 61; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188; OLG Köln OLGZ 1994, 334 ; ebenso zum neuen Recht - aber in einer Hilfserwägung - OLG Dresden ZErb 2011, 249).
  • OLG Brandenburg, 19.03.1998 - 10 Wx 7/97

    Weitere Beschwerde in einem Erbscheinverfahren; Anzuwendendes Recht bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2011 - 15 W 635/10
    Allerdings entsprach es unter Geltung des FGG einhelliger Auffassung, dass das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren einer strengen Bindung an den Erbscheinsantrag unterliegt und ein Hilfsantrag oder eine Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz daher nicht mehr wirksam angebracht werden kann (BayObLG 1998, 798; FamRZ 1999, 61; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188; OLG Köln OLGZ 1994, 334 ; ebenso zum neuen Recht - aber in einer Hilfserwägung - OLG Dresden ZErb 2011, 249).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 26/93

    Erbscheinsverfahren; Echtes FGG-Verfahren; Beschwerdeinstanz; Hilfsantrag ;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2011 - 15 W 635/10
    Allerdings entsprach es unter Geltung des FGG einhelliger Auffassung, dass das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren einer strengen Bindung an den Erbscheinsantrag unterliegt und ein Hilfsantrag oder eine Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz daher nicht mehr wirksam angebracht werden kann (BayObLG 1998, 798; FamRZ 1999, 61; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188; OLG Köln OLGZ 1994, 334 ; ebenso zum neuen Recht - aber in einer Hilfserwägung - OLG Dresden ZErb 2011, 249).
  • OLG Dresden, 31.01.2011 - 17 W 84/11

    Erbrecht; Zwangsvollstreckungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2011 - 15 W 635/10
    Allerdings entsprach es unter Geltung des FGG einhelliger Auffassung, dass das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren einer strengen Bindung an den Erbscheinsantrag unterliegt und ein Hilfsantrag oder eine Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz daher nicht mehr wirksam angebracht werden kann (BayObLG 1998, 798; FamRZ 1999, 61; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188; OLG Köln OLGZ 1994, 334 ; ebenso zum neuen Recht - aber in einer Hilfserwägung - OLG Dresden ZErb 2011, 249).
  • OLG Hamm, 07.07.2015 - 15 W 329/14

    Zulässigkeit des sog. Nachschiebens von Gründen für die Anfechtung der

    Dieser überkommenen Auffassung hat der Senat in seinem Beschluss vom 09.11.2011 (15 W 635/10 = FamRZ 2012, 321-323 = FGPrax 2012, 23) hinsichtlich des Rechtszustandes nach Inkrafttreten des FamFG (mit Einschränkungen) eine Absage erteilt.
  • OLG Hamm, 01.04.2020 - 15 W 479/19

    Ehegattentestament statt Erbvertrag bei frei widerruflicher gegenseitiger

    Den erst in der Beschwerdeinstanz hilfsweise gestellten Erbscheinsantrag erachtet der Senat in Fortführung seiner Rechtsprechung (Beschluss vom 9.11.2011 - 15 W 635/10 = FGPrax 2012, 321) für zulässig.
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