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   OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01   

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https://dejure.org/2001,1893
OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01 (https://dejure.org/2001,1893)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2001 - 15 W 66/01 (https://dejure.org/2001,1893)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2001 - 15 W 66/01 (https://dejure.org/2001,1893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Naher Angehöriger; Zwangsversteigerung; Wichtiger Grund; Grundschuld; Wohnungseigentum

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verhinderung der Zwangsversteigerung, weil sie das Leben der Bewohnerin gefährdet

  • Judicialis

    ZPO § 765 a; ; ZPO § 568

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 765a § 568
    Vollstreckungsschutz - wichtiger Grund - Gefahr für Leib und Leben naher Angehöriger - Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1303
  • Rpfleger 2001, 508
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG NJW 1979, 2607; 1994, 1272; 1994, 1719; 1998, 295) gebietet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG eine ganz besonders gewissenhafte Prüfung der Voraussetzungen des § 765 a ZPO, wenn nach dem Vortrag des Schuldners eine schwerwiegende Gefährdung seines Lebens oder seiner Gesundheit zu besorgen ist.
  • EuGH, 13.01.1994 - C-376/92

    Metro / Cartier

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01
    Dem gleichgestellt ist eine schwerwiegende Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit naher Angehörige des Schuldners (vgl. OLG Köln NJW 1994, 643; Zöller/Gummer, a.a.O., Rdn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94

    Aussetzung der Zwangsräumung bei einem 70jährigen Mieter wegen Suizidgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG NJW 1979, 2607; 1994, 1272; 1994, 1719; 1998, 295) gebietet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG eine ganz besonders gewissenhafte Prüfung der Voraussetzungen des § 765 a ZPO, wenn nach dem Vortrag des Schuldners eine schwerwiegende Gefährdung seines Lebens oder seiner Gesundheit zu besorgen ist.
  • OLG Brandenburg, 11.10.2000 - 8 W 207/00

    Vollstreckungsschutz bei schwerwiegender Gefährdung von Leben oder Gesundheit;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01
    Solche Beeinträchtigungen müssen nicht erst auftreten, wenn es zur Erteilung des Zuschlages oder zur Anordnung der Räumung kommt (so auch OLG Brandenburg, Rpfleger 2001, 91).
  • OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 21/94

    Vollstreckungsschutz nur gegen konkrete Maßnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01
    Anders als das OLG Köln (NJW 1994, 1743) ist der Senat jedoch nicht der Auffassung, daß eine solche konkrete Vollstreckungsmaßnahme erst die Erteilung des Zuschlages oder die Räumung aufgrund des Zuschlags sei, da nur diese Maßnahmen einen konkreten Eingriff in den Lebensbereich des Schuldners bzw. dessen Angehöriger bedeute, dessen Wirkungen im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände entsprechend der erforderlichen Interessenabwägung eine sittenwidrige Härte begründen könne.
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01
    Ein solcher Verfahrensmangel liegt dann vor, wenn das Landgericht bei seiner Entscheidung wesentliche Grundsätze des Beschwerdeverfahrens verletzt hat (BVerfG NJW 1979, 538; Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 568 Rdn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.09.1997 - 1 BvR 1147/97

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG NJW 1979, 2607; 1994, 1272; 1994, 1719; 1998, 295) gebietet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG eine ganz besonders gewissenhafte Prüfung der Voraussetzungen des § 765 a ZPO, wenn nach dem Vortrag des Schuldners eine schwerwiegende Gefährdung seines Lebens oder seiner Gesundheit zu besorgen ist.
  • OLG Hamm, 08.09.1978 - 15 W 196/78
    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01
    Die sofortige weitere Beschwerde ist aber als Verfahrenszweitbeschwerde zulässig (vgl. dazu Senat NJW 1979, 170 = Rpfleger 1979, 32).
  • BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2001 - 15 W 66/01
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG NJW 1979, 2607; 1994, 1272; 1994, 1719; 1998, 295) gebietet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG eine ganz besonders gewissenhafte Prüfung der Voraussetzungen des § 765 a ZPO, wenn nach dem Vortrag des Schuldners eine schwerwiegende Gefährdung seines Lebens oder seiner Gesundheit zu besorgen ist.
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Besteht im Fall einer Zwangsräumung bei einem nahen Angehörigen des Schuldners eine Suizidgefahr, ist diese bei der Anwendung des § 765a ZPO in gleicher Weise wie eine beim Schuldner selbst bestehende Gefahr zu berücksichtigen (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1994, 81; OLG Köln NJW 1994, 1743; OLG Hamm Rpfleger 2001, 508; OLG Saarbrücken Rpfleger 2003, 37, 38).
  • LG Mühlhausen, 31.07.2017 - 1 T 42/16

    Vollstreckungsschutzantrag kann jederzeit während des Verfahrens gestellt werden!

    Es trifft zu, dass die Durchführung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens als solches noch keine sittenwidrige Härte im Sinn des § 765a Abs. 1 ZPO darstellt, selbst wenn es sich um eine Zwangsversteigerung wegen einer geringen Forderung handelt (vgl. BGH v. 25.06.2004 - IXa ZB 267/03, NJW 2004, 3635, 3636; OLG Hamm v. 26.03.2001 - 15 W 66/01).

    Dass es jedoch stets einer Maßnahme im Sinn des OLG Köln bedürfte, lässt sich so nicht vertreten (vgl. OLG Brandenburg v. 11.10.2000 - 8 W 207/00; OLG Hamm v. 26.03.2001 - 15 W 66/01).

  • OLG Celle, 28.11.2002 - 4 W 219/02

    Weitere sofortige Beschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren ; Statthaftigkeit

    Schließlich wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass auch in der Sache - anders als in dem von dem Oberlandesgericht Hamm zu 15 W 66/01 entschiedenen Fall - nach dem Zuschlagsbeschluss und dem damit originär begründeten Eigentum der Meistbietenden - die gemäß § 765 a ZPO am 3. September 2002 beantragte einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahren für 6 Monate ohnehin ins Leere ginge.
  • LG Mönchengladbach, 14.12.2005 - 5 T 112/05

    Zwangsversteigerung, Suizidgefahr, Auflagen

    Eine sittenwidrige Härte im Sinne des § 765a ZPO kann im Einzelfall bereits in der Anordnung der Zwangsversteigerung zu sehen sein und nicht erst in der Erteilung des Zuschlags oder gar der Räumung (OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2001 - 15 W 66/01, Rpfleger 2001, 508).
  • LG Augsburg, 14.08.2020 - 874 T 4539/19

    Abgelehnter Rechtspfleger, Ablehnung des Rechtspflegers, Zuschlagsbeschluß,

    Es wurde zudem auf die Entscheidungen OLG Hamm, Az. 15 W 66/01 und BVerfG, Az. 1 BvR 1002/01, Bezug genommen.
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