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   OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07   

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https://dejure.org/2007,4562
OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07 (https://dejure.org/2007,4562)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2007 - 15 W 7/07 (https://dejure.org/2007,4562)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2007 - 15 W 7/07 (https://dejure.org/2007,4562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Falle der fehlenden Sachkenntnis einer Partei und der fehlenden Möglichkeit eines sachgerechten Vortrags dieser Partei; Vorliegen der Prozessbezogenheit eines Gutachtens bei Zuwarten einer Partei nach Erstellung ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lw.com PDF, S. 4 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten im Bauprozess

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten im Bauprozess (IBR 2008, 62)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1450
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07
    Damit soll verhindert werden, dass eine Partei ihre allgemeinen Unkosten oder prozessfremde Kosten auf den Gegner abzuwälzen versucht und so den Prozess verteuert (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, zitiert nach Juris Rn. 9 = MDR 2003, 413; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, zitiert nach Juris Rn. 6 = NJW 2006, 2415).

    Darüber hinaus muss der Auftrag an den Privatsachverständigen im konkreten Fall auch notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung sein (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 aaO. Rn. 12; Beschluss vom 23. Mai 2006 aaO. Rn. 9; Werner/Pastor, Bauprozess, 11. Auflage, Rn. 166).

    Die Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bestimmt sich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 aaO. Rn. 13; Beschluss vom 23. Mai 2006 aaO. Rn. 10; Werner-Pastor aaO.).

    a) Die Nachtragsgutachten des Sachverständigen Sch. vom 20. April und 29. Juli 2004 sowie das Gutachten des Sachverständigen St. vom 10. Mai 2004 sind schon deswegen prozessbezogen, weil zum Zeitpunkt der Beauftragung die Klägerin bereits Klage angedroht hatte (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 aaO. Rn. 11; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 aaO. Rn. 8; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. März 2007 - 15 W 90/06).

    Vielmehr sollten diese Privatgutachten nicht nur einer etwaigen außergerichtlichen Schadensfeststellung dienen, sondern auch die Position der Beklagten in dem ihnen angedrohten Rechtsstreit stützen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 aaO.).

    Prozessbezogenheit kann auch vorliegen, wenn die Partei nach Erstellung des Gutachtens noch einen gewissen Zeitraum zuwartet, etwa um die Prozessaussichten abschließend zu prüfen oder noch einen letzten gütlichen Einigungsversuch zu unternehmen (OLG Karlsruhe aaO. Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 aaO. Rn. 8).

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07
    Damit soll verhindert werden, dass eine Partei ihre allgemeinen Unkosten oder prozessfremde Kosten auf den Gegner abzuwälzen versucht und so den Prozess verteuert (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, zitiert nach Juris Rn. 9 = MDR 2003, 413; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, zitiert nach Juris Rn. 6 = NJW 2006, 2415).

    Darüber hinaus muss der Auftrag an den Privatsachverständigen im konkreten Fall auch notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung sein (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 aaO. Rn. 12; Beschluss vom 23. Mai 2006 aaO. Rn. 9; Werner/Pastor, Bauprozess, 11. Auflage, Rn. 166).

    Die Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bestimmt sich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 aaO. Rn. 13; Beschluss vom 23. Mai 2006 aaO. Rn. 10; Werner-Pastor aaO.).

    a) Die Nachtragsgutachten des Sachverständigen Sch. vom 20. April und 29. Juli 2004 sowie das Gutachten des Sachverständigen St. vom 10. Mai 2004 sind schon deswegen prozessbezogen, weil zum Zeitpunkt der Beauftragung die Klägerin bereits Klage angedroht hatte (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 aaO. Rn. 11; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 aaO. Rn. 8; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. März 2007 - 15 W 90/06).

  • OLG Karlsruhe, 19.03.2007 - 15 W 90/06

    Kostenfestsetzung: Pflicht der unterlegenen Partei zur Erstattung der Kosten für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07
    a) Die Nachtragsgutachten des Sachverständigen Sch. vom 20. April und 29. Juli 2004 sowie das Gutachten des Sachverständigen St. vom 10. Mai 2004 sind schon deswegen prozessbezogen, weil zum Zeitpunkt der Beauftragung die Klägerin bereits Klage angedroht hatte (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 aaO. Rn. 11; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 aaO. Rn. 8; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. März 2007 - 15 W 90/06).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2003 - 21 W 33/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07
    Das eingeholte Privatgutachten muss damit den Streitgegenstand des Bauprozesses betreffen (BGH aaO.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. Juli 2003 - 21 W 33/03, zitiert nach Juris Rn. 10; Werner/Pastor aaO. Rn. 167).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 21 U 180/15

    Rechtsfolgen der Geltendmachung mangelbedingten Schadensersatzes gem. § 634 Nr. 4

    Ersatzfähig sind solche Aufwendungen, wenn der Besteller diese für erforderlich halten durfte bzw. der Auftrag an den Sachverständigen auch zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (vgl. Senat, Urteil vom 12.10.2010 - 21 U 194/09 - BauR 2011, 1183f; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007 - 15 W 7/07 - DS 2008, 233 = BauR 2007, 1450).
  • OLG Stuttgart, 25.05.2011 - 9 U 122/10

    Bauträgervertrag: Anforderungen an die Darlegung der Anspruchshöhe bei

    Ersatzfähig sind die Aufwendungen, wenn der Besteller diese Aufwendungen für erforderlich halten durfte bzw. der Auftrag an den Sachverständigen auch zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (OLG Karlsruhe BauR 2007, 1450).
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 25 W 94/13

    Gewährung eines Kostenvorschusses an den PKH-Anwalt für ein Privatgutachten

    Die Rechtsprechung hat die Erstattungsfähigkeit prozessbegleitender Privatgutachten aber dann bejaht, wenn es darum geht, ein gerichtliches Gutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2001, AZ: 8 W 481/01, Tz. 6, sowie Beschluss vom 11.07.2007, AZ: 8 W 265/07 Rdnr. 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.06.2001, AZ: 4 W 2053/01, Tz. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2007, AZ: 14 W 608/07, Tz. 5; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2008, AZ: 2 W 148/08, Tz. 3) oder wenn eine Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen, Beweisangriffe abzuwehren oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.1997, AZ: 10 W 21/97 Tz. 4; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.06.2001, AZ: 4 W 2053/01, Tz. 14; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.08.2006, AZ: 10 W 52/06, Tz. 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2007, AZ: 14 W 608/07, Tz. 5; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2008, AZ: 2 W 148/08, Tz. 3) oder wenn die Einholung des Gutachtens der Wiederherstellung der Waffengleichheit dient (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007, AZ: 8 W 265/07, Tz. 11; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.08.2006, AZ: 10 W 52/06, Tz. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007, AZ: 15 W 7/07 Tz. 9).
  • KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten

    Unter diesem Blickpunkt kommt eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens unter anderem dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (BGH, Beschluss v. 23.05.2006 - VI ZB 7/05 - und v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, OLG Karlsruhe, Beschluss v. 26.03.2007 - 15 W 7/07; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss v. 07.01.2010 - 2 W 97/09 - alles zitiert nach juris).

    Die Kosten eines während des Rechtsstreits von einer Partei eingeholten, prozessbegleitenden Privatgutachtens können ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit erstattungsfähig sein, so wenn dadurch die fachunkundige Partei erst in die Lage versetzt wird, die bei der Gegenseite bestehende Sachkenntnis ausgleichen zu können (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 26.03.2007 - 15 W 7/07; vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.03.1977 - 20 W 186/77; OLG Hamm, Entscheidung v. 24.07.1969 - 15 W 138/69; zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 86/17

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Avalbürgschaft und eines

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Gesichtspunkt der Waffengleichheit die Einholung eines Privatgutachtens gebietet (OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1450; OLG München, NJW 1972, 2273 [OLG München 15.06.1972 - 11 W 1242/72] ; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 613 [OLG Zweibrücken 11.12.1996 - 3 W 152/96] ; MüKo-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91 Rn. 160), vor allem ob die Partei infolge fehlender Sachkenntnis ohne das Gutachten zu sachgerechtem Vortrag nicht in der Lage wäre (BGH, NJW 2003, 1398, 1399 [BGH 17.12.2002 - VI ZB 56/02] m.w.N.; NJW 2006, 2415, 2416 [BGH 23.05.2006 - VI ZB 7/05] ; Thomas/Putzo, § 91 Rn. 49) oder ob sie über eigene Sachkunde verfügt, die eine sachverständige Beratung nicht erforderlich erscheinen lässt, um etwa einem für sie ungünstigen Gerichtsgutachten entgegentreten zu können (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 318; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 314; OLG Köln, JurBüro 2014, 371).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung erachtet - ungeachtet aller Unterschiede im Detail - derartige Kosten ausnahmsweise für erstattungsfähig, soweit sie mit einem konkreten, bevorstehenden Rechtsstreit in einer unmittelbaren Beziehung stehen, also prozessbezogen sind und den Streitgegenstand betreffen (OLG Karlsruhe vom 26.3.2007 BauR 2007, 1450; Herget in Zöller, ZPO, § 91 Rn. 13 unter Stichwort Privatgutachten m. w. N.; Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 91 Rn. 158).
  • LG München I, 02.07.2008 - 18 O 21458/07

    Bauträgervertrag: Wirksamkeit der Klausel über die Abnahme des

    Die Kosten des zur Mangelfeststellung und Feststellung der Folgeschäden sowie der erforderlichen Sanierungsarbeiten herangezogenen Sachverständigen ... in Höhe von 2.369,89 Euro und 487, 31 Euro (Anlagen K 9 und K 10) sind zu erstatten (vgl. Werner/Pastor, 11. Auflage Rz. 1690; IBR 2008, 62).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 102/07

    Bauvertrag: Erstattung von Kosten der Ersatzvornahme und Vorschusszahlung wegen

    Die Voraussetzung der Erforderlichkeit sachverständiger Beratung ist vorliegend schon unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" zu bejahen, weil der fachunkundige Kläger sich im Rechtsstreit einem Fachbetrieb für Dachdeckerarbeiten gegenüber sah (vgl. zur "Waffengleichheit" OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007, 15 W 7/07 = BauR 2007, 1450, 1451).
  • OLG Frankfurt, 27.12.2023 - 18 W 133/23

    Wann sind die Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens

    So kann die Einholung eines Parteigutachtens erforderlich sein, wenn die Partei das Sachverständigengutachten zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit" benötigt, wenn der Gegner seinerseits ein Privatgutachten eingeholt hat (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.) oder wenn die fachunkundige Partei erst durch das Gutachten in die Lage versetzt wird, die bei der Gegenseite bestehende Sachkenntnis ausgleichen zu können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007 - 15 W 7/07, BauR 2007, 1450 ff.).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 18 W 175/11

    Kostenfestsetzung: Kosten für elektronische Reproduktion

    Ausnahmen kommen nur dann in Betracht, wenn das Privatgutachten zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit" erforderlich ist, weil der Gegner seinerseits ein Privatgutachten eingeholt hat (vgl. OLG Stuttgart a. a. O.) oder die fachunkundige Partei erst durch das Gutachten in die Lage versetzt wird, die bei der Gegenseite bestehende Sachkenntnis ausgleichen zu können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007, Az.: 15 W 7/07, BauR 2007, 1450-1452 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 21 W 11/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16

    Kostenfestsetzungsverfahren -Erstattungsfähigkeit Privatgutachten

  • LG Traunstein, 30.07.2020 - 3 O 4291/15

    Kostenerstattung für Privatgutachten

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