Rechtsprechung
KG, 25.05.2004 - 15 W 73/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen eine Ablehnungsentscheidung nach Rechtskraft der Hauptsache; Fehlen des Rechtsschutzinteresses; Nachträgliches Entfallen des Rechtsschutzinteresses für ein Ablehnungsersuchen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3; ZPO § 97 Abs. 1; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1
Zum fehlenden Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde gegen eine Ablehnungsentscheidung nach Rechtskraft der Hauptsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.01.2004 - 8 O 381/03
- KG, 25.05.2004 - 15 W 73/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 04.07.1985 - 6 W 105/85
Auszug aus KG, 25.05.2004 - 15 W 73/04
Nach anderer Auffassung erlischt das Rechtsschutzinteresse stets mit Erlass der Instanz beendenden Entscheidung (OLG Frankfurt, MDR 1985, 1032;… Feiber, in: Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 47 Rdnr. 5). - KG, 01.12.1987 - 11 W 6384/87
Auszug aus KG, 25.05.2004 - 15 W 73/04
Einige Gerichte gehen in diesen Fällen grundsätzlich von einem fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnungsentscheidung aus (KG, MDR 1988, 237 m. w. N.).
- KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer …
Zwar geht der Senat mit der wohl herrschenden Meinung in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass mit dem vollständigen Abschluss der Instanz unter Mitwirkung des abgelehnten Richters das Rechtsschutzinteresse für ein Ablehnungsersuchen und damit auch für eine Beschwerde jedenfalls dann entfällt, wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache ebenfalls ein Rechtsmittel statthaft ist (Beschluss vom 25.04.2004 - 15 W 73/04, KGR Berlin 2004, 554; Beschluss vom 05.11.2004 - 15 W 105/04, MDR 2005, 890 jeweils mit weiteren Nachweisen). - KG, 05.11.2004 - 15 W 105/04
Beschwerde gegen eine Richterablehnungsentscheidung: Rechtsschutzinteresse bei …
Der Senat nimmt den hier zur Entscheidung stehenden Sachverhalt zum Anlass, sich der zuletzt genannten Auffassung anzuschließen (noch offen gelassen im Senatbeschluss vom 25. Mai 2004 - 15 W 73/04), wonach der Ablehnungsgrund in den genannten Fällen mit dem gegen das abschließende Urteil statthaften Rechtsmittel geltend zu machen ist.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04
Im Rahmen des § 22 WEG kommt es nicht darauf an, wie die bauliche Veränderung im gegenwärtigen Moment genutzt wird, sondern allein darauf, welche Nutzung sie bestimmungsgemäß ermöglicht (BayObLG NZM 2003, 242; OLG Karlsruhe NZM 1999, 36;… Engelhardt, aaO; wohl auch BGH NJW-RR 2001, 1016; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096).Ein die bauliche Veränderung genehmigender Mehrheitsbeschluss kann jedoch, ebenso wie ein Beschluss hinsichtlich der Beseitigung solcher Veränderungen, bestandskräftig und damit für alle Miteigentümer bindend werden, da der Gemeinschaft nicht die notwendige Beschlusskompetenz fehlt (OLG Köln NJW-RR 2001, 1096; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60f;… Engelhardt, aaO, Rdn.6 m.w.N.).Diese Bindungswirkung begründet dann die Duldungspflicht im Sinne des § 1004 Abs. 2 BGB.
- OLG Karlsruhe, 12.10.1998 - 11 Wx 49/98
Aufsägen des Balkongeländers und Einrichtung eines Durchganges einschließlich der …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04
Im Rahmen des § 22 WEG kommt es nicht darauf an, wie die bauliche Veränderung im gegenwärtigen Moment genutzt wird, sondern allein darauf, welche Nutzung sie bestimmungsgemäß ermöglicht (BayObLG NZM 2003, 242; OLG Karlsruhe NZM 1999, 36;… Engelhardt, aaO; wohl auch BGH NJW-RR 2001, 1016; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096). - OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04
Ein die bauliche Veränderung genehmigender Mehrheitsbeschluss kann jedoch, ebenso wie ein Beschluss hinsichtlich der Beseitigung solcher Veränderungen, bestandskräftig und damit für alle Miteigentümer bindend werden, da der Gemeinschaft nicht die notwendige Beschlusskompetenz fehlt (OLG Köln NJW-RR 2001, 1096; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60f;… Engelhardt, aaO, Rdn.6 m.w.N.).Diese Bindungswirkung begründet dann die Duldungspflicht im Sinne des § 1004 Abs. 2 BGB.
- BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 9/94
Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der eine bauliche Veränderung …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04
Dies ist für die Annahme eines Nachteils hinreichend, da dieser keine wesentliche Beeinträchtigung voraussetzt, sondern nur dann zu verneinen ist, wenn die Beeinträchtigung ganz unerheblich ist (BayObLG NJW-RR 1994, 1169). - BGH, 10.05.2001 - V ZB 4/01
Nutzung eines Spitzbodens; Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04
Im Rahmen des § 22 WEG kommt es nicht darauf an, wie die bauliche Veränderung im gegenwärtigen Moment genutzt wird, sondern allein darauf, welche Nutzung sie bestimmungsgemäß ermöglicht (BayObLG NZM 2003, 242; OLG Karlsruhe NZM 1999, 36;… Engelhardt, aaO; wohl auch BGH NJW-RR 2001, 1016; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096). - BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 86/02
Umgestaltung der Grundstücksoberfläche als bauliche Veränderung der …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04
Im Rahmen des § 22 WEG kommt es nicht darauf an, wie die bauliche Veränderung im gegenwärtigen Moment genutzt wird, sondern allein darauf, welche Nutzung sie bestimmungsgemäß ermöglicht (BayObLG NZM 2003, 242; OLG Karlsruhe NZM 1999, 36;… Engelhardt, aaO; wohl auch BGH NJW-RR 2001, 1016; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096). - BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 182/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während rechtshängigen Verfahrens - Verpachtung …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04
Als bauliche Veränderung scheiden vielmehr nur solche Veränderungen aus, die von vorneherein kurzfristiger Natur bzw. auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 2002, 949f). - BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 153/03
Bekanntgabe eines Abstimmungsergebnisses als Beschlussfeststellung - …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04
Die aus dem weiteren Protokollinhalt ersicht1ichen Bedenken des Versammlungsleiters gegen das Zustandekommen eines Beschlusses, stehen der Annahme einer konkludenten Feststellung entgegen (vgl. hierzu BayObLG ZMR 2004, 446f). - BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04
Konstitutive Voraussetzung des Zustandekommens eines Eigentümerbeschlusses ist neben einer entsprechenden Stimmabgabe der Mehrheit der anwesenden Eigentümer grundsätz1ich die Feststellung durch den Versammlungsleiter, dass und mit welchem Inhalt der Beschluss zustande gekommen ist (BGH NJW 2001, 3339ff).