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   OLG Hamm, 07.02.2014 - 15 W 82/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34857
OLG Hamm, 07.02.2014 - 15 W 82/13 (https://dejure.org/2014,34857)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2014 - 15 W 82/13 (https://dejure.org/2014,34857)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - 15 W 82/13 (https://dejure.org/2014,34857)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Todeserklärung nach Verschollenheitsgesetz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ab wann ein Verschollener für tot erklärt wird...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen erfüllt - Auch Verschollene können für tot erklärt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Todeserklärung nach Verschollenheitsgesetz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch Verschollene können sterben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch Verschollene sterben

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Achtzigjähriger Demenzkranker, der seit mehreren Jahren verschollen ist, kann für tot erklärt werden

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung - Seit fünf Jahren Verschollener kann für tot erklärt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Seit mehr als fünf Jahren verschollener und an Demenz erkrankter Heimbewohner darf für tot erklärt werden - Voraussetzungen für Todeserklärung nach dem Verschollenheitsgesetz erfüllt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.11.2010 - 34 Wx 117/10

    Aufgebotsverfahren: Betreiben des Verfahrens zur Kraftloserklärung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2014 - 15 W 82/13
    Es ist aber anerkannt, dass auch der Grundstückseigentümer im Wege der gewillkürten Verfahrensstandschaft das Aufgebotsverfahren beantragen kann, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der letzte Grundschuldgläubiger ihm den Grundschuldbrief übergeben und eine Löschungsbewilligung erteilt hatte, da die Überlassung von Grundschuldbrief und Löschungsbewilligung die Ermächtigung zur Betreibung des Aufgebotsverfahrens einschließt (OLG München FGPrax 2011, 47; Senat, Beschluss vom 27.09.2012, 15 W 454/11).
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