Weitere Entscheidung unten: KG, 10.02.2011

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   OLG Hamm, 04.08.2010 - I-15 W 85/10, 15 W 85/10   

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OLG Hamm, 04.08.2010 - I-15 W 85/10, 15 W 85/10 (https://dejure.org/2010,21653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.2010 - I-15 W 85/10, 15 W 85/10 (https://dejure.org/2010,21653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 2010 - I-15 W 85/10, 15 W 85/10 (https://dejure.org/2010,21653)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 39
    Versicherung vor Beginn der Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Wirksamkeit der Versicherung eines neu bestellten Geschäftsführers über das Nichtvorliegen von der Bestellung entgegenstehender Umstände

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Versicherung vor Beginn der Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 39 Abs. 3 S. 1; FamFG § 26
    Überprüfung der Versicherung des neu bestellten Geschäftsführers über das Nichtvorliegen seiner Bestellung entgegenstehender Umstände durch das Registergericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zur Versicherung eines neu bestellten Geschäftsführers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Prüfungspflicht, Registergericht, Versicherung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Versicherung vor Beginn der Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Versicherung nach § 39 Abs. 3 GmbHG trotz erst zukünftiger Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer

Verfahrensgang

  • AG Essen - 89 HRB 9402
  • OLG Hamm, 04.08.2010 - I-15 W 85/10, 15 W 85/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1704
  • ZIP 2010, 2144
  • FGPrax 2011, 32
  • BB 2010, 2250
  • NZG 2010, 1156
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 30/92
    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2010 - 15 W 85/10
    Demgegenüber ist vorliegend die Anmeldung, d. h. der öffentlich beglaubigte Antrag, das Registerverfahren zum Zweck einer Eintragung einzuleiten, weder durch Bedingungen noch Befristungen eingeschränkt, was unzulässig wäre (vgl. BayObLG DNotZ 1993, 197 und OLG Düsseldorf a. a. O.; Keidel/Sternal, a. a. O., § 23, Rdnr. 45 m. w. N.), noch fehlte es im Zeitpunkt der Anmeldung an einem Beschluss über die Bestellung des neuen Geschäftsführers.
  • OLG Hamm, 20.12.2001 - 15 W 378/01

    Mängelbehebung im Verfahren über eine Handelsregisteranmeldung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2010 - 15 W 85/10
    Diese Frage hat der Senat dahin entschieden, es komme für die Entscheidung über die Anmeldung nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Eintragung sämtliche Eintragungsvoraussetzungen vorliegen (FGPrax 2007, 186 = Rpfleger 2007, 327; FGPrax 2002, 126 = NJW-RR 2002, 761; vgl. Keidel/Kafka/Willer, Registerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 147).
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 15 W 34/07

    Eintragung der Auflösung einer Gesellschaft und eines Liquidators in das

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2010 - 15 W 85/10
    Diese Frage hat der Senat dahin entschieden, es komme für die Entscheidung über die Anmeldung nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Eintragung sämtliche Eintragungsvoraussetzungen vorliegen (FGPrax 2007, 186 = Rpfleger 2007, 327; FGPrax 2002, 126 = NJW-RR 2002, 761; vgl. Keidel/Kafka/Willer, Registerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 147).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1999 - 3 Wx 354/99

    Anmeldung einer zukünftigen Bestellung zum Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2010 - 15 W 85/10
    Das Registergericht kann sich für seinen Standpunkt nicht auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15.12.1999 - 3 Wx 354/99 - (FGPrax 2000, 72 = Rpfleger 2000, 218 = GmbHR 2000, 232) berufen.
  • BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 253/99

    Zur Überprüfung der landgerichtlichen Auslegung des Beschlusses der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2010 - 15 W 85/10
    Dem Beteiligten steht ein eigenes Beschwerderecht zu, mit dem er seine Eintragung als Geschäftsführer weiter verfolgen kann, § 59 Abs. 1 FamFG (BayObLG FGPrax 2000, 40; OLG Köln FGPrax 2001, 214; Keidel/Meyer-Holz, a. a. O., § 59, Rdnr. 86; Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 39, Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2010 - 15 W 85/10
    Dem Beteiligten steht ein eigenes Beschwerderecht zu, mit dem er seine Eintragung als Geschäftsführer weiter verfolgen kann, § 59 Abs. 1 FamFG (BayObLG FGPrax 2000, 40; OLG Köln FGPrax 2001, 214; Keidel/Meyer-Holz, a. a. O., § 59, Rdnr. 86; Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 39, Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 26.03.2021 - 27 W 18/21

    Bestellung eines Liquidators; Versicherungserklärung des Liquidators

    Die Zurückweisung eines verfrühten Eintragungsantrags kommt jedenfalls dann nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen; auf den Umstand, dass der Antrag zu früh eingegangen ist, kann dann nicht mehr abgestellt werden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - 15 W 378/01, NZG 2002, 425, zit. nach juris, Rn. 12, vom 8. Februar 2007 - 15 W 34/07, GmbHR 2007, 762, zit. nach juris, Rn. 11, und vom 4. August 2010 - 15 W 85/10, ZIP 2010, 2144; Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 2018 - 27 W 119/18, und vom 13. Dezember 2018 - 27 W 149/18, jeweils unveröffentlicht; vgl. allg. Krafka, in: Krafka/Kühn, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Rn. 147 m. w. N.).

    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass konkrete Anhaltspunkte dazu Anlass geben, aus denen sich insbesondere Zweifel an der Richtigkeit der Versicherung ergeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. August 2010, a.a.O., Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 08.09.2021 - 20 W 154/21

    Anmeldung der Eintragung einer GmbH-Auflösung

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine Handelsregisteranmeldung selbst als Verfahrensantrag grundsätzlich nicht befristet oder bedingt erklärt werden kann, jedenfalls soweit es sich nicht um Rechtsbedingungen oder um die Abhängigkeit der beantragten Eintragung von innerverfahrensmäßigen Voraussetzungen handelt (vgl. insgesamt etwa Merkt in Baumbach/Hopt, HGB, 40. Aufl., § 12, Rn. 2, Preuß in Oetker, HGB, 7. Aufl., § 12, Rn. 10, m.w.N.; Koch in Staub, HGB Großkommentar, 5. Aufl., § 12, Rn. 20, m.w.N.; so grundsätzlich auch Krafka in Münchener Kommentar zum HGB, 5. Aufl., § 12, Rn. 10, der insoweit allerdings keine Bedenken gegen eine zeitnahe Befristung der Registeranmeldung hat, wenn diese nicht über 15 Tage hinausgeht; vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.03.2017, Az. 2 W 26/17, Rn. 7, Oberlandesgericht Hamm, Beschlüsse vom 04.08.2010, Az. 15 W 85/10, Rn. 8, und vom 08.02.2007, Az. 15 W 414/06, Rn. 11, jeweils m.w.N. und zitiert nach juris).

    Dies hat das Oberlandesgericht Hamm dort dahingehend entschieden, dass es für die Entscheidung über die Anmeldung nur darauf ankomme, ob zum Zeitpunkt der Eintragung sämtliche Eintragungsvoraussetzungen vorlägen, mit der Folge, dass das vom Registergericht angenommene Hindernis (Eintragung und Anmeldung einer Tatsache die erst in einem zukünftigen Zeitpunkt wirksam werden solle) zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Antrags durch das Registergericht jedenfalls nicht mehr bestanden habe (hierauf abstellend dann auch Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 04.08.2010, Az. 15 W 85/10, zitiert nach juris, im Falle einer befristeten Geschäftsführerbestellung).

  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 27 W 85/16

    Erlass einer Zwischenverfügung betreffend die Erneuerung anlässlich der

    Eine geringe zeitliche Lücke (siehe zu einem derartigen Sachverhalt: OLG Hamm, GmbHR 2010, 1091 f., Rn.11) liegt nämlich gerade nicht vor.
  • KG, 17.03.2022 - 22 W 10/22

    Beanstandung einer Habilitätsversicherung durch das Registergericht als "zu alt"

    Haben die Organe die entsprechenden Versicherungen abgegeben, muss damit das Registergericht weitere Ermittlungen zur inhaltlichen Richtigkeit dieser Erklärungen nur anstellen, wenn konkrete Anhaltspunkte dazu Anlass geben, mit anderen Worten wenn an der Richtigkeit Zweifel bestehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Mai 2010 - I-3 Wx 35/10 -, Rn. 22, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 04. August 2010 - I-15 W 85/10 -, Rn. 11, juris; so auch Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 959).
  • OLG Hamm, 26.03.2021 - 27 W 18/21 HRB 17393
    Die Zurückweisung eines verfrühten Eintragungsantrags kommt jedenfalls dann nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen; auf den Umstand, dass der Antrag zu früh eingegangen ist, kann dann nicht mehr abgestellt werden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - 15 W 378/01, NZG 2002, 425, zit. nach juris, Rn. 12, vom 8. Februar 2007 - 15 W 34/07, GmbHR 2007, 762, zit. nach juris, Rn. 11, und vom 4. August 2010 - 15 W 85/10, ZIP 2010, 2144; Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 2018 - 27 W 119/18, und vom 13. Dezember 2018 - 27 W 149/18, jeweils unveröffentlicht; vgl. allg. Krafka, in: Krafka/Kühn, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Rn. 147 m. w. N.).

    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass konkrete Anhaltspunkte dazu Anlass geben, aus denen sich insbesondere Zweifel an der Richtigkeit der Versicherung ergeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. August 2010, a.a.O., Rn. 11).

  • OLG Hamm, 03.12.2020 - 27 W 105/20
    Derartige Bedingungen sind auch im Fall eines befristeten Auflösungsbeschlusses (vgl. hierzu näher: OLG Hamm, 15 W 34/07, Beschluss vom 08.02.2007, Rn.11; Schmidt/Scheller, a. a. O., Rn.11; Limpert in Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage, § 65, Rn.10; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Auflage, § 65, Rn.10; vgl. hierzu allgemein auch: OLG Hamm, 15 W 85/10, Beschluss vom 04.08.2010, Rn.8), dadurch gekennzeichnet, dass ihr Eintritt allein in der Hand des Registergerichts liegt und keiner weiteren Überprüfung bedarf.

    Auch weitere Ermittlungen sind regelmäßig nicht veranlasst (vgl. hierzu: OLG Hamm, 15 W 85/10, Beschluss vom 04.08.2010, Rn.11).

  • OLG Hamm, 13.12.2018 - 27 W 149/18

    Zulässigkeit der Anmeldung eines erst Wochen später wirksam werdenden

    Ausreichend ist, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. hierzu: OLG Hamm, 15 W 34/07, Beschluss vom 08.02.2007, Rn.11; OLG Hamm, 15 W 85/10, Beschluss vom 04.08.2010, Rn.8).
  • AG Arnsberg, 23.05.2023 - HRB 8425
    Dem im Rahmen der (mittlerweile zurückgenommenen) Beschwerde gegen die gerichtliche Zwischenverfügung vom 09.05.2023 zitierten Fall des OLG Hamm (I-15 W 85/10) lag nur scheinbar der gleiche Sachverhalt zugrunde.
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   KG, 10.02.2011 - 15 W 85/10   

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