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   OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06   

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https://dejure.org/2006,2167
OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06 (https://dejure.org/2006,2167)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2006 - 15 W 94/06 (https://dejure.org/2006,2167)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 15 W 94/06 (https://dejure.org/2006,2167)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2084, BGB § 2102 Abs. 2
    Abgrenzung zwischen Benennung eines Ersatzerben und Anordnung der Nacherbfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Formulierung im privatschriftlichen Einzeltestament eines Ehegatten; Ersatzerbeneinsetzung anstelle einer weitergehenden Nacherbenberufung; Lockerung der Bindung des überlebenden Ehegatten durch die sog. "Öffnungsklausel"; Einziehung eines unrichtig ...

  • Judicialis

    BGB § 2084; ; BGB § 2102 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bedingte Zuwendung als Ersetzerbeneinsetzung?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Testament: Ersatzerbfolge oder Nacherbfolge

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Ersatzerbfolge oder Nacherbfolge?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 135
  • FamRZ 2007, 939
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass im Erbscheinsverfahren die materiell-rechtliche Richtigkeit der Rechtslage grundsätzlich Vorrang hat und auch ein Erbschein noch nach langer Zeit nach seiner Erteilung wegen Unrichtigkeit eingezogen werden kann (BGHZ 47, 58; KG, OLGReport 1997, 178; BayObLGZ 1997, 59 = NJW-RR 1997, 836).

    1 Z 109/81">BayObLGZ 1982, 59; NJW-RR 1997, 836; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113; OLG Köln FamRZ 2003, 1784).

    Er ist einzuziehen, auch wenn seit seiner Erteilung ein langer Zeitraum verstrichen ist, zwischenzeitlich keine neuen Tatsachen aufgetreten sind und die der Erbscheinserteilung zugrundeliegende Testamentsauslegung denkgesetzlich möglich gewesen ist (BGHZ 47, 58; BayObLG NJW-RR 1997, 836).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht (BGH, NJW 1993, 256), wobei auch Auslegungsregeln eingreifen können (BayObLG, FamRZ 2000, 983).

  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass im Erbscheinsverfahren die materiell-rechtliche Richtigkeit der Rechtslage grundsätzlich Vorrang hat und auch ein Erbschein noch nach langer Zeit nach seiner Erteilung wegen Unrichtigkeit eingezogen werden kann (BGHZ 47, 58; KG, OLGReport 1997, 178; BayObLGZ 1997, 59 = NJW-RR 1997, 836).

    Er ist einzuziehen, auch wenn seit seiner Erteilung ein langer Zeitraum verstrichen ist, zwischenzeitlich keine neuen Tatsachen aufgetreten sind und die der Erbscheinserteilung zugrundeliegende Testamentsauslegung denkgesetzlich möglich gewesen ist (BGHZ 47, 58; BayObLG NJW-RR 1997, 836).

  • BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99

    Abgrenzung von Ersatzerbfolge und Nacherbschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht (BGH, NJW 1993, 256), wobei auch Auslegungsregeln eingreifen können (BayObLG, FamRZ 2000, 983).

    Denn selbst wer ausdrücklich zum Alleinerben berufen ist, kann nach dem Willen des Erblassers nur Vorerbe sein (BayObLG FamRZ 2000, 983).

  • BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01

    Testamentsauslegung - Ersatzerbeneinsetzung - Prüfung von Indiztatsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
    Die Auslegungsregel des § 2102 BGB erfasst in diesem Zusammenhang sämtliche Fallgestaltungen im Abgrenzungsbereich zwischen Ersatz- und Nacherbfolge (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, 1227 für eine vergleichbare Formulierung in einem Testament: "Im Falle meines Ablebens und meines Kindes A setze ich B als Alleinerben ein.").
  • OLG München, 16.05.1997 - 11 W 1392/97

    Voraussetzungen für die Durchführung des streitigen Verfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass im Erbscheinsverfahren die materiell-rechtliche Richtigkeit der Rechtslage grundsätzlich Vorrang hat und auch ein Erbschein noch nach langer Zeit nach seiner Erteilung wegen Unrichtigkeit eingezogen werden kann (BGHZ 47, 58; KG, OLGReport 1997, 178; BayObLGZ 1997, 59 = NJW-RR 1997, 836).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
    Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH, FamRZ 1987, 475, 476; Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2084 Rdnr. 1).
  • OLG Köln, 27.12.2002 - 2 Wx 36/02

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
    1 Z 109/81">BayObLGZ 1982, 59; NJW-RR 1997, 836; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113; OLG Köln FamRZ 2003, 1784).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
    Es muss den Erbschein einziehen, wenn er nicht mehr erteilt werden dürfte (vgl. BGHZ 40, 54; …
  • OLG Zweibrücken, 04.03.1999 - 3 W 29/99

    Voraussetzung für die Einziehung eines Erbscheins, wenn er aufgrund eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06
    1 Z 109/81">BayObLGZ 1982, 59; NJW-RR 1997, 836; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113; OLG Köln FamRZ 2003, 1784).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Testierenden nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Willen des Testierenden mutmaßlich am ehesten entspricht (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.1992, Az. IV ZR 160/9, zitiert nach juris), wobei auch gesetzliche Auslegungsregeln zur Anwendung kommen können ( BayObLG, Beschluss vom 07.12.1999, Az. 1Z BR 127/99; OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2006, Az. 15 W 94/06, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 19/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung eines Ersatzerben

    Führt die Auslegung also zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist die betreffende Person nur Ersatzerbe (OLG Hamm FamRZ 2007, 939 ff. bei Juris Rn. 41; BayObLG FamRZ 2002, 1227 f. bei Juris Rn. 15 und 18 bis 19; Harder/Wegmann in Soergel, aaO., § 2102 Rn. 6; Avenarius in Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2003, § 2102 Rn. 9 f., der darauf hinweist, dass die gesetzliche Wertung allerdings spätestens auf der Stufe der ergänzenden Willensauslegung insoweit als Gesichtspunkt einfließen müsse, als dort nur besondere Gründe die gesetzliche Vorentscheidung gegen die Nacherbenbindung überwinden könnten).

    Diese Auslegungsregel ist bereits anwendbar, wenn nach Auslegung zweifelhaft bleibt, ob eine bestimmte Person, die an die Stelle einer anderen Person als Erbe treten soll, als Nach- oder als Ersatzerbe berufen ist (BayObLG NJW-RR 2002, 1086 ff., bei juris Rn. 15 und OLG Hamm FamRZ 2007, 939 ff. bei juris Rn. 41).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 20 W 350/10

    Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf eine

    Kann sich der Richter, auch unter Auswertung aller Umstände, von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am besten entspricht (BGH, aaO.; OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2006, Az. 15 W 94/06; BayObLG, Beschluss vom 07.12.1999, Az. 1Z BR 127/99, jeweils zitiert nach juris), wobei auch Auslegungsregeln eingreifen können (BayObLG, aaO.).
  • OLG Schleswig, 30.01.2023 - 3 Wx 37/22

    Widerruf eines Widerrufstestaments

    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Testierenden nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Willen des Testierenden mutmaßlich am ehesten entspricht (BGH v. 07.10.1992 - IV ZR 160/91, FamRZ 1993, 318f, bei juris Tz. 11), wobei gesetzliche Auslegungsregeln zur Anwendung kommen können (OLG Hamm v. 11.12.2006 - 15 W 94/06, FamRZ 2007, 939ff, bei juris Tz. 26f; BayObLG v. 07.12.1999 - 1Z BR 127/99, FamRZ 2000, 983ff, bei juris Tz. .29).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21

    Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in

    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Testierenden nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Willen des Testierenden mutmaßlich am ehesten entspricht (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.1992, Az. IV ZR 160/91, zitiert nach juris), wobei auch gesetzliche Auslegungsregeln zur Anwendung kommen können (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 07.12.1999, Az. 1Z BR 127/99; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.12.2006, Az. 15 W 94/06, jeweils zitiert nach juris).
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