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   OLG Hamm, 06.03.2012 - I-15 W 96/11   

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https://dejure.org/2012,11044
OLG Hamm, 06.03.2012 - I-15 W 96/11 (https://dejure.org/2012,11044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2012 - I-15 W 96/11 (https://dejure.org/2012,11044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2012 - I-15 W 96/11 (https://dejure.org/2012,11044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12 Abs. 1
    Erfordernis der Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung sämtlicher Sondereigentumseinheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondereigentumseinheiten veräußert: Zustimmung nach § 12 WEG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Rahden - IS-116A-14
  • OLG Hamm, 06.03.2012 - I-15 W 96/11

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 902
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 107/91

    Inhalt der Veräußerungszustimmung bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2012 - 15 W 96/11
    Für Letzteres gilt, dass eine gemäß § 12 Abs. 1 WEG zulässigerweise vereinbarte Verfügungsbeschränkung als rechtlich zulässige Ausnahme zu § 137 Satz 1 BGB nach allg.A. eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Saarbrücken WuM 2012, 117f m.w.N.; BayObLG DNotZ 1992, 229; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1254).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 321/04

    Zur Schadensersatzpflicht des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2012 - 15 W 96/11
    Für Letzteres gilt, dass eine gemäß § 12 Abs. 1 WEG zulässigerweise vereinbarte Verfügungsbeschränkung als rechtlich zulässige Ausnahme zu § 137 Satz 1 BGB nach allg.A. eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Saarbrücken WuM 2012, 117f m.w.N.; BayObLG DNotZ 1992, 229; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1254).
  • OLG Hamm, 12.05.2010 - 15 W 139/10

    Anforderungen an die Legitimation des einer Veräußerung zustimmenden Verwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2012 - 15 W 96/11
    Ein solches nach § 12 Abs. 1 WEG zulässiges Zustimmungserfordernis beschränkt den betroffenen Wohnungseigentümer in seiner Verfügungsbefugnis und stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz des § 137 Satz 1 BGB dar, wonach die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht üblicherweise nicht eingeschränkt werden kann (Senat NJW-RR 2010, 1524).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 214/11

    Grundbuchverfahren: Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Wohnungsveräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2012 - 15 W 96/11
    Für Letzteres gilt, dass eine gemäß § 12 Abs. 1 WEG zulässigerweise vereinbarte Verfügungsbeschränkung als rechtlich zulässige Ausnahme zu § 137 Satz 1 BGB nach allg.A. eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Saarbrücken WuM 2012, 117f m.w.N.; BayObLG DNotZ 1992, 229; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1254).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung durch den Verwalter bei Übertragung

    Als rechtlich zulässige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die vereinbarte Verfügungsbeschränkung eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Saarbrücken WuM 2012, 117; OLG Hamm Beschluß vom 6.3.2012 - 15 W 96/11 juris, jeweils m.w.N.; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., WEG § 12 Rn 1).
  • OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16

    Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht

    Im Anwendungsbereich des § 12 Abs. 1 WEG wurde mit dieser Begründung die Zustimmung zu Übertragungen für entbehrlich erachtet, wenn nach dem Sinn und Zweck der Beschränkung in der gegebenen Konstellation ein Erfordernis für die Zustimmung nicht gegeben sein konnte, z. B. bei gleichzeitiger Übertragung aller Wohnungseigentumseinheiten auf Dritte (OLG Saarbrücken FGPrax 2012, 60 m. w. N.; OLG Hamm MDR 2012, 902; Hügel/Kral GBO 3. Aufl. WEG Rn. 71).
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